Messer und Stichwaffen – Wo war es in Nordrhein-Westfalen besonders schlimm im Jahre 2024?

Kleine Anfrage
vom 17.03.2025

Kleine Anfrage 5267

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Messer und Stichwaffen Wo war es in Nordrhein-Westfalen besonders schlimm im Jahre 2024?

„In Nordrhein-Westfalen schnellen die Zahlen der Messerangriffe seit Jahren nach oben. Im Jahr 2023 verzeichnete die Polizei 6.221 Straftaten, bei denen ein Messer oder ähnliche Stichwaffen verwendet wurden. Dies entspricht einem Anstieg von 48,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2022, als 4.191 Fälle registriert wurden. Die aktuelle Auswertung bedeutet auch insgesamt einen Höchststand, seit Nordrhein-Westfalen 2019 erstmals eine gesonderte Statistik zu Messerdelikten vorlegte. Damals gab es 5.780 Fälle.1

[…]

Insgesamt konnten 5.686 Tatverdächtige ermittelt werden, von denen 34,4 Prozent unter 21 Jahre alt und 86,7 Prozent männlich waren. Mit 47,4 Prozent ist fast jeder zweite Tatverdächtige nichtdeutsch. Tatverdächtige mit einer Mehrfachstaatsangehörigkeit sind hier noch nicht einmal mit eingerechnet. Die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei den Tatverdächtigen sind deutsch (2.992), syrisch (469), türkisch (298), irakisch (159) und rumänisch (152).“2

Mit Antwort der Landesregierung vom 3. September 2024, Drucksache 18/10491, auf meine Kleine Anfrage vom 25. Juni 2024, Drucksache 18/9748, wurde anhand eines Rankings mitgeteilt, welches die zehn gefährlichsten Straßen und Plätze in Nordrhein-Westfalen mit den meisten Messer- respektive Stichwaffendelikte sind. Dabei bildet die Kölner Straße in Düsseldorf mit 15 registrierten Fällen den Spitzenplatz. Auf dem zweiten Platz liegt der Neumarkt in Köln mit 13, auf dem dritten Platz die Kampstraße in Dortmund mit 12 registrierten Fällen.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2024 im Vergleich zu 2023 registriert?
  2. Welches sind die 20 gefährlichsten Straßen und Plätze in Nordrhein-Westfalen mit den meisten Messer- respektive Stichwaffendelikten 2024? (Bitte tabellarisch auflisten.)
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die jeweils verantwortlichen Tatverdächtigen der in 2 abgefragten Delikte?
  4. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen jeweils über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
  5. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?

Markus Wagner

 

MMD18-13085

 

1 Vgl. https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/article242508906/Messerangriffe-haben-in-NRW-um-fast-50-Prozent-zugenommen.html?kc=success.

2 Kleine Anfrage 4015 des Abgeordneten Markus Wagner AfD vom 25. Juni 2024, Drs. 18/9748, mit Bezug auf die Antwort der Landesregierung vom 4. Juni 2024, Drs. 18/2623.

3 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 03.09.2024, Drucksache 18/10491.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5267 mit Schreiben vom 15. April 2025 na­mens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 lässt sich die Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Verstöße gegen das Waffengesetz, bei de­nen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.

Eine Erfassung von Daten zu Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt grundsätzlich nur bei den sogenannten Opferdelikten. Dies sind Straftaten gegen höchstpersönliche Rechts­güter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre). Diese sogenannten Opferdelikte sind durch die Erfassungsrichtlinien zur Polizeilichen Kriminalstatis­tik in einem abschließenden Straftatenkatalog definiert.

Insofern erfolgt die Beantwortung der Frage 1 im Hinblick auf Opferdelikte, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ (umfasst das „Messer (Waffengesetz)“, „sonstiges Messer“ und die „sonstige Stichwaffe“) eingesetzt wurde. Zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 nach den „meis­ten Messer-/Stichwaffendelikten“, wurden alle Straftaten des Jahres 2024 mit Tatmittel „Stich­waffe“ ausgewertet – also neben den Opferdelikten wie in Frage 1, auch Verstöße gegen das Waffengesetz.

  1. Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2024 im Vergleich zu 2023 regis­triert?

Die Daten für das Berichtsjahr 2023 bitte ich der Vorlage 18/2623 zu entnehmen.

Die Anzahl erfasster Straftaten sogenannter Opferdelikte, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ im Berichtsjahr 2024 eingesetzt wurde, bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Berichtsjahr Stichwaffen
insgesamt davon
Messer
(WaffG)
sonstiges Messer sonstige Stichwaffe
2024 7.661 449 6.846 366

 

  1. Welches sind die 20 gefährlichsten Straßen und Plätze in Nordrhein-Westfalen mit den meisten Messer- respektive Stichwaffendelikten 2024? (Bitte tabellarisch auf­listen.)

Die 21 Straßen und Plätze mit den meisten Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ im Be­richtsjahr 2024 bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hierbei ist für die Plätze 17 bis 21 die gleiche Fallzahl erfasst.

Straßen und Plätze Fälle
Düsseldorf, Terminal Ring 55
Köln, Kennedystraße 28
Düsseldorf, Worringer Platz 21
Köln, Frankfurter Straße 16
Düren, Im Eichenbruch 15
Düsseldorf, Kölner Straße 14
Düsseldorf, Konrad-Adenauer-Platz 14
Köln, Ebertplatz 13
Köln, Neumarkt 13
Münster, Bremer Platz 13
Soest, Belgierweg 13
Wuppertal, Alte Freiheit 13
Bonn, Am Hauptbahnhof 12
Dortmund, Leopoldstraße 12
Köln, Kalker Hauptstraße 12
Siegen, Am Bahnhof 12
Bielefeld, Herbert-Hinnendahl-Straße 11
Dortmund, Mallinckrodtstraße 11
Köln, Berliner Straße 11
Köln, Hohenzollernring 11
Köln, Wiener Platz 11

 

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die jeweils verantwortlichen Tatver­dächtigen der in Frage 2 abgefragten Delikte?

Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen in Bezug auf die Fälle der Antwort zu Frage 2 bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen jeweils über Mehrfachstaatsan­gehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)

Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).

  1. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?

Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen in Bezug auf die Antwort zu Frage 3 bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Iden­tifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vor­name aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausge­wiesen.

 

MMD18-13505

Beteiligte:
Markus Wagner