Abschiebung von „Scheich Khaled“

Kleine Anfrage

Antwort

der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 838 vom 28. November 2022
der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner AfD

Drucksache 18/1848

Abschiebung von „Scheich Khaled“

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 11. Oktober 2022, Drucksache 18/1157, auf unsere Kleine Anfrage vom 12. September 2022, Drucksache 18/882, hat die Landesregierung auf unsere gestellte Frage

„Warum wurden gegen A. bisher keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet?“1 auf Folgendes verwiesen.

„Zur Beantwortung der Frage 5 hat mir das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration den folgenden Beitrag übersandt:

„Die zuständige Ausländerbehörde prüft fortlaufend, ob die ihr vorliegenden Erkenntnisse auf­enthaltsbeendende Maßnahmen rechtfertigen.““2

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 838 mit Schreiben vom 28. Dezember 2022 namens der Landesregierung be­antwortet.

  1. Warum sind bisher aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse keine aufenthaltsbe­endenden Maßnahmen gerechtfertigt?
  2. Liegen mittlerweile Erkenntnisse vor, die aufenthaltsbeendende Maßnahmen rechtfertigen?
  3. Wenn nicht, wann dann?

Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die zuständige Ausländerbehörde prüft weiterhin fortlaufend, ob die Voraussetzungen für auf­enthaltsbeendende Maßnahmen vorliegen. Dies ist u.a. abhängig von einer möglichen Ent­scheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie den tatsächlichen Rückfüh­rungsmöglichkeiten.

 

Antwort als PDF

 

1 Drucksache 18/1157, S. 4.

2 Ebd.