Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 838 vom 28. November 2022
der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner AfD
Drucksache 18/1848
Abschiebung von „Scheich Khaled“
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 11. Oktober 2022, Drucksache 18/1157, auf unsere Kleine Anfrage vom 12. September 2022, Drucksache 18/882, hat die Landesregierung auf unsere gestellte Frage
„Warum wurden gegen A. bisher keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen eingeleitet?“1 auf Folgendes verwiesen.
„Zur Beantwortung der Frage 5 hat mir das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration den folgenden Beitrag übersandt:
„Die zuständige Ausländerbehörde prüft fortlaufend, ob die ihr vorliegenden Erkenntnisse aufenthaltsbeendende Maßnahmen rechtfertigen.““2
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 838 mit Schreiben vom 28. Dezember 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
- Warum sind bisher aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gerechtfertigt?
- Liegen mittlerweile Erkenntnisse vor, die aufenthaltsbeendende Maßnahmen rechtfertigen?
- Wenn nicht, wann dann?
Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die zuständige Ausländerbehörde prüft weiterhin fortlaufend, ob die Voraussetzungen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorliegen. Dies ist u.a. abhängig von einer möglichen Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie den tatsächlichen Rückführungsmöglichkeiten.
1 Drucksache 18/1157, S. 4.
2 Ebd.