Austausch des Landesvorsitzenden des Zentralrats der Muslime mit Innenminister Herbert Reul – Ging es auch um vermutete islamistische Bezüge der Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1473

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Markus Wagner vom 03.03.2023

Austausch des Landesvorsitzenden des Zentralrats der Muslime mit Innenminister Herbert Reul Ging es auch um vermutete islamistische Bezüge der Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal?

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 1035 (Lt.-Drucksache 18/2879) ging es um eine hohe ATİB-Funktionärin in den Reihen der CDU Hagen. Die „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.“ (ATİB) mit Sitz in Köln gehört der „Ülkücü“-Bewegung – somit also den „Grauen Wölfen“ – an. ATİB ist Gründungsmitglied des Zentralrats der Muslime (ZMD). Deren NRW-Landesvorsitzender, Samir Bouaissa, ist ebenso wie die Hagener ATİB-Funktionärin Mitglied der CDU, hier sogar Vorsitzender des CDU-Stadtbezirksverbandes Vohwinkel und stellvertretender Kreisvorsitzender.1 Darüber hinaus wurde er erneut in den Beirat der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) Büren berufen.

Diese offensichtlich auch weiterhin praktizierte Nähe der CDU Wuppertal, aber auch der Landesregierung zum ZMD-Landesvorsitzenden ist verstörend, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Landesregierung nach eigener Aussage bekannt ist, dass zu den Mitgliedsvereinen des ZMD Organisationen gehören, die – auch wegen Bezügen zur Muslimbruderschaft – von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder beobachtet werden.2 So soll es am 1. April 2022 zu einem Gespräch des NRW-Innenministers, Herbert Reul (CDU), mit Vertretern des ZMD, u.a. auch mit dem NRW-Landesvorsitzenden, gekommen sein, von direkten Ergebnissen wird allerdings nicht berichtet. Immerhin konnte sich das Ministerium für Schule und Bildung im Zuge der Kommission für den islamischen Religionsunterricht zu einer Nichtberücksichtigung des ZMD durchringen.

Von besonderem Interesse bei den Gesprächen des Innenministers mit dem ZMD wäre eine Bewertung der islamistischen Bezüge des Islamische Gemeinde Wuppertal e.V. bzw., örtlich gesehen, der Abu-Bakr-Moschee in Wuppertal gewesen. Die Islamische Gemeinde Wuppertal, die als Trägerverein der Abu-Bakr-Moschee fungiert, ist ebenfalls Mitglied des ZMD und benennt als Ansprechpartner Samir Bouaissa.3 Dieser soll seit 2019 im Vorstand des Trägervereins der Abu-Bakr-Moschee sein.

Die Gründungsversammlung des ZMD-Landesverbands fand 2014 bezeichnenderweise in der Abu-Bakr-Moschee statt, unter Beteiligung des damaligen Staatssekretärs Thorsten Klute (SPD), der heutigen CDU-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen NRW-Staatssekretärin Serap Güler, dem ehemaligen Integrationsminister, Dr. Joachim Stamp, sowie der damaligen Wuppertaler Oberbürgermeisterin.4

Wie die Recherchen einer Islamismusexpertin ergeben haben, soll es in Wuppertal über mehrere Organisationen, u.a. auch über die Abu-Bakr-Moschee, „neben nachweislichen Bezügen zum Spektrum der Muslimbruderschaft“ ggf. auch direkte, islamistische Bezüge in das Emirat Qatar geben.5

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Am 1. April 2022 gab es Gespräche des Innenministers mit dem ZMD-Landesvorsitzenden. Was waren die Ergebnisse dieses Austausches?
  2. Gemäß eigener Aussage besteht zur Aufgabenerfüllung der Landesregierung grundsätzlich kein Erfordernis für das Vorhalten von Mitgliederlisten des Zentralrats der Muslime oder des Islamrats. Infolgedessen liegen der Landesregierung keine Informationen zum gesamten Personenpotential der genannten Dachverbände vor. Folgerichtig waren diese Listen auch kein Thema anlässlich der Gespräche vom 1. April 2022. Inwiefern lässt sich daraus schließen, dass es selbst von Seiten des NRW-Verfassungsschutzes keinerlei Bestrebungen gibt, den Mitgliederbestand von islamistisch beeinflussten Dachverbänden wie dem ZMD oder dem Islamrat vollständig zu erfassen?
  3. Welche Verbindungen der Islamischen Gemeinde Wuppertal, die als Trägerverein der Abu-Bakr-Moschee dient, zu islamistischen Strukturen im Emirat Qatar sind der Landesregierung bekannt?
  4. Welche weiteren islamistischen Bezüge bzw. Verbindungen der Islamischen Gemeinde Wuppertal bzw. der Abu-Bakr-Moschee sind der Landesregierung bekannt?
  5. Inwiefern wurden bei den Gesprächen des Innenministers mit dem ZMD-Landesvorsitzenden mögliche islamistische Bezüge der Islamischen Gemeinde Wuppertal bzw. der Abu-Bakr-Moschee thematisiert?

