Kölner Hbf: Fahndung nach brutaler Attacke – Wie weit sind die Ermittler? – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1683

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Kölner Hbf: Fahndung nach brutaler Attacke Wie weit sind die Ermittler? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 10. Januar 2023, Drucksache 18/2485, auf unsere Kleine Anfrage vom 1. Dezember 2022, Drucksache 18/1929, wurde unsere gestellte Frage 1

„Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte alle Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)“1

unter anderem wie folgt beantwortet:

„Gegen den zur Tatzeit 17-jährigen B2, portugiesischer Staatsangehöriger, wurde wegen der Tat vom 28.05.2022 am 09.09.2022 Anklage wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Köln erhoben. Mit Beschluss vom 16.09.2022 (104 KLs 33/22) hat das Landgericht Köln das Hauptverfahren eröffnet und das Verfahren sodann mit einem weiteren anhängigen Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen im Tatzeitraum zwischen dem 22.08.2021 und dem 25.03.2022 verbunden (104 KLs 782/22). Mit rechtskräftigem Urteil vom 04.11.2022 hat das Landgericht Köln B2 wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen und zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Entscheidung über die Aussetzung dieser Einheitsjugendstrafe zur Bewährung wurde im Urteil einem nachträglichen Beschluss vorbehalten. Wegen zwei der angeklagten Taten war das Verfahren durch Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.10.2022 gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Der B2 befand sich für das verbundene Verfahren vom 09.08.2022 bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls am 06.10.2022 in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom 04.11.2022 (Tag des Urteils) wurde der Haftbefehl aufgehoben. […]

Das gegen den B1 wegen der Tat vom 28.05.2022 zunächst bei der Staatsanwaltschaft Köln geführte Ermittlungsverfahren wurde hier am 24.10.2022 übernommen und der B1 am selben Tag wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zum Amtsgericht – Jugendrichter – Warendorf angeklagt. Mit Beschluss vom 28.11.2022 hat das Amtsgericht Warendorf das Hauptverfahren eröffnet und das Verfahren sodann zu einem weiteren Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung – Tatzeit: 01.01.2022 in Köln – verbunden. Gegenstand des Jugendstrafverfahrens ist ferner eine weitere verbundene Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – Tatzeit: 15.05.2022 in Köln -. Das Amtsgericht Warendorf hat Termin zur Hauptverhandlung […] bestimmt.‘“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Warum befindet sich der 17-jährige portugiesische Staatsangehörige (B2) nach wie vor in Deutschland und wurden mittlerweile aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet?
  2. Warum befindet sich der 18-jährige angolanische Staatsangehörige (B1) nach wie vor in Deutschland und wurden mittlerweile aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet?

Markus Wagner

 

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1 Antwort der Landesregierung, Drs. 18/2485 v. 10.01.2023, S. 1.
2 Ebenda, S. 2.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1683 mit Schreiben vom 6. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einver­nehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Warum befindet sich der 17-jährige portugiesische Staatsangehörige (B2) nach wie vor in Deutschland und wurden mittlerweile aufenthaltsbeendende Maßnah­men gegen ihn eingeleitet?

Der Verlust des Rechtes auf Einreise und Aufenthalt richtet sich bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verlust dieses Rechtes werden durch die örtlich zu­ständige Ausländerbehörde geprüft.

  1. Warum befindet sich der 18-jährige angolanische Staatsangehörige (B1) nach wie vor in Deutschland und wurden mittlerweile aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen ihn eingeleitet?

Die Voraussetzungen für die Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen liegen aktuell nicht vor. Diesbezügliche Prüfungen obliegen der örtlich zuständigen Ausländerbe­hörde.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner