20.000 fehlende Erzieher bis 2030 und keine Besserung in Sicht – Kitas endlich entlas-ten und neue Lösungswege wagen!

Antrag
vom 12.03.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

20.000 fehlende Erzieher bis 2030 und keine Besserung in Sicht Kitas endlich entlas­ten und neue Lösungswege wagen!

I. Ausgangslage

„System zeigt Verschleißerscheinungen – Dramatischer Personalmangel in NRW-Kitas bleibt für viele Jahre“1 – so betitelt die Rheinische Post die Ergebnisse der neu veröffentlichten Stu­die der Technischen Universität Dortmund zur Lage der Fachkräfte in der Kinder- und Jugend­hilfe in Nordrhein-Westfalen. Eins ist dabei klar: Große Hoffnung auf Verbesserung brauchen sich Eltern und Erzieher nicht machen. Vielmehr wird die seit Jahren politisch herbeigeführte Realität erneut bestätigt: Es gibt einen erheblichen Mangel an Personal und Betreuungsplät­zen, insbesondere in Kindertagesstätten, der sich auch in Zukunft nicht verbessern wird.

Denn insbesondere bei der Kindertagesbetreuung gibt es deutlich mehr offene Stellen als po­tenziell arbeitslose Bewerber oder Auszubildende. Hierbei identifiziert die Studie eine Reihe von Ursachen, die sich jedoch alle auf den kontinuierlich wachsenden Bedarf an Betreuungs­plätzen zurückzuführen lassen. Diese wachsende Nachfrage führt unweigerlich zu einem ebenso wachsenden Bedarf an ausgebildeten Fachkräften. Obwohl die Zahl der Beschäftigten im Bereich der Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen von 2010 bis 2022 von etwa 85.000 auf 135.000 gestiegen ist, reicht dies laut den Autoren der Studie bei weitem nicht aus, um auch nur annähernd den Bedarf jetzt und in Zukunft decken zu können. So schreiben sie in ihrer Zwischenbilanz:

„Durch beschlossene Gesetze, die der Umsetzung harren – wie nicht nur der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab 2006/27, sondern auch der bis heute nicht erfüllte Rechtsanspruch auf ein Platzangebot für 1- und 2-jährige Kinder oder die bereits verankerte inklusive Kinder- und Jugendhilfe bis Ende des Jahrzehnts –, aber auch durch die zuletzt erneut deutlich gestiegenen Zuwanderungszahlen inklusive der möglichen Auswirkungen des Ende des Jahres in Kraft tretenden Fachkräfteeinwanderungsgesetzes […], wird sich diese Expansion aller Voraussicht nach auch künftig fortsetzen“.2

Neben den Belastungen für Eltern aufgrund eingeschränkter Betreuungszeiten bis hin zu voll­ständigen Gruppenschließungen hat der andauernde Personalmangel zu einer zusätzlichen gesundheitlichen Belastung für das vorhandene Personal geführt. So kann laut der Studie der Personalmangel zu einer erhöhten Arbeitsbelastung für die vorhandenen Mitarbeiter und zu einer Steigerung der „Arbeitsintensität und -dichte“ führen. Diese gesteigerte Arbeitsbelastung wiederum birgt gesundheitliche Risiken und führt zu vermehrten Fehlzeiten. Als Ergebnis war im Jahr 2022 ein deutlicher Anstieg des Krankenstandes in den betrachteten Berufsuntergrup­pen erkennbar. Von 252 Arbeitstagen eines Beschäftigten im Jahr 2022 fielen rund ein Viertel durch Urlaub und krankheitsbedingte Fehlzeiten weg, davon allein 30 Tage aufgrund von Krankheit bei Erziehern. Hierbei sind Kinderkrankentage, Kurzzeiterkrankungen ohne Kran­kenschein sowie Fehlzeiten aufgrund von Schwangerschaften ebenso wenig einberechnet wie Regenerationstage und Fortbildungen.3

