Kleine Anfrage 2031
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Messerattacke in Kölner Bar – Wieder ein minderjähriger Täter?
In der Nacht auf Samstag, den 29.04.2023, soll ein 17-Jähriger aus einer Gruppe heraus mehrfach auf einen 15-Jährigen und einen 16-Jährigen eingestochen haben. Die Opfer erlitten dabei schwere Stichverletzungen im Brustbereich. Der 15-Jährige wurde dabei lebensbedrohlich verletzt und konnte, nachdem er ins Krankenhaus eingeliefert wurde, nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der andere Jugendliche wurde stationär im Krankenhaus behandelt. Ein weiterer 17-Jähriger wurde durch Faustschläge eines anderen Täters der Gruppe verletzt und musste ebenfalls im Krankenhaus behandelt werden. Die gesamte Auseinandersetzung spielte sich etwa gegen 00:20 Uhr vor einer Bar am Hohenzollernring in der Kölner Innenstadt ab.1 Im Anschluss an die Tat wurde eine Mordkommission eingerichtet, welche u. a. vorhandenes Video- und Fotomaterial auswertete. Der „dringend Tatverdächtige“2 aus Bergisch Gladbach stellte sich am Sonntagabend der Polizei, nachdem diese ihn an seiner Wohnanschrift aufsuchte nicht antreffen konnte. Der gewalttätigen Auseinandersetzung soll ein Streit vorausgegangen sein, die genauen Hintergründe seien jedoch noch unklar. Die Tätergruppe soll insgesamt vier Personen umfasst haben.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe hat es seit 2015 bis heute in Köln gegeben? (Bitte nach Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele der unter Frage 2 genannten Straftaten ereigneten sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen? (Bitte nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie viele Straftaten wurden seit 2015 von Kindern und Jugendlichen in Köln bis heute begangen? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2031 mit Schreiben vom 7. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister für Justiz beantwortet.
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Zum Zeitpunkt der Auswertung lagen die Daten des Monats Juni noch nicht vor. Ein Tatmittelkatalog steht in der Polizeilichen Kriminalstatistik seit dem Jahr 2019 zur Verfügung.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz zu dem ursprünglich gegen vier Beschuldigte gerichteten Ermittlungsverfahren unter dem 6. Juli 2023 Folgendes berichtet:
„Einem dieser Beschuldigten, dem 17-jährigen kroatischen Staatsangehörigen […] B 1, wird zur Last gelegt, in der Nacht auf den 29. April 2023 auf dem Hohenzollernring in Köln mit einem Messer auf zwei Jugendliche eingestochen zu haben. Gegen zwei der anderen jugendlichen Beschuldigten ist das Verfahren mittlerweile abgetrennt worden.
Ausweislich des hier am 22. Mai 2023 eingegangenen polizeilichen Vorgangs sollen sich die Geschädigten zur Tatzeit zusammen mit einem weiteren Jugendlichen in einer Außengastronomie aufgehalten haben. Dort seien sie auf die vier Beschuldigten und zwei weitere Personen getroffen. Zunächst habe sich eine verbale Auseinandersetzung zwischen einem der Geschädigten und einem der ihm bekannten Beschuldigten entwickelt. Die Auseinandersetzung sei schließlich in eine Schlägerei unter allen Beteiligten übergegangen, in deren Verlauf der Beschuldigte […] B 1 auf zwei der Geschädigten jeweils von hinten mit einem Messer eingestochen habe. Einer der Geschädigten habe eine Messerstichverletzung in Höhe der Brustwirbelsäule mit einem traumatischen Hämatopneumothorax links und traumatischer Verletzung der Lumbalarterie erlitten. Während der Notoperation habe sich ein Kammerflimmern eingestellt, so dass er reanimiert worden sei. Der weitere Geschädigte der Messerangriffe habe zwei Stichwunden im Rückenbereich erlitten, die ebenfalls einen operativen Eingriff erfordert hätten. Der dritte Geschädigte habe infolge von Schlägen einen Nasenbeinbruch erlitten.
Die vier Beschuldigten sind anhand einer Videoaufzeichnung noch am Tattag identifiziert worden. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen ist der Beschuldigte […] B 1, der sich am selben Abend bei der Polizei gestellt hat, einer gefährlichen Körperverletzung verdächtig. Der Verdacht eines versuchten Tötungsdelikts besteht dagegen nicht, weil nach derzeitiger Einschätzung von einem strafbefreienden Rücktritt auszugehen ist. Vor diesem Hintergrund ist davon abgesehen worden, gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl zu beantragen, zumal auch andere Haftgründe nicht bestehen. Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zum genauen Tathergang und zu weiteren Tatverdächtigen, dauern an.“
Von einer Mitteilung etwaiger Vorstrafen des Beschuldigten B 1 wird im Hinblick auf den besonderen Schutz des jugendlichen Beschuldigten, die zu wahrende Unschuldsvermutung und insbesondere den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts sowie die Wertung in § 48 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren ist eine Identifizierung des Beschuldigten möglich bzw. nicht hinreichend sicher auszuschließen. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe hat es seit 2015 bis heute in Köln gegeben? (Bitte nach Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Mai 2023 wurden 2.714 Fälle unter Verwendung der Tatmittel „Messer (WaffG)“, „sonstiges Messer“ oder „sonstige Stichwaffe“ in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen für die Kreispolizeibehörde Köln erfasst.
- Wie viele der unter Frage 2 genannten Straftaten ereigneten sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen? (Bitte nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Von den 2.714 Fällen wurde für 983 Fälle die Tatörtlichkeiten „Straße, Platz (sonstige) außerhalb geschlossener Ortschaften“ oder „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ erfasst.
- Wie viele Straftaten wurden seit 2015 von Kindern und Jugendlichen in Köln bis heute begangen? (Bitte nach Jahr sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Mai 2023 wurden für die Kreispolizeibehörde Köln insgesamt 46.343 Fälle mit mindestens einem tatverdächtigen Kind oder Jugendlichen in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen erfasst.