Dortmund: Mann geht mit Messer auf Rettungskräfte los – Polizei erschießt ihn

Kleine Anfrage
vom 15.04.2025

Kleine Anfrage 5332

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Dortmund: Mann geht mit Messer auf Rettungskräfte los Polizei erschießt ihn

Am Freitagnachmittag, den 14. März 2025, erlitt ein 70 Jahre alter Deutsch-Tunesier in seinem Haus im Dortmunder Stadtteil Scharnhorst einen epileptischen Krampfanfall. Seine Lebensgefährtin verständigte daraufhin den Rettungsdienst. Die Sanitäter fanden den Mann völlig benommen im Haus auf dem Boden vor. Zudem war er auch kaum ansprechbar. Nach kurzer Zeit kam er wieder zu Bewusstsein und konnte sich aufrichten. Da die Sanitäter eine Eigen- und Fremdgefährdung erkannten, bestanden sie darauf, ihn in ein Krankenhaus bringen zu wollen. Der 70-Jährige weigerte sich jedoch vehement, wurde aggressiver und beschimpfte die Rettungssanitäter. Er ging anschließend in die Küche und griff zu einem Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge, mit dem er den Fahrer des Notarztes bedrohte. Als er anschließend nach draußen stürmte, setzten die Sanitäter einen Notruf bei der Polizei ab.1

Nach Aussage einer Nachbarin waren mehr als 20 Polizeibeamte auf der Straße im Einsatz und forderten den 70-Jährigen auf, das Messer niederzulegen. Dieser Anweisung kam er allerdings nicht nach und schrie weiter herum. Der zuständige Staatsanwalt führte aus, dass der 70-Jährige anschließend zurück zu seinem Haus lief, sich jedoch plötzlich umdrehte und mit dem Messer in der Hand schnell auf die Einsatzkräfte zuging:

„Als er rund 2 bis 3 Meter von ihnen entfernt war, schoss ein Polizist einmal auf den Mann. Er wurde in den Bauch getroffen.“2

Das Schussopfer fiel auf die Straße und wurde von mehreren Beamten festgehalten, die ihm Handschellen anlegten und in den Rettungswagen trugen. Obwohl der Notarzt unmittelbar um das Leben des Mannes kämpfte, verstarb er noch am Einsatzort, da er zu viel Blut verloren hatte.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den 70-Jährigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der 70-Jährige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wie oft wurden Rettungskräfte in Dortmund während des Einsatzes 2024 im Vergleich zu 2023 angegriffen?
  5. Wie oft kam es von 2023 bis heute pro Monat zum Einsatz von Schusswaffen durch Einsatzkräfte in NRW?

Markus Wagner

 

MMD18-13322

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/dortmund/polizist-erschiesst-epileptiker-in-dortmund-er-drohte-zuvor-mit-messer-67d55259a7ec4b4b052dd442.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5329 mit Schreiben vom 9. Mai 2025 namens der Landesregierung 5329 im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Dortmund hat dem Ministerium der Justiz unter dem 07.04.2025 im Wesentlichen berichtet, seine Behörde führe ein noch andauerndes Ermitt­lungsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts des Totschlags. Der Ge­schädigte sei am 14.03.2025 im Rahmen eines Einsatzes von Polizei- und Rettungskräften schnellen Schrittes und mit vorgehaltenem Messer schreiend auf den Beschuldigten zugegan­gen und habe dessen wiederholte Aufforderung, stehen zu bleiben und das Messer fallenzu­lassen, ignoriert. Aus einer Entfernung von circa drei Metern habe der Beschuldigte sodann einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben, der den Geschädigten in den Bauch getrof­fen und getötet habe.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den 70-Jährigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Verstorbene ist bislang wegen des Verdachts der Begehung einer Körperverletzung poli­zeilich in Erscheinung getreten.

  1. Über welche Nationalität verfügt der 70-Jährige? (Bitte Vornamen bei einem deut­schen Tatverdächtigen nennen.)

Der Verstorbene besaß die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Wie oft wurden Rettungskräfte in Dortmund während des Einsatzes 2024 im Ver­gleich zu 2023 angegriffen?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Eine Erfassung von Daten zu Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt grundsätzlich nur bei den sogenannten Opferdelikten. Dies sind Straftaten gegen höchstpersönliche Rechts­güter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre). Diese sogenannten Opferdelikte sind durch die Erfassungsrichtlinien zur Polizeilichen Kriminalstatis­tik in einem abschließenden Straftatenkatalog definiert.

Eine Auswertung erfolgte im Hinblick auf die Opferspezifik „Feuerwehr“ und „sonstige Ret­tungsdienste“. Die Erfassung der Merkmale der „Opferspezifik“ erfolgt unter der Bedingung, dass die Tatmotivation in den personen-, berufs- bzw. verhaltensbezogenen Merkmalen des Opfers begründet ist oder in Beziehung dazu steht (sachlicher Zusammenhang).

Im Zusammenhang mit der Bezeichnung „Angriff“ im Sinne der Fragestellung wurden folgende Delikte im Themenzusammenhang ausgewertet:

  • Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen
  • Gewaltkriminalität
  • Mord
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge
  • Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genita­lien
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
  • Vorsätzliche einfache Körperverletzung

Die Anzahl erfasster Straftaten der vorgenannten Delikte mit mindestens einem Opfer der Op-ferspezifik „Feuerwehr“ oder „sonstige Rettungs-dienste“ in Dortmund bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2023 20
2024 21

 

  1. Wie oft kam es von 2023 bis heute pro Monat zum Einsatz von Schusswaffen durch Einsatzkräfte in NRW?

Die Fälle von polizeilichen Schusswaffengebräuchen bitte ich der folgenden Tabelle zu ent­nehmen:

Übersicht Schusswaffengebräuche (SWG) – Monatsübersicht
  Warn­schüsse SWG gg. Personen SWG gg.

Personen in/auf Fahrzeugen

SWG gg. Tiere SWG gg. Sachen
Januar 23 2 0 1 173 0
Februar 23 3 1 0 156 0
März 23 0 1 0 164 0
April 23 0 1 0 212 0
Mai 23 0 1 1 218 0
Juni 23 0 2 2 190 0
Juli 23 1 0 1 181 0
August 23 0 2 0 190 0
September 23 0 0 0 184 0
Oktober 23 1 3 0 168 0

 

Übersicht Schusswaffengebräuche (SWG) – Monatsübersicht
  Warn- schüsse SWG gg. Personen SWG gg. Perso-

nen              in/auf
Fahrzeugen

SWG gg. Tiere SWG gg. Sachen
November 23 0 1 0 227 0
Dezember 23 1 1 0 189 0
Gesamt 2023 8 13 5 2252 0
Januar 24 0 0 0 167 0
Februar 24 0 0 0 104 0
März 24 0 1 0 153 0
April 24 1 2 0 203 0
Mai 24 0 1 0 194 0
Juni 24 0 1 0 238 0
Juli 24 3 0 0 211 0
August 24 2 3 0 206 0
September 24 0 1 0 168 0
Oktober 24 0 3 0 171 0
November 24 0 1 1 188 0
Dezember 24 1 0 0 180 0
Gesamt 2024 7 13 1 2183 0
Januar 25 0 0 0 162 0
Februar 25 0 2 2 122 0
März 25 1 3 0 200 0
Gesamt 2025 (Jan-März) 1 5 2 484 0

 

MMD18-13777

Beteiligte:
Markus Wagner