Ein weiteres Problem, welches die Studie aufzeigt, ist die hohe Abbruchquote bei Ausbildun­gen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Obwohl das Interesse an der Berufsausbildung zum Erzieher kontinuierlich zunimmt und die Kinder- und Jugendhilfe zu den größten Wachs­tumsbranchen gehört, beendeten in den Jahren 2016 bis 2022 durchschnittlich fast 60 Prozent der Auszubildenden ihre Ausbildung ohne erfolgreichen Abschluss. Auch in den Bachelor-Stu-diengängen führte jede zweite Person den Studiengang nicht zu Ende. Geringere Abbruch­quoten zeigten sich hingegen in der Erzieherausbildung sowie bei den jugendhilferelevanten Studiengängen an den Fachhochschulen – dort schloss etwa jede vierte Person ihre Ausbil­dung bzw. ihr Studium nicht ab.4 Innerhalb von fünf Jahren gehen somit mehrere zehntausend potenzielle Erzieher verloren, die erfolgreich in Kindertageseinrichtungen arbeiten könnten. Die Gründe dafür, warum eine so große Zahl die Ausbildung oder das Studium ohne Abschluss beenden, sind weiterhin unklar.

Die Studie kommt zu dem ernüchternden Schluss, dass sich das Personalproblem in Kinder­tageseinrichtungen vorerst nicht verbessern wird, da auch in Zukunft mehr Bedarf als neu ausgebildete Erzieher vorhanden sein wird. Im Jahr 2030 werden mindestens 16.000, im schlimmsten Fall mehr als 20.000 Fachkräfte fehlen. Folglich wird auch „im nächsten Jahr­zehnt die Lücke zwischen dem sich abzeichnenden Personalbedarf und den zu erwartenden Neuzugängen aus dem Potenzial der Ausbildungen nicht zu schließen sein“.5

Dabei bedarf es keiner düsteren Zukunftsszenarien, um zu erkennen, dass die verfehlte Sozi­alpolitik im Bereich der Kindertagesbetreuung der vergangenen Jahre bereits jetzt erhebliche Auswirkungen zeigt. Die jüngste Studie der Bertelsmann-Stiftung hat die Missstände in den Einrichtungen erneut verdeutlicht. Allein im letzten Jahr fehlten in Nordrhein-Westfalen über 100.000 Kita-Plätze, was den größten Mangel deutschlandweit darstellt. Insgesamt fehlten bundesweit mehr als 380.000 Plätze. Um nur die aktuelle Nachfrage nach Betreuungsplätzen zu decken, wären über 24.000 zusätzliche Fachkräfte erforderlich, was zu Personalkosten von über einer Milliarde Euro führen würde.6

Aktuell werden 72 Prozent der betreuten Kinder in Gruppen betreut, deren Personalschlüssel nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen entspricht. Besonders in den Gruppen für unter Dreijährige ist eine Fachkraft derzeit für fast vier ganztagsbetreute Kinder verantwortlich, wäh­rend ein Betreuungsverhältnis von eins zu drei empfohlen wird. Um nicht nur die Nachfrage zu decken, sondern auch den Empfehlungen für angemessene Betreuung gerecht zu werden, müssten allein in NRW weitere 65.000 Fachkräfte ausgebildet und eingestellt werden.7

Angesichts der aktuellen Situation in den meisten Kinderbetreuungseinrichtungen und des wachsenden Bedarfs an Betreuungsplätzen scheint dies nahezu unmöglich zu sein, insbeson­dere wenn kurz- und mittelfristig sowohl das betroffene Personal als auch die Eltern und Kinder entlastet werden müssen. Alternative Betreuungsmöglichkeiten, auf die Eltern ausweichen könnten, stehen derzeit nicht zur Verfügung.

