Kleine Anfrage 2066des Abgeordneten Herbert Strotebeck 13.02.2019
Flüchtlingsbürgen – Verwaltungsgerichtsverfahren
Als Reaktion auf Erstattungsbescheide ist es bereits zu Verwaltungsgerichtsverfahren gekommen. In diesem Zusammenhang ist eine Übersicht erwünscht.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Erstattungsbescheide, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bis heute befristet niedergeschlagen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der niedergeschlagenen Erstattungsbescheide nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
2. Wurde bei den Verpflichtungserklärungen der Bürgen im Sinne einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage verzichtet?
3. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren wurden nach Kenntnis der Landesregierung bis heute durch Verpflichtungsgeber (Bürgen) angestrengt, um sich gegen einen Erstattungsbescheid bzw. eine Erstattungsforderung eines zugelassenen kommunalen Trägers zu wehren?
4. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren konnten anteilig bereits abgeschlossen werden? (bitte Gesamtzahl sowie Anzahl der bereits abgeschlossenen Verfahren nennen)
5. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren wurden anteilig im Sinne des Verpflichtungsgebers (Bürgen) entschieden (Bitte Gesamtzahl und die Anzahl der im Sinne des Verpflichtungsgebers entschieden Verwaltungsgerichtsverfahren benennen)?
Herbert Strotebeck
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 18.03.2019
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2066 mit Schreiben vom 18. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt:
1. Wie viele Erstattungsbescheide, die auf eine Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG beruhen, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bis heute befristet niedergeschlagen (bitte die Anzahl sowie die Höhe der niedergeschlagenen Erstattungsbescheide nach den kommunalen Trägern getrennt ausweisen)?
Die Antworten zum Stichtag 19. Februar 2019 ergeben sich aus der Tabelle.
Die Daten beruhen auf einer Einzelabfrage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die von den zugelassenen kommunalen Trägern / kommunalen Jobcentern zurückgemeldeten Daten unterliegen Veränderungen.
| zugelassener kommunaler Träger / kommunales Jobcenter (JC) |
befristet niedergeschlagene Erstattungsbescheide Anzahl |
befristet niedergeschlagene Erstattungsbescheide Höhe (in Euro) |
| JC Borken | Angabe nicht fristgerecht möglich | Angabe nicht fristgerecht möglich |
| JC Coesfeld | 3 | keine Angabe |
| JC Düren | 0 | 0,00 |
| JC Ennepe-Ruhr-Kreis | 0 | 0,00 |
| JC Essen, Stadt | 35 | 608.869,00 |
| JC Gütersloh | 0 | 0,00 |
| JC Hamm, Stadt | 0 | 0,00 |
| JC Hochsauerlandkreis | 9 | 31.687,43 |
| JC Kleve | 0 | 0,00 |
| JC Lippe | 0 | 0,00 |
| JC Minden-Lübbecke | 65 | 1.026.876,37 |
| JC Mülheim an der Ruhr,
Stadt |
1 | 5.802,18 |
| JC Münster, Stadt | 57 | ca. 1.000.000,00 |
| JC Recklinghausen | 2 | 31.482,79 |
| JC Steinfurt | 0 | 0,00 |
| JC Solingen, Stadt | 0 | 0,00 |
| JC Warendorf | 15 | 305.822,50 |
| JC Wuppertal, Stadt | 31 | 535.707,06 |
2. Wurde bei den Verpflichtungserklärungen der Bürgen im Sinne einer selbstschuldnerischen Bürgschaft auf die Einrede der Vorausklage verzichtet?
Bei Verpflichtungserklärungen nach §§ 68, 68a AufenthG handelt es sich nicht um Bürgschaften im Sinne von §§ 765 ff. BGB. Die Verpflichtungserklärung ist ihrer Rechtsnatur nach eine einseitige und empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung zugunsten eines Dritten, die gegenüber der Auslandsvertretung oder einer Ausländerbehörde abgegeben wird und bei der die Konkretisierung der zu erstattenden Kosten durch Verwaltungsakt erfolgt. Die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB findet daher keine Anwendung.
3. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren wurden nach Kenntnis der Landesregierung bis heute durch Verpflichtungsgeber (Bürgen) angestrengt, um sich gegen einen Erstattungsbescheid bzw. eine Erstattungsforderung eines zugelassenen kommunalen Trägers zu wehren?
Die erbetenen Angaben werden weder in der amtlichen Statistik noch in dem datenbankgestützten Fachsystem für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Frage müsste bei allen Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen eine händische Durchsicht der Akten erfolgen. Dies ist mit zumutbaren Aufwand in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
4. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren konnten anteilig bereits abgeschlossen werden? (bitte Gesamtzahl sowie Anzahl der bereits abgeschlossenen Verfahren nennen)
Siehe Antwort zu Frage 3.
5. Wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren wurden anteilig im Sinne des Verpflichtungsgebers (Bürgen) entschieden (Bitte Gesamtzahl und die Anzahl der im Sinne des Verpflichtungsgebers entschieden Verwaltungsgerichtsverfahren benennen)?
Siehe Antwort zu Frage 3.