Die Rolle der Frau in der Ahmadiyya Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 09.01.2018

Kleine Anfrage 685der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 03.01.2018

 

Die Rolle der Frau in der Ahmadiyya Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Bei der Ahmadiyya Gemeinde handelt es sich um eine aus Pakistan stammende Gruppierung, die auf den Gründer Mirza Ghulam Ahmad (1835-1908) zurückgeht. Die Teilung der Gruppierung erfolgte 1914 wegen strategisch/inhaltlicher Differenzen in die Ahmadiyya Muslim Jamaat und die Ahmadiyya Anjuman Ischat-i-Islam Lahore (letztere Untergruppe ist in Deutschland unbedeutend). Die Ahmadiyya Gemeinde ist eine weltweit agierende missionierende muslimische Gruppierung. Die Mitgliederzahl liegt weltweit wahrscheinlich im zweistelligen Millionenbereich. 1974 erfolgte der Ausschluss aus der Umma. Oberhaupt ist seit 2003 Khalifa Mirza Masrur Ahmad. Die Kalifen waren immer Verwandte/Abkömmlinge des Gründers. Die Zentrale befindet sich in London. Nationale Untergruppen werden durch Emire geleitet, die vom Kalifen ernannt werden. Deutscher Emir ist Abdullah Uwe W., ein Konvertit. Sitz ist Frankfurt. Pressesprecher war lange Hadayatullah (Paul-Gerhard) H., mindestens zwei Töchter sind ebenfalls für die Gruppe in der Öffentlichkeitsarbeit tätig (Attia Nuur A.-H., Khola Maryam H.). Das islamische Rechtssystem (Scharia) wird vollumfänglich anerkannt und entsprechend verbreitet. Männer sind Familienoberhäupter und den Frauen übergeordnet.

„Eine Reise durch die islamische Zeit“ hieß eine Ausstellung, die vom 6. bis zum 9. Februar im Düsseldorfer Rathaus zu sehen war. Ausrichter war die Ahmadiyya Muslim Jamaat-Gemeinde. Bei der Ausstellung seien auch Broschüren mit Titeln wie „Die Rechte und Pflichten einer Frau im Islam“, „Die islamische Ehe“ oder „Warum trägt die Muslima Schleier oder Kopftuch?“ angeboten worden. Bei näherer Betrachtung haben die bunten Heftchen jedoch frauenfeindliche Inhalte offenbart. Auch Sylvia Pantel (MdB) und Vorsitzende der örtlichen Frauen Union, war darüber empört und äußert sich gegenüber NRW.Direkt am 10.02.2017 4: „Es ist nicht hinzunehmen, dass Frauen hier unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in ihren Bürgerrechten beschnitten werden. Wir diskutieren über eine gendergerechte Sprache und übersehen gleichzeitig elementare Menschenrechte. Frauen und Männer sind gleichberechtigte Partner! Und wenn eine solche Ausstellung ohne Reaktion in unserem Rathaus stattfinden kann, finde ich das für alle Frauenorganisationen in unserer Stadt beschämend.“

Am 23.11.17 veranstaltete die Ahmadiyya-Gemeinde in Düsseldorf in der Stadthalle Bilk einen Informationsabend zum Thema „Stellung der Frau im Islam“. 5 Die in der Öffentlichkeitsarbeit der Ahmadiyya-Gemeinde sehr aktiven Journalistin Khola Maryam H. war die Hauptrednerin dieser Veranstaltung. Wie schon im Februar im Düsseldorfer Rathaus wurden auch hier die Broschüren mit den frauenfeindlichen Inhalten verteilt.

