Bielefeld: Zwei Männer bei einem Messerangriff verletzt – Was sind die Hintergründe?

Kleine Anfrage
vom 09.04.2025

Kleine Anfrage 5316

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Bielefeld: Zwei Männer bei einem Messerangriff verletzt Was sind die Hintergründe?

Am Freitag, den 21. März 2025, stand Bielefeld erneut in den Schlagzeilen, als ein 44 Jahre alter Mann in der Mittagszeit in der Heeper Straße zwei Männer unvermittelt mit einem Messer angriff.1

Gegen 13:40 Uhr wurde die Polizei darüber informiert, dass sich ein Mann mit einem Messer auf einem Tankstellengelände befinden soll. Nach ersten Erkenntnissen verletzte der Tatverdächtige die beiden Männer außerhalb des Geländes derart, dass das 19 Jahre alte Opfer schwere, das 49 Jahre alte Opfer lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Den alarmierten Einsatzkräften gelang es, den mutmaßlichen Täter kurz nach der Tat festzunehmen, wobei der sich womöglich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe. Bei seiner Festnahme wehrte er sich heftig gegen die Polizeibeamten und verletzte einen an der Hand.2

Die beiden verletzten Männer wurden mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Der 49-Jährige wurde bei dem Messerangriff so schwer verletzt, dass er noch vor Ort reanimiert werden musste und am Abend notoperiert wurde. Bislang sei unklar, ob sich der Tatverdächtige und die zwei Opfer schon vor der Attacke kannten oder ob sie Kontakt zueinander hatten. Gegen den 44 Jahre alten Tatverdächtigen, der womöglich bereits einmal polizeilich in Erscheinung getreten ist, wurde ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erlassen. Zudem wurde seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, ob sich der Tatverdächtige in einem psychischen Ausnahmezustand befunden hat?

Markus Wagner

 

MMD18-13293

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/bielefeld-ein-opfer-in-lebensgefahr-mann-attackiert-zwei-maenner-mit-messer-67dd71a2a7ec4b4b0531b37f.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5316 mit Schreiben vom 28. April 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld hat mir unter dem 02.04.2025 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage thematisierte Sachverhalt sei Gegenstand eines Ermitt­lungsverfahrens wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der Beschuldigte habe nach derzeitigem Stand der Ermittlungen am 21.03.2025 in der Biele­felder Innenstadt mindestens zwei Mal unvermittelt mit einem Messer auf einen vorbeifahren­den Radfahrer eingestochen. Der Radfahrer sei daraufhin gestürzt und zu Fuß geflüchtet, wo­bei er von dem Beschuldigten in der Absicht, weiter auf ihn einzustechen, verfolgt worden sei. Als sich ein Passant dem Beschuldigten schützend in den Weg gestellt habe, habe der Be­schuldigte auch auf diesen mehrfach mit dem Messer eingestochen und ihn dadurch lebens­gefährlich verletzt. Erst durch hinzugerufene Polizeibeamte habe der Beschuldigte von dem Passanten getrennt und festgenommen werden können, wobei einer der Beamten an der Hand verletzt worden sei.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung einer Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger.

  1. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, ob sich der Tatverdächtige in einem psy­chischen Ausnahmezustand befunden hat?

Ausweislich des vorbezeichneten Berichts der Leitenden Oberstaatsanwältin in Bielefeld leidet der Beschuldigte nach den Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen an einer psychischen Erkrankung mit einer akuten Symptomatik.

 

MMD18-13598

Beteiligte:
Markus Wagner