Enxhi Seli-Zacharias
Markus Wagner

 

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1 Vgl. htt p s : / /www. C d u -wupper tal .de/5 _ 55 _Voh w i n k e l.h t m l#* und htt p s :/ / www. C d u -wupper t a l .de/in dex .php ? k a=1& ska=pro fi l& pid= 9

2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/8853

3 Vgl. htt p s: / /www. I s l a m -w u p p e r tal.de/im pres sum/

4 Vgl. htt p s : / / is la m .de/2 40 94.p h p

5 Vgl. htt p s: / /vunv 1 86 3.word p r e s s .com/20 22/12 /1 9/wupper t a l -aussen stell en-der-mu slimb ruder schaft-mit-d i r ek t e n-linien-nach-qatar/#more-2 417 8


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1473 mit Schreiben vom 3. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet.

  1. Am 1. April 2022 gab es Gespräche des Innenministers mit dem ZMD-Landesvorsitzenden. Was waren die Ergebnisse dieses Austausches?

Bei dem Gespräch am 01.04.2022 mit Vertretern des Zentralrats der Muslime in Deutschland e.V. (ZMD) ging es um einen Austausch zu aktuellen Themen, insbesondere dem Ausschluss der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft aus dem ZMD. Ergebnisse im Sinne von Zusagen an den ZMD waren nicht Gegenstand dieses Austausches und sind auch nicht erfolgt.

  1. Gemäß eigener Aussage besteht zur Aufgabenerfüllung der Landesregierung grundsätzlich kein Erfordernis für das Vorhalten von Mitgliederlisten des Zentral­rats der Muslime oder des Islamrats. Infolgedessen liegen der Landesregierung keine Informationen zum gesamten Personenpotential der genannten Dachver­bände vor. Folgerichtig waren diese Listen auch kein Thema anlässlich der Ge­spräche vom 1. April 2022. Inwiefern lässt sich daraus schließen, dass es selbst von Seiten des NRW-Verfassungsschutzes keinerlei Bestrebungen gibt, den Mit­gliederbestand von islamistisch beeinflussten Dachverbänden wie dem ZMD oder dem Islamrat vollständig zu erfassen?

Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist Verfassungs­schutzbehörde das für Inneres zuständige Ministerium. Das Ministerium des Innern ist Teil der Landesregierung. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 und 5 der Kleinen Anfrage 333 (Drs. 18/901) wird verwiesen.

  1. Welche Verbindungen der Islamischen Gemeinde Wuppertal, die als Trägerverein der Abu-Bakr-Moschee dient, zu islamistischen Strukturen im Emirat Qatar sind der Landesregierung bekannt?

Die Veröffentlichung, auf die in Fußnote 5 zur Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bezug ge­nommen wird, ist der Landesregierung bekannt.

  1. Welche weiteren islamistischen Bezüge bzw. Verbindungen der Islamischen Ge­meinde Wuppertal bzw. der Abu-Bakr-Moschee sind der Landesregierung be­kannt?

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Berichterstattung zur Islamischen Gemeinde Wup­pertal oder der Abu-Bakr-Moschee liegen nicht vor. Eine Aussage dazu, ob die Islamische Gemeinde Wuppertal bzw. die Abu-Bakr-Moschee islamistische Bezüge bzw. Verbindungen aufweisen oder nicht, ist damit nicht verbunden.

  1. Inwiefern wurden bei den Gesprächen des Innenministers mit dem ZMD-Landes-vorsitzenden mögliche islamistische Bezüge der Islamischen Gemeinde Wupper­tal bzw. der Abu-Bakr-Moschee thematisiert?

Die Islamische Gemeinde Wuppertal bzw. die Abu-Bakr-Moschee wurden bei dem Gespräch am 01.04.2022 nicht thematisiert.

 

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