In diesen Broschüren werden u.a. die folgenden Standpunkte vermittelt:

  • Ein Frauenbild, welches u.a. unvereinbar ist mit Artikel 1-3 Grundgesetz („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ „ Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“ „ Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“)
  • Schariarecht ist u.a. erwünscht bei der Auswahl des Partners.
  • Eine erforderliche Erlaubnis des Mannes zur Arbeitsaufnahme der Frau (Eine Zustimmung des Mannes ist in Deutschland laut BGB seit 1977 nicht mehr erforderlich.)
  • Bigamie (in Deutschland gemäß § 1306 BGB unzulässig.)
  • Die besondere Rolle von Kopftuch und Schleier. (Die Verdeckung der weiblichen Reize ist notwendig, damit der Mann seine sexuellen Triebe zügeln kann). Im Umkehrschluss stellt sich hier die Frage, welches Signal von Frauen gesendet wird, die ihre Reize nicht bedecken. Mit dieser Argumentation werden nicht nur Frauen diskriminiert, auch Männern wird hier unterstellt, dass sie triebgesteuerte Wesen sind, die sich nicht ohne die Verschleierung der Frau zügeln können.
  • Sexuelle Reize müssen eingedämmt werden. Das ist eine Pflicht der islamischen Gesellschaft.
  • Die Kopfbedeckung dient der Abwehr unlauterer Gelüste. (Hier stellt sich die Frage, was ein fehlendes Kopftuch bzw. ein fehlender Schleier bei muslimischen Männern bewirkt. Unser Wertesystem und die mühsam erkämpften Frauenrechte werden hier über den Haufen geworfen.)

Ahmadiyya Die Rechte und Pflichten der Frau im Islam: 1

  • Die Frau sollte ihrem Mann eine liebevolle und loyale Partnerin sein und nicht gegen ihn opponieren.
  • Es steht ihr frei, in Absprache mit ihrer Familie, in Staat und Gesellschaft alle jene Positionen einzunehmen, zu denen sie befähigt ist. Sie soll nicht rechthaberisch und widerspenstig ihren egoistischen Interessen nachhängen.
  • Um fremde Männer nicht anzuziehen, soll sie indes ihre irdischen Vorzüge und Reize bedeckt halten.
  • Allah lehrt, dass sie ihre Würde wahren soll und als Muslima erkenntlich sein soll, indem sie sich schrecklich kleidet.

Ahmadiyya Die islamische Ehe:  2

  • Ehen im Islam werden nicht durch Zufall oder Augenschein geschlossen.
  • Eltern halten gemeinsam mit ihren heiratsfähigen Kindern nach geeigneten Partnern Ausschau
  • Intime Kontakte sind vor und natürlich auch außerhalb der Ehe verboten.
  • Meint man ein geeignetes Paar gefunden zu haben, werden Treffen zwischen den Familien arrangiert und es beginnt eine Phase intensiven Gebets…um ein Zeichen von Allah zu erflehen, ob eine mögliche Ehe glücklich werden wird.
  • Die Frau sollte nur mit der Zustimmung ihres Mannes arbeiten. Das verdiente Geld steht ihr dann zu.
  • Die Ehefrau hat die Pflicht… ihrem Ehemann zu gehorchen, seine Geheimnisse zu wahren, seine Schwächen nicht nach außen zu tragen und die Kinder nach besten Kräften zum Guten zu erziehen.
  • Unter (bestimmten) Umständen ist es dem Mann erlaubt mehrere (bis zu vier gleichzeitig) Frauen zu heiraten.

