Antragder Fraktion der AfD vom 12.03.2019
Gender-Sprache in Nordrhein-Westfalen abschaffen – Wiederbelebung des generischen Maskulinums
I. Ausgangslage
Die deutsche Sprache stellt die Grundlage unserer kulturellen Identität dar und ist essentiell für den Zusammenhalt unseres Sprach- und Kulturraums. Neben dem immer größeren Einfluss von Anglizismen fügt der ideologisch bedingte Wildwuchs – im Namen der Genderideologie – diesem Kulturgut schweren Schaden zu.
Die Wortschöpfungen der Gender-Sprache führen oft zu sprachlichen Verrenkungen und wirken in vielen Fällen umständlich und gekünstelt.
Der gemeinnützige Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS) hat aktuell aus Sorge um die „zerstörerischen Eingriffe in die deutsche Sprache“ zum Kampf gegen die vermeintlich geschlechtergerechte Sprache aufgerufen und unter dem Titel „Schluss mit dem Gender-Unfug!“ zum Widerstand aufgerufen. Der Verein appelliert an Politiker, Behörden, Firmen, Gewerkschaften, Betriebsräte und Journalisten: „Setzt die deutsche Sprache gegen diesen Gender-Unfug wieder durch!“ Unter den Erstunterzeichnern der gestarteten Unterschriftenaktion befinden sich viele Vertreter aus Wissenschaft, Medien und Kultur, wie z.B. die Lyriker Wulf Kirsten, Günter Kunert und Reiner Kunze, aber auch der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen, unterstützt neben Josef Kraus, langjähriger Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, die Aktion.1
Neben dem Aufruf des Vereins Deutsche Sprache startete am 04.03.2019 bereits unter dem Titel „Stop Gendersprache jetzt!“ eine weitere Aktion. Dort unterzeichneten unter anderen der Journalist und Politiker Helmut Markwort sowie der Publizist Matthias Matussek.2
In unserem Nachbarland Frankreich hat Premierminister Édouard Philippe in 2017 seinen Beamten untersagt, „genderneutrale“ Schreibweisen von Wörtern zu benutzen. Nachdem es zu ähnlichen sprachlichen Auswüchsen wie in Deutschland gekommen war, wurde in Frankreich gehandelt.3 Ab sofort soll es in Ämtern und Behörden keine erzwungene „geschlechtergerechte“ Sprache mehr geben. Das gilt für amtliche Schreiben, Verordnungen und Schulbücher.
Zur Begründung seiner Anordnung sagte der französische Premierminister: „Die wichtigen Staatsverwaltungen müssen sich aus Gründen der Verständlichkeit und der Klarheit an die grammatischen und syntaktischen Regeln halten.“
Insbesondere gilt die neue Vorschrift für Texte im amtlichen Verlautbarungsorgan der französischen Regierung. In der Tageszeitung Die WELT wird der Premierminister wie folgt zitiert: „Ich fordere Sie auf, die sogenannte inklusive Schreibung insbesondere in Texten, die im ‚Journal officiel de la République française‘ veröffentlicht werden, nicht zu benutzen.“
Zustimmung gab es diesbezüglich durch die Académie française, der obersten Regelungsinstanz für alle Fragen der französischen Sprache. Ausdrücklich erlaubt ist allerdings die gleichberechtigte Nennung der weiblichen und der männlichen Sprachform (z.B. Studentinnen und Studenten).
Die Sprachschützer vom Verein Deutsche Sprache (VDS) begrüßten die Anordnung und sagten, die Sprache bewege sich „weg von einem ideologisch motivierten Missbrauch der Sprache zwecks gesellschaftlicher Veränderung“ und „hin zu deren Schutz und Funktionserhalt.“4
Der Verein Deutsche Sprache (VDS) fordert auf seiner Internetseite, „dieses Gender-Wirrwarr in der Sprache von Behörden, Schulen und Universitäten nach dem Vorbild Frankreichs schnell zu beenden“ weil „alle deutschen Pluralformen sämtliche Geschlechter und sexuellen Orientierungen ansprächen und korrekter und verständlicher seien als jedes verkrampfte genderkorrekte Wortkonstrukt.“
Die Kehrtwende unserer Nachbarn sollten wir uns zum Vorbild nehmen und zu einer grammatikalisch richtigen und schönen Sprache zurückkehren um den „ideologisch motivierten Missbrauch“ an dieser schönen kulturellen Überlieferung zu beenden.