In der Folge müssen immer mehr Kindertageseinrichtungen ihre Betreuungszeit reduzieren, ganze Einrichtungen schließen oder auf Teil- bzw. Gruppenschließungen zurückgreifen. Im November letzten Jahres erzielte Nordrhein-Westfalen hierbei erneut einen Negativrekord mit fast 5000 Meldungen zu eingeschränkten Öffnungszeiten. 8

Dieses massive Personalungleichgewicht ist kein neues Phänomen, sondern wurde bereits in vorherigen Erhebungen der Bertelsmann-Stiftung in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt. Lösungsversuche seitens der Landesregierung haben jedoch nur mäßige bis gar keine Besserung bewirkt. Die als Sofortmaßnahme verkaufte Öffnung der Personalverordnung hat den erhofften Erfolg weit verfehlt. Nach Auswertung der den Personaleinsatz in Kitas ab­bildenden Personalbögen musste sich die Landesregierung selbst zugestehen, dass die Ein­richtungen tendenziell wenig Gebrauch von den ausgeweiteten Einsatzmöglichkeiten für Er­gänzungskräfte machten. So seien nur knapp ein Prozent aller auf Fachkraftstunden einge­setzten Personen Ergänzungskräfte.9 Was die Kindertageseinrichtungen vor allem benötigen, sind ausgebildete Fachkräfte, keine Ergänzungs- oder Hilfskräfte.

Die erwähnte Studie skizziert in ihrem Resümee unterschiedliche Lösungsansätze, wie die erleichterte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, die Gewinnung von Quereinstei­gern, die Förderung der Weiterarbeit nach dem Renteneintritt und die Verringerung der Ab­bruchquote in der Ausbildung, die allesamt auch in der Kita-Landschaft breit diskutiert werden. Besonders hinsichtlich der vereinfachten Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und der Rekrutierung von Quereinsteigern gibt es hier unterschiedliche Standpunkte. So schreibt die komba gewerkschaft, die der Option von Quereinsteigern nicht abgeneigt gegenübersteht:

„Das Bildungsverständnis und die Ausbildungen, die zu einem Einsatz in einer Kindertages­einrichtung befähigen, sind bereits EU-weit unterschiedlich; weltweit wird es noch größere Un­terschiede geben. Daher muss vor dem Einsatz in einer Kindertageseinrichtung eine ausführ­liche Einführung und Eingewöhnung der Fachkräfte mit ausländischem Bildungsabschluss er­folgen. Nicht zu unterschätzen ist zudem die sprachliche Qualifikation. Insbesondere im Be­reich der frühkindlichen Bildung, bei der es zum Großteil um den Spracherwerb von Kindern geht, ist gute Aussprache und Sprachverständnis der pädagogischen Fachkräfte wichtig. […] Auch hier muss jedoch eine Maximalquote für den Einsatz im Ausland qualifizierter Fachkräfte festgelegt werden, da deren Begleitung personelle Ressourcen erfordert“.10

Aber auch die Gewinnung von Quereinsteigern hat bisher zu keinem nennenswerten Perso­nalzuwachs geführt. So schreiben die Autoren der Studie:

„Neben den altersbedingten Ausstiegen verlassen Beschäftigte aber auch aus anderen, nicht altersbedingten Gründen vorübergehend oder dauerhaft das Arbeitsfeld der Kindertagesein­richtungen. Der Berechnung der sonstigen Ausstiege liegt die Annahme zugrunde, dass im Saldo mehr Personen das Feld verlassen, als durch Rückkehrende aus Familienphasen oder aus anderen Arbeitsfeldern sowie durch Quereinstiege oder aus der Erwerbslosigkeit hinzu-kommen“.11

Außerdem gilt es bei der Rekrutierung von Quereinstiegen zu beachten, dass trotz der drin­genden Notwendigkeit, zu handeln, die Qualität der Qualifikation des Personals nicht vernach­lässigt werden darf. Eine minderwertige frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung ha­ben nachteilige Auswirkungen auf die individuelle Entwicklung der Kinder und ihr lebenslanges Lernen. Eine gut ausgebildete pädagogische Fachkraft kann eben nicht mit einem Querein­steiger verglichen oder gar von ihm ersetzt werden.

