Der Minister fehlt bei der Hälfte der Sitzungen des ZDF-Fernsehrats – „eine bewährte Praxis?“

Kleine Anfrage
vom 06.06.2024

Kleine Anfrage 3930

des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD

Der Minister fehlt bei der Hälfte der Sitzungen des ZDF-Fernsehrats – „eine bewährte Praxis?“

Der ZDF-Fernsehrat besteht aus Vertretern der Länder, des Bundes sowie verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Verbände. Die Aufgaben des Fernsehrates sind die Aufstellungen von Richtlinien für das Programm sowie deren Überwachung, die Beratung des Intendanten sowie die Genehmigung des Haushaltsplans.1 Die Vertreter der Länder werden direkt von der jeweiligen Landesregierung ohne Wahl durch den Landtag entsandt.

Der derzeitige NRW-Vertreter, Herr Minister Liminski, nahm 2023 an nur 50 % der Sitzungen teil.2 Auf Anfrage zu vorherigen Fehlzeiten des Ministers antwortete die Landesregierung, diese Praxis „habe sich bewährt“.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Ist die oben bezeichnete Anwesenheitsquote des Ministers Liminski von 50 % bei Sitzungen des ZDF-Fernsehrates im Jahr 2023 korrekt?
  2. Wieso fehlte der Minister bei der Hälfte der Sitzungen?
  3. In welcher Höhe hat der Minister für das Jahr 2023 Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Reisekostenerstattungen erhalten?
  4. Hält die Landesregierung eine Praxis weiterhin für „bewährt“, bei der der Vertreter von NRW nur die Hälfte der Sitzungen seine Aufgabe im Fernsehrat wahrnimmt?
  5. In der Sitzung vom 25.04.2024 erklärte der Minister, er verzichte auf den ZDF-Fernsehrat, wenn beispielsweise „parallel dazu der Bundesrat oder die Ministerpräsidentenkonferenz tagt“.4 Welche Sitzungen in den Jahren 2023, 2022 und 2021 wurden aufgrund welcher anderen Verpflichtungen verpasst? Bitte einzeln aufschlüsseln.

Sven W. Tritschler

 

MMD18-9534

 

1 ZDF-Staatsvertrag, gültige Fassung vom 07. November 2020

2 https://www.zdf.de/assets/gremien-fernsehrat-2196~original

3 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-4012.pdf

4 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP18-62.pdf


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 3930 mit Schreiben vom 30. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Ist die oben bezeichnete Anwesenheitsquote des Ministers Liminski von 50 % bei Sitzungen des ZDF-Fernsehrates im Jahr 2023 korrekt?
  2. Wieso fehlte der Minister bei der Hälfte der Sitzungen?
  3. In der Sitzung vom 25.04.2024 erklärte der Minister, er verzichte auf den ZDF-Fernsehrat, wenn beispielsweise „parallel dazu der Bundesrat oder die Minister­präsidentenkonferenz tagt“. Welche Sitzungen in den Jahren 2023, 2022 und 2021 wurden aufgrund welcher anderen Verpflichtungen verpasst? Bitte einzeln aufschlüsseln.

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 5 gemeinsam beant­wortet:

Wie das ZDF auf seiner Internetseite unter https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-fern-sehrat-sitzungen-beschluesse-100.html veröffentlicht, habe ich im Jahr 2023 an 50 % Pro­zent der Sitzungen teilgenommen (Plenum und Programmausschuss Chefredaktion).

Die nachfolgenden Tabellen geben eine Übersicht über die Teilnahme an den Sitzungen des Plenums und des Programmausschusses.

Sitzungstermine Plenum Teilnahme Minister
2023 25 %
10.03.2023 nein
30.06.2023 nein
29.09.2023 nein
08.12.2023 ja

 

Sitzungstermine Programmaus- schuss Chefredaktion Teilnahme Minister
2023 75 %
03.02.2023 ja
22.06.2023 ja
28.09.2023 nein
16.11.2023 ja

 

Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1590 verwiesen.

  1. In welcher Höhe hat der Minister für das Jahr 2023 Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Reisekostenerstattungen erhalten?

Zu Details der Regelungen dieser Leistungen wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 1590 verwiesen.

Als Mitglied des ZDF-Fernsehrates habe ich für das Jahr 2023 Aufwandsentschädigungen in Höhe von 6.240 Euro sowie Sitzungsgelder in Höhe von 600 Euro für Fernsehrat und Pro­grammausschuss erhalten.

Die Höhe der erstattungsfähigen Reisekosten ergibt sich aus der „Regelung der Reisekos­tenvergütung und Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Fernsehrates und des Ver­waltungsrates“. Diese Regelung ist nicht öffentlich zugänglich. Die der Staatskanzlei konkret entstandenen Auslagen für die Reisen zu den Sitzungen werden dem ZDF in Rechnung ge­stellt und auf Grundlage der genannten Reisekostenregelung erstattet. Für 2023 wurde die Erstattung von Reisekosten in Höhe von 212,85 Euro beantragt.

  1. Hält die Landesregierung eine Praxis weiterhin für „bewährt“, bei der der Vertre­ter von NRW nur die Hälfte der Sitzungen seine Aufgabe im Fernsehrat wahr­nimmt?

Seit der Kleinen Anfrage 1590 von März 2023 hat sich die Bewertung der Landesregierung hinsichtlich der Mitgliedschaft des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen im ZDF-Fernsehrat nicht geändert. Insofern wird auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage 1590 verwiesen.

 

MMD18-9844

Beteiligte:
Sven Tritschler