Kleine Anfrage 5592der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner vom 15.06.2021
Greenpeace-Störer an der Staatskanzlei Düsseldorf
Am 23. März 2021 führten vier Störer der politischen Bestrebung „Greenpeace“ vor der Düsseldorfer Staatskanzlei eine so genannte „Protestaktion“ durch. Im Verlaufe dieser „Aktion“ kletterten die Störer auf das Vordach der Staatskanzlei und platzierten dort ein Banner mit der Parole, „Armin Laschet will Klima und Dörfer zerstören! Greenpeace“.1
Wir fragen vor diesem Hintergrund die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall? (Bitte Anzahl der Tatverdächtigen, Tathergang, etwaige Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, sonstige polizeiliche, staats- und/oder verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Wie viele Polizeibeamte, Feuerwehr- und Rettungskräfte wurden insgesamt zur Einsatzbewältigung eingesetzt? (Bitte Anzahl, BOE-Zugehörigkeit und Spezialeinheiten explizieren.)
- Wie hoch sind die Kosten des Einsatzes? (Bitte die Gesamtkosten nennen und diese sodann nach Polizei, Feuerwehr sowie anderer Rettungs- und Spezialkräften aufschlüsseln.)
- Wer trägt die Kosten des Einsatzes? (Bitte nur die Einsatzkosten ohne mögliche Strafoder Ordnungsgelder darstellen.)
- Gab es eine Vereinbarung zwischen der Staatskanzlei und der Einsatzleitung über eine zumindest temporäre Duldung der Störer? (Bitte ggf. den Inhalt der getroffenen Vereinbarung angeben.)
Markus Wagner
Andreas Keith
1 Vgl. Westdeutscher Rundfunk (2021): Greenpeace-Aktivisten protestieren in Düsseldorf gegen Kohlepolitik; online im Internet: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/duesseldorf-protest-greenpeace-100.html.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5592 mit Schreiben vom 16. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall? (Bitte Anzahl der Tatverdächtigen, Tathergang, etwaige Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, sonstige polizeiliche, staats- und/o-der verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Durch das Polizeipräsidium Düsseldorf wurden insgesamt 13 Tatverdächtige im Sachzusammenhang ermittelt. Von allen 13 Personen wurden die Personalien festgestellt. Gegen alle wird wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Ebenfalls gegen alle 13 Personen richtet sich der Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB. Bezüglich des Hausfriedensbruchs wurde ein erforderlicher Strafantrag gestellt.
Zum Fortgang und zur Bewertung der eingeleiteten polizeilichen Strafverfahren teilte mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 28.06.2021 folgenden Sachstand mit:
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Minister der Justiz unter dem 22.06.2021 hierzu u. a. wie folgt berichtet:
„Das hiesige, wegen des in der Kleinen Anfrage 5592 umrissenen Sachverhalts eingeleitete Ermittlungsverfahren 80 Js 752/21 richtet sich gegen 13 Beschuldigte, denen jeweils Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) sowie die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung (§ 26 Nr. 2 VersG) vorgeworfen wird. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand ist von folgendem Sachverhalt auszugehen:
Die Beschuldigten, die der Organisation „Greenpeace“ zugehörig sind, begaben sich am 23. März 2021 zum Eingang der Staatskanzlei in Düsseldorf. Sie stellten dort ein ca. zwei Meter großes gelbes „X“ aus Holz auf und befestigten ein Transparent mit der Aufschrift „Armin Laschet will Klima und Dörfer zerstören“ am Vordach der Kanzlei. Zwei Beschuldigte malten mit Kreide die Worte „Kohle-Laschet“ und „Greenpeace“ auf den Boden. Vier der Beschuldigten kletterten mit einer Leiter auf das Vordach und verharrten dort mit einem Transparent mit einem gelben X und „Kohle-Laschet“ für mehrere Stunden. Anschließend begaben sie sich durch ein Fenster in die Staatskanzlei. Die Aktion war nicht als Versammlung angemeldet. Die Beschuldigten gaben gegenüber der Polizei vor Ort an, sie wollten gegen die Kohlepolitik der Landesregierung protestieren. Der Leiter der Abteilung I der Staatskanzlei […] hat Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Den Beschuldigten ist rechtliches Gehör gewährt worden. Für die Mehrzahl von ihnen hat sich ein Verteidiger bestellt.
Gegen eine der Beschuldigten wurde im Jahr 2020 wegen Diebstahls in mehreren Fällen eine Geldstrafe verhängt, die übrigen Beschuldigten sind nicht vorbestraft.“
2. Wie viele Polizeibeamte, Feuerwehr- und Rettungskräfte wurden insgesamt zur Einsatzbewältigung eingesetzt? (Bitte Anzahl, BOE-Zugehörigkeit und Spezialeinheiten explizieren.)
Die Polizei setzte in der Spitze einschließlich der Bereitschaftspolizei 86 Einsatzkräfte ein.
Es waren keine Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes in das Einsatzge-
schehen eingebunden.
3. Wie hoch sind die Kosten des Einsatzes? (Bitte die Gesamtkosten nennen und diese sodann nach Polizei, Feuerwehr sowie anderer Rettungs- und Spezialkräften aufschlüsseln.)
4. Wer trägt die Kosten des Einsatzes? (Bitte nur die Einsatzkosten ohne mögliche Straf- oder Ordnungsgelder darstellen.)
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine auf das einzelne Einsatzgeschehen bezogene Vollkostenrechnung der Polizei liegt nicht vor.
Eine auf den konkreten Einsatzfall bezogene gebührenrechtlich betrachtete Kostenaufstellung für die Feuerwehr und Rettungsdienstkräfte liegt ebenfalls nicht vor. Einsätze im Zusammenhang mit Demonstrationsgeschehen werden regelmäßig aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert.
5. Gab es eine Vereinbarung zwischen der Staatskanzlei und der Einsatzleitung über eine zumindest temporäre Duldung der Störer? (Bitte ggf. den Inhalt der getroffenen Vereinbarung angeben.)
Seitens des Polizeipräsidiums Düsseldorf wurde keine Vereinbarung zu einer Duldung der Störer getroffen. Seitens der Verantwortlichen der Staatskanzlei wurde ein Verbleiben der Störer auf dem Vordach im Rahmen der versammlungsrechtlichen Veranstaltung toleriert.