In Nordrhein-Westfalen ist die „geschlechtergerechte“ Sprache verankert in § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG).5 Für die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern sind nach Vorgabe des LGG geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen vorgesehen. Aus einer gemischten Studentengruppe werden dann z.B. Studentinnen und Studenten oder Studierende. Bei dieser geschlechterneutralen Bezeichnung stellt sich die Frage, ob man statt beim Bäcker nicht besser beim Backenden sein Brot kaufen sollte.
Auf die Spitze getrieben wird das Gebot der rechtlichen Gleichbehandlung von Männern und Frauen durch die Entsorgung des grammatikalisch richtigen generischen Maskulinums. Das ist den verfassungs- und einfachgesetzlichen Vorschriften schlechterdings nicht zu entnehmen. Richtig ist es zur herkömmlichen, schönen und richtigen Sprache in allen öffentlichen Angelegenheiten zurückzukehren und die ideologiegetriebene „gendergerechte“ Sprache abzuschaffen. Nordrhein-Westfalen kann hier mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn künftig in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Gestaltung von Vordrucken und amtlichen Schreiben Männer und Frauen Adressaten sind, soll in der Regel wieder das generische Maskulinum Verwendung finden. Das große Binnen-„I“ (wie bei „SportlerInnen“), das „*“ (wie bei „Sportler*innen“), das „x“-Suffix („Studierx“, „Professx“) – diese Schreibweisen führen bei „Microsoft Word“ berechtigterweise zu einer Fehlermeldung – sollen fortan keine Verwendung mehr finden.
Im Hamburger Abendblatt hat Sophie L. den nicht existenten Zusammenhang zwischen Gleichberechtigung und Gendersprache in einem Leitartikel treffend zusammengefasst:“6 Das versteht irgendwann keine oder keiner mehr. Und durch diese Verkomplizierung der Sprache ändern wir am Verhalten der Menschen nichts. Dazu bedarf es mehr als künstlich aufgeblähter Reden oder Wörter, die kein Mensch begreift. Was wir Frauen wirklich brauchen, sind flexiblere Arbeitszeiten, mehr Home-Office, umfassende gute Kinderbetreuung. Und Männer, die trotz Genderisierung Männer bleiben (können).“
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. die rechtlichen Grundlagen für den Ausstieg aus der geschlechterneutralen Sprache und eine Rückkehr zur herkömmlichen, grammatikalisch richtigen und verständlichen Sprache, z.B. durch Änderung des § 4 LGG bzgl. der Verwendung von geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen in Vordrucken, zu schaffen;
2. dafür Sorge zu tragen, dass in Nordrhein-Westfalen, in allen Einrichtungen gemäß § 2 LGG, im Schriftverkehr mit dem Bürger, in allen sozialen Medien und in der internen und externen Kommunikation zum generischen Maskulinum zurückgekehrt wird. Das heißt konkret, die Spielereien mit Geschlechtern und Zeichen im internen und externen Schriftausdruck der Verwaltung zu beenden, insbesondere die Verwendung des Binnen-„I“ (wie bei „SportlerInnen“), des „*“ (wie bei „Sportler*innen“) und des „x“-Suffix („Studierx“, „Pro-fessx“) auszuschließen;
3. der Verkomplizierung der deutschen Sprache entgegenzuwirken und den Ausstieg aus der Gender-Sprache bei zukünftigen Gesetzgebungsverfahren und Verwaltungsvorschriften entsprechend zu beachten.
Thomas Röckemann
Markus Wagner
Andreas Keith
und Fraktion
1 https://vds-ev.de (abgerufen am 11.03.2019).
2 https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2019/unterschriftenaktion-und-aufruf-gegen-gender-unfug/ (abgerufen am 11.03.2019).
3 https://www.welt.de/kultur/article170857223/Frankreichs-Premier-verbietet-Gender-Schreibwei-sen.html (abgerufen am 11.03.2019).
4 https://vds-ev.de/pressemitteilungen/kulturpolitische-sensation-frankreich-stoppt-gender-sprache/ (abgerufen am 11.03.2019).
5 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4847&anw_nr=2&aufgeho-ben=N&det_id=401360 (abgerufen am 11.03.2019).
6 https://www.abendblatt.de/meinung/article214037771/Die-Genderisierung-nervt.html (abgerufen am 05.03.2019).