Köln: 34-jähriger Türke nach Tötung schwangerer Freundin zu 12 Jahren Haft verurteilt – Eine weitere Beziehungstat?

Kleine Anfrage
vom 17.07.2024

Kleine Anfrage 4179

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Köln: 34-jähriger Türke nach Tötung schwangerer Freundin zu 12 Jahren Haft verurteilt Eine weitere Beziehungstat?

Am Montag, den 17. Juni 2024, wurde der 34-jährige I. vor dem Kölner Landgericht zu einer Haftstrafe von 12-Jahren wegen Todschlags verurteilt. Im Oktober des vergangenen Jahres hat der angeklagte arbeitslose Türke seine 35-jährige, im 4. Monat schwangere Exfreundin mit mehreren Messerstichen getötet. Sie sollen sich im April 2023 kennengelernt haben und schon früh in Streit geraten sein. Beide seien sehr eifersüchtig gewesen und sollen sich außerdem häufig beleidigt haben. Als die 35-Jährige dann drohte, der Mutter des schon mehrfach vorbestraften Täters von dessen Alkoholabhängigkeit zu berichten und tatsächlich zum Mehrfamilienhaus der Familie fuhr, habe der 34-jährige die Fassung verloren und mehrfach mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen. Die 35-Jährige und ihr ungeborenes Kind starben noch am Tatort. Kurz darauf rief der Täter selbst die Polizei an und ließ sich ohne Widerstand festnehmen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der 34-jährige türkische Täter?
  2. Seit wann befindet sich der Täter in Deutschland?
  3. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Täters sind bekannt?
  4. Wie viele Gewaltdelikte in Beziehungen gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Köln?
  5. Wie viele dieser Delikte beinhalteten den Einsatz von Hieb-, Schlag- oder Stichwaffen?

Markus Wagner

 

MMD18-10040

 

1 https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/12-jahre-haft-er-erstach-seine-schwangere-ex-und-ihr-baby-667001c08ed19d2eb8b5d23f?t_ref=https.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4179 mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügt der 34-jährige türkische Täter?

Laut Auszug aus dem Ausländerzentralregister vom 23. Juli 2024 ist der Verurteilte im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 35 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.

  1. Seit wann befindet sich der Täter in Deutschland?

Laut Auszug aus dem Ausländerzentralregister vom 23. Juli 2024 wurde der Verurteilte im Bundesgebiet geboren und lebt seitdem im Bundesgebiet.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse des Täters sind bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gewonnen werden. Solche Erkenntnisse geben regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der anschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Verurteilte ist in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2015 insgesamt dreimal wegen Ur­kundenfälschung, wegen Warenkreditbetrug sowie wegen Unterschlagung polizeilich in Er­scheinung getreten.

  1. Wie viele Gewaltdelikte in Beziehungen gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Köln?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten – auch im Zusammenhang mit Gewaltdelikten – derzeit bis zum Berichtsjahr 2023 qualitätsgesichert vor.

Gewaltdelikte sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht legal definiert. Zur Beantwortung der Frage werden daher die Fallzahlen der folgenden Delikte aufsummiert ausgewiesen; dabei handelt es sich um die Delikte des sogenannten Summenschlüssels „Gewaltkriminalität“ und der einfachen Körperverletzung:

  • Mord
  • Totschlag und Tötung auf Verlangen
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge
  • Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien
  • Erpresserischer Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
  • Einfache Körperverletzung

Die Anzahl dieser Delikte im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Köln (einschließ­lich der Stadt Leverkusen) bei denen mindestens ein Opfer mit der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung „Ehepartner“, „eingetragene Lebenspartnerschaft“, „Partner nichtehelicher Lebens­gemeinschaft“ oder „ehemalige Partnerschaft“ erfasst wurde, ist der folgenden Tabelle zu ent­nehmen.

Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Fälle 2 486 2 463 2 590 2 359 2 304 2 545 2 368 2 472 2 396

 

  1. Wie viele dieser Delikte beinhalteten den Einsatz von Hieb-, Schlag- oder Stich­waffen?

Verwendete Tatmittel werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen seit dem 01.01. 2019 erfasst.

Die Anzahl der zu Frage 4 ausgewiesenen Fälle, bei denen

  • ein Messer (nach dem Waffengesetz),
  • ein sonstiges Messer,
  • eine sonstige Stichwaffe,
  • ein Baseballschläger,
  • ein Totschläger oder
  • eine sonstige Hiebwaffe

als Tatmittel erfasst wurde, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Jahr 2019 2020 2021 2022 2023
Fälle 32 56 39 34 32

 

MMD18-10948

Beteiligte:
Markus Wagner