Kleine Anfrage 16
der Abgeordneten Markus Wagner, Prof. Dr. Daniel Zerbin und Andreas Keith vom 14.06.2022
Messerattentat in Regionalbahn bei Aachen
Nach Medienangaben attackierte am frühen Morgen des 13. Mai 2022 ein 31-jähriger Mann in der Euregiobahn RE4 kurz nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof Herzogenrath andere Fahrgäste mit einem Messer und stach wahllos und willkürlich auf sie ein. Dabei erlitten die Opfer Schnitt- und Stichwunden. Der im Irak geborene Täter sei den Behörden bereits 2017 als sogenannter Prüffall Islamismus aufgelaufen, da er sich „stark verändert“ habe. Außerdem habe er verschiedene Namen benutzt.1
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen)
- Wurde der 31-jährige Täter in der Vergangenheit von den zuständigen Behörden als sogenannter „Gefährder“, „relevante Person“ oder unter einem anderen Terminus geführt und überwacht?
- Wenn ja, warum wurde er noch nicht abgeschoben?
- Werden nun aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Betracht gezogen?
- Inwiefern hat sich der Täter und insbesondere sein Verhalten in der Vergangenheit verändert, dass Gründe vorlagen, ihn als Prüffall Islamismus zu führen?
Markus Wagner
Andreas Keith
Prof. Dr. Daniel Zerbin
1 Vgl. https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/aachen-mann-sticht-auf-zugreisende-ein-mindestens-drei-verletzte-80071074.bild.html sowie https://rp-online.de/nrw/panorama/herzogenrath-bei-aachen-amok-tat-mann-sticht-auf-mitreisende-ein-moegliche-verbindung-zu-islamismus_aid-69578477
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 16 mit Schreiben vom 11. Juli 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen)
Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 28.06.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Aachen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 22.06.2022 unter anderem wie folgt berichtet:
‚[…] Der Beschuldigte, ein 31 Jahre alter irakischer Staatsangehöriger, ist seit dem 14.05.2022 auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichts Aachen vom selben Tag gemäß § 126a StPO vorläufig wegen des Verdachts der im Zustand nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit begangenen Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen und versuchten Heimtückemordes in drei tateinheitlichen Fällen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Der Sachverhalt stellt sich nach den bisherigen Ermittlungen wie folgt dar:
Der Beschuldigte war am Morgen des 13.05.2022 Passagier des Nahverkehrszuges Regionalexpress 4 (Zugnummer 26404) von Düsseldorf nach Aachen. Kurz nach der Weiterfahrt des Zuges aus dem Bahnhof in Herzogenrath um 07:38 Uhr sprang der Beschuldigte von seinem Sitzplatz im dritten Wagon des Zuges auf, in dem sich zu diesem Zeitpunkt weitere 23 Personen befanden, und schlug zunächst ohne nachvollziehbaren Grund unvermittelt mit der Faust gezielt gegen den Kopf eines ihm unbekannten Mitreisenden, der eine Platzwunde im Gesicht erlitt. Anschließend zog der Beschuldigte ein Küchenmesser und stach mit diesem ziellos um sich, wobei zunächst niemand verletzt wurde. Nachdem ein weiterer Geschädigter durch Rufe von Mitreisenden auf das Geschehen aufmerksam geworden war und sich in Richtung der aus seiner Sicht bereits beendeten Auseinandersetzung begeben hatte, um möglichen Verletzten zu helfen, zog der Beschuldigte plötzlich sein zuvor verdeckt gehaltenes Messer, richtete es gegen diesen weiteren Geschädigten und lief auf ihn zu. Der weitere Geschädigte konnte den Angriff zunächst abwehren. Der Beschuldigte stach daraufhin mehrmals in Richtung Gesicht und Kopf dieses Geschädigten, der letztlich zu Boden ging und unter anderem Schnittwunden am Kopf, der Stirn und der rechten Hand erlitt. Als ein weiterer Fahrgast flüchten wollte, stach der Beschuldigte diesem gegen den Rücken, wodurch der Passagier eine Schnittverletzung im Bereich der rechten Schulter davontrug. Als ein weiterer Zugreisender in das Geschehen eingriff, stach der Beschuldigte unmittelbar mit dem Messer gegen dessen Gesicht. Durch einen Griff des Reisenden in das Messer des Beschuldigten ging dieses zu Bruch. Der an Hand und Knie verletzte Fahrgast konnte den Beschuldigten daraufhin zu Boden bringen, wodurch Angriffe des Beschuldigten gegen weitere Mitreisende unterbunden werden konnten. Der Beschuldigte wurde in der Folge durch weitere Passagiere – unter anderem einen auf dem Dienstweg befindlichen Beamten der Bundespolizei – bis zum Eintreffen der herbeigerufenen Polizeibeamten fixiert.
[…]
Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund der Tat, eine entsprechende Tatmotivation oder eine religiöse Radikalisierung des Beschuldigten sind im Ermittlungsverfahren nicht bekannt geworden.
Der eingeholte Auszug aus dem Bundeszentralregister weist keine Vorstrafen des Beschuldigten aus.
Die polizeilichen Ermittlungen sind nahezu abgeschlossen; das Ergebnis der
umfassenden psychiatrischen Exploration des Beschuldigten steht noch aus. […]‘
Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz am 23.06.2022 mitgeteilt, dass er gegen die Sachbehandlung keine Bedenken habe.“
- Wurde der 31-jährige Täter in der Vergangenheit von den zuständigen Behörden als sogenannter „Gefährder“, „relevante Person“ oder unter einem anderen Terminus geführt und überwacht?
Der Tatverdächtige wurde in der Vergangenheit bei der Polizei Nordrhein-Westfalen nicht als „Gefährder“, „relevante Person“ oder unter einem anderen Terminus geführt und überwacht.
- Wenn ja, warum wurde er noch nicht abgeschoben?
Zur Beantwortung hat mir das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mit Schreiben vom 01.07.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„Bedingt dadurch, dass Frage 2 mit Nein beantwortet wurde, ist Frage 3 nicht zu beantworten.“
- Werden nun aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Betracht gezogen?
Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mit Schreiben vom 30.06.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„In Abhängigkeit vom Ausgang des Strafverfahrens sind mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen auch mit Blick auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen durch die zuständigen Stellen zu prüfen.“
- Inwiefern hat sich der Täter und insbesondere sein Verhalten in der Vergangenheit verändert, dass Gründe vorlagen, ihn als Prüffall Islamismus zu führen?
Der Tatverdächtige veränderte sein äußeres Erscheinungsbild in auffälliger Weise und isolierte sich von seinen Zimmergenossen. Weiterhin brach er die Teilnahme an einem Alphabetisierungskurs ab.