Festzuhalten bleibt, dass selbst dann, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen schnellstmög­lich und in einer angemessenen Art und Weise umgesetzt werden, diese erst in mehreren Jahren greifen würden. Diese Zeit und Ausdauer haben viele Eltern, Kinder und Erzieher al­lerdings nicht. Vielmehr gilt es neben mittel- und langfristigen Verbesserungen dringender als je zuvor, schnell und vor allen Dingen effektiv zu handeln.

In erster Linie muss das Kita-System entlastet werden. Angesichts des steigenden Bedarfs an Kita-Plätzen aufgrund möglicher Einkommensengpässe, wenn ein Elternteil sich zuhause um die Betreuung des Kindes kümmern würde, kann dies nicht allein durch zusätzliches Personal bewältigt werden. Neben dem bereits forcierten, jedoch nachweislich unzureichenden Ausbau von Betreuungsplätzen und der Gewinnung neuer pädagogischer Fachkräfte muss nun end­lich ein alternatives Betreuungsmodell für Kinder unter drei Jahren eingeführt werden. Eltern muss endlich die Möglichkeit geboten werden, frei darüber zu entscheiden, in welcher Struktur sie ihre Kinder betreuen lassen möchten.

Die Entscheidung von Eltern, sich selbst um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern, hat dabei mehrere Vorteile. Zum einen trägt sie zu einem gesunden Aufwachsen der Kinder in einer vertrauten Umgebung bei. Zum anderen entlastet sie das vollkommen überfrachtete Kita-Sys­tem gezielt und ermöglicht somit auch eine angemessene Betreuung für Kinder von Eltern, die dringend auf einen Kita-Platz angewiesen sind. Eine finanzielle Unterstützung in Form eines Betreuungsgelds für Eltern oder Angehörige, die sich um die Betreuung der Kinder kümmern, ist dabei selbstverständlich notwendig.

Bisherige politische Weichenstellungen haben allerdings genau diese Möglichkeit der Betreu­ung weitestgehend unmöglich gemacht. Denn auf der einen Seite wird Eltern, die ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren zuhause betreuen möchten, vom Staat kaum nennenswerte Unterstützung entgegengebracht. Auf der anderen Seite wird die Unterstützung, die es Eltern bisher ermöglicht hat, ihre Kinder zumindest in den ersten Monaten zuhause zu betreuen, sukzessive geschmälert. So sinkt ab dem 1. April 2024 die Einkommensgrenze für den An­spruch auf Elterngeld von 300.000 auf 200.000 Euro zu versteuernden Einkommen im Jahr.12 Betrachtet man die Historie des Elterngeldes, so zeigt sich eine kontinuierliche Senkung der Einkommensgrenze: angefangen bei 500.000 über 300.000 auf nun 200.000 Euro – wobei nicht vergessen werden darf, dass das ursprüngliche Ziel der grünen Bundesfamilienministerin 150.000 Euro war. Es ist daher wahrscheinlich, dass auch in Zukunft die Einkommensgrenze weiter sinken wird, was dazu führen wird, dass immer mehr Eltern verstärkt in das Kita-System gedrängt werden, auch wenn gar keine Plätze, geschweige denn Fachkräfte vorhanden sind.