Ahmadiyya Warum trägt die Muslima Schleier oder Kopftuch 3

  • … damit sie erkannt und nicht belästigt werden.
  • Eine Muslima soll sich in der Öffentlichkeit so zeigen, dass sie erkannt wird als eine Frau, die sich moralischen Werten wie Keuschheit und Treue gegenüber ihrem Mann verpflichtet fühlt und ihre Liebe zu Allah größer ist als die Liebe zu weltlichen Vergnügen.
  • Durch die „Kopfbedeckung“ möchte sie kundtun, dass sie nicht flirten will und keine sexuelle Beziehung zu fremden Männern haben möchte. Sie wendet sich bewusst von allem ab, was ihre Reinheit beeinträchtigen könnte.
  • Das Bedecken weiblicher Reize wirkt auf fremde Männer wie ein Signal: Hier ist eine Frau, die nicht verführt werden will, die sich weigert ihre Keuschheit abzugeben
  • Ihr Verhalten wirkt auf Männer meist wie eine Bremse, die ihre Augen, auf der Suche nach dem sexuellen Kick, nicht mehr frei Umherschweifen lässt.
  • Sie (sollen) ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren
  • Sie (sollen) ihre Reize nicht zur Schau tragen, bis auf das was sichtbar sein muss.
  • Sie (sollen) ihre Schleier über ihre Brüste ziehen und ihre Reize vor niemandem enthüllen
  • Ältere Frauen, die nicht mehr auf Heirat hoffen können, trifft kein Vorwurf, wenn sie ihre Tücher ablegen…
  • Muslimische Frauen sollten sich in ihrer Bewegungsfreiheit (durch die Verhüllung) nicht behindert fühlen.
  • Weder Schleier noch Kopftuch wären von Nöten, wenn alle Männer sich anständig benehmen würden. Es hat oftmals eine heilsame Wirkung, wenn eine Frau sich verhüllt, weil dadurch Männer, denen es an sittlicher Reife fehlt, ermahnt werden sich zu zügeln.
  • Die islamische Gesellschaft muss Maßnahmen ergreifen, sexuelle Reize einzudämmen, um Spannungen durch mangelnde Kontrolle über den sexuellen Trieb, abzubauen
  • Das Bedecken der Haare ist ein Selbstschutz für Muslima. Sie setzt ein Zeichen, dass sie sich Gott ergeben hat und seinen Willen höherstellt als die Welt.
  • Sie verschwendet (durch die Verschleierung und ihr Verhalten) keine Zeit darauf sich zurechtzumachen, was bedeuten würde, sich zum Blickfang unkeuscher Augen zu machen, die sich am Äußeren einer Frau ergötzen möchten.
  • Kopftuch und Schleier signalisieren dem Mann auf der Straße, dass sie für den Mann nicht Objekt der Begierde sein will und er nicht über sie verfügen kann.
  • Es ist für Muslime Pflicht, sich nicht durch besonders reizvolle Kleidung zur Schau zu stellen, die Figur nicht zu betonen, die Körpermerkmale besonderer Attraktivität zu bedecken und damit keinen Anlass für unfromme Wünsche zu bieten.
  • Die Kopfbedeckung dient der Abwehr unlauterer Gelüste … und ist fester Bestandteil des islamischen Glaubens.
  • Es ist für Muslime unmöglich, das der Sunna zugrundeliegende koranische Schleiergebot aufzugeben oder für ungültig zu erklären.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wo in Nordrhein-Westfalen unterhält die Ahmadiyya-Gemeinde Moscheen oder Gebetsräume? (bitte auflisten inkl. der für die Zukunft geplanten Einrichtungen)

2. Im April 2013 wurde die Ahmadiyya Muslim Jamaat in Hessen als erste muslimische Gemeinde in Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts Im Mai 2014 verlieh auch Hamburg der Ahmadiyya Muslim Jamaat den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Hat die Ahmadiyya Muslim Jamaat in NRW ebenfalls den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beantragt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung, bei einem Ja als Antwort auf Frage 2 bzw. bei einer möglichen zukünftigen Beantragung in Nordrhein-Westfalen, dieses Bestreben, unter Berücksichtigung der Einhaltung deutscher Gesetze, u.a. der Grundrechte laut Art. 1-19 Grundgesetz, und das in den Broschüren vermittelte Frauenbild?

4. Wie stellt sich die Landesregierung eine integrationspolitische Zusammenarbeit mit der Ahmadiyya Gemeinde vor?

5. Wie beurteilt die Landesregierung das in den Broschüren vermittelte Frauenbild vor dem Hintergrund der Errungenschaften der Frauenbewegung der letzten 100 Jahre?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 http://www.ahmadiyya.de/bibliothek/art/die-rechte-und-pflichten-einer-frau-im-islam/

2 http://www.ahmadiyya.de/bibliothek/art/die-islamische-ehe/

3 http://www.ahmadiyya.de/bibliothek/art/warum-traegt-die-muslima-schleier-oder-kopftuch/

4 http://nrw-direkt.net/frauenfeindliche-broschueren-im-rathaus/

5 http://nrw-direkt.net/pantel-sagt-teilnahme-an-ahmadiyya-veranstaltung-wieder-ab/


Antwort der Landesregierung folgt…