Es ist daher Aufgabe der Politik, der Schieflage in der Kindertagesbetreuung entschlossen entgegenzuwirken. Dazu muss das gesamte Kita-System durch die Einführung eines weiteren Betreuungsmodells entlastet und der Kita-Zwang beseitigt werden. Gleichzeitig wird damit dem Wunsch zahlreicher Eltern in unserem Land entsprochen, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu Hause zu betreuen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Der sich seit Jahren anstauende Personalmangel in der Kita-Landschaft ist größer als jemals zuvor und wird sich auch bis mindestens 2030 nicht bessern;
  2. der Bedarf nach Betreuungsplätzen wird durch politische Weichenstellung auch in Zu­kunft größer werden;
  3. der Personalmangel belastet nicht nur Eltern durch eingeschränkte Betreuungszeiten, sondern führt auch zu gesundheitlichen Belastungen für das vorhandene Personal;
  4. nicht die fehlenden Bewerber, sondern die hohen Abbruchquoten bei Ausbildungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verschärfen das Problem zusätzlich;
  5. Eltern, die sich bewusst für eine Betreuung der Kinder zuhause entscheiden, bekommen kaum nennenswerte Unterstützung;
  6. die bisher ergriffenen politischen Maßnahmen seitens der Landesregierung zur Lösung des Personalmangels wie die Öffnung der Personalverordnung, die erleichterte Aner­kennung ausländischer Abschlüsse oder die Gewinnung von Quereinsteigern erwiesen sich als unzureichend und werden frühestens in ein paar Jahren einen nachweislichen Effekt erzielen;
  7. eine sofortige Entlastung des Kita-Systems ist somit nur durch die Einführung eines wei­teren Betreuungsmodells möglich. Deshalb muss neben dem Ausbau von Betreuungs­plätzen und der Gewinnung neuer pädagogischer Fachkräfte die zusätzliche Option der Betreuung von zuhause eingeführt werden.

III. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:

  1. die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels in der Kinder­tagesbetreuung auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren und ggf. anzupassen;
  2. in einem weiteren Schritt die Ursachen für den Abbruch von Ausbildungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu identifizieren. Daraus ableitend müssen die Arbeitsbe­dingungen in den Einrichtungen dahingehend verbessert werden, um die Abbruchsquo-ten von Ausbildungen zukünftig so gering wie möglich zu halten. Dadurch stehen nicht nur deutlich mehr ausgebildete Fachkräfte der Kita-Landschaft zur Verfügung, sondern somit können auch die vorhandenen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen durch verbesserte Arbeitsbedingungen gebunden und gehalten werden.
  3. die einseitige Fokussierung auf Fremdbetreuung in der Kindetageseinrichtung durch eine Ausweitung der Betreuungsmodelle zu ersetzen, um das Kita-System nicht nur mit­tel- und langfristig zu entlasten. Eltern soll es dadurch zukünftig möglich sein, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren zuhause selbst betreuen oder durch einen nahestehen­den Verwandten betreuen lassen zu können. Dies gilt es mit einem angemessenen Be­treuungsgeld oder einer angemessenen Steuervergünstigung zu honorieren.

Zacharias Schalley

Andreas Keith

Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-8427

 

1 https://rp-online.de/nrw/landespolitik/studie-aus-dortmund-personalmangel-in-nrw-kitas-bleibt-fuer-viele-jahre_aid-107563981 (abgerufen am 05.03.2023)

2 Autor:innengruppe Forschungsverbund DJI/TU Dortmund (2024): Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Be­stand, Lücken, Gewinnung, Bedarfe in NRW, S. 132. Bielefeld.

3 Autor:innengruppe Forschungsverbund DJI/TU Dortmund (2024): Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Bestand, Lücken, Gewinnung, Bedarfe in NRW. S. 82-85. Bielefeld.

4 Ebd. S. 118.

5 Ebd. S. 171.

6 Vgl. Stellungnahme 18/314.

7 https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze (abgerufen am 06.03.2023)

8 Vgl. Lt.-Vorlage 18/2277.

9 Vgl. APr. 18/362.

10 Vgl. Stellungnahme 18/526.

11 Autor:innengruppe Forschungsverbund DJI/TU Dortmund (2024): Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe. Bestand, Lücken, Gewinnung, Bedarfe in NRW, S. 144. Bielefeld.

12 https://www.fr.de/wirtschaft/jetzt-gilt-neues-beim-elterngeld-wer-von-der-kuerzung-2024-betroffen-ist-und-was-fuer-vaeter-zr-92754724.html (abgerufen am 06.03.2024)