Kleine Anfrage 5579der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Roger Beckamp vom 10.06.2021
Mittelabflüsse des Sonderprogramms „Heimat, Tradition und Brauchtum“
Am 30. April 2020 beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen, dass gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten, existenzgefährdenden Liquiditätseng-passes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beim Land Nordrhein-Westfalen beantragen können1.
Im November letzten Jahres berichtete die „Westfalenpost“, dass innerhalb von vier Monaten seit Beginn des Programms lediglich 600.000 Euro an 426 Vereine ausgezahlt wurden2. Infolgedessen verlängere man das Programm bis Mitte des Jahres 2021.
Ob tatsächlich eine stärkere Frequentierung stattgefunden hat, bleibt fraglich. Genauso, ob die Gelder zielgerichtet eingesetzt wurden und werden.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche Zeitspanne umfasst die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines sol-chen Antrags in Nordrhein-Westfalen?
- Wie viele Vereine haben bis zum heutigen Tag in Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Förderung gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach der Zahl der bewilligten und abgelehnten Anträge nach Regierungsbezirk)
- Wie hoch waren in Nordrhein-Westfalen die einzelnen Fördersummen bei den jeweiligen Bewilligungen der Anträge? (Bitte um Aufschlüsselung nach Klassen der Zuschussbeiträge nach Regierungsbezirk)
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Mittel in Nordrhein-Westfalen?
Sven W. Tritschler
Roger Beckamp
1 https://www.engagiert-in-nrw.de/sonderprogramm-fuer-vereine-heimat-tradition-und-brauchtum
2 https://www.presseportal.de/pm/58966/4770665
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 5579 mit Schreiben vom 9. Juli 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
- Welche Zeitspanne umfasst die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines solchen Antrags in Nordrhein-Westfalen?
Es wird auf Vorlage 17/2415 verwiesen.
- Wie viele Vereine haben bis zum heutigen Tag in Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Förderung gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach der Zahl der bewilligten und abgelehnten Anträge nach Regierungsbezirk)
Insgesamt haben seit Beginn des Programms 626 Vereine einen Antrag auf Förderung gestellt. Die Aufschlüsselung nach Zahl der bewilligten und abgelehnten/zurückgezogenen Anträge nach Regierungsbezirk ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirksregierung |
Sonderprogramm Heimat |
|
Antrag |
||
bewilligt | abgelehnt/zurückgezogen | |
Arnsberg | 74 | 74 |
Detmold | 27 | 35 |
Düsseldorf | 68 | 104 |
Köln | 73 | 108 |
Münster | 38 | 25 |
- Wie hoch waren in Nordrhein-Westfalen die einzelnen Fördersummen bei den jeweiligen Bewilligungen der Anträge? (Bitte um Aufschlüsselung nach Klassen der Zuschussbeiträge nach Regierungsbezirk)
Die Höhe der Fördersumme richtet sich nach dem im Antrag nachgewiesenen Liquiditätsbedarf, ist jedoch grundsätzlich auf 15.000 Euro beschränkt. Klassen, wie etwa bei der NRW-Soforthilfe aus Mai 2020, wurden nicht gebildet.
Die durchschnittliche Förderhöhe im Regierungsbezirk Arnsberg belief sich auf 5.359 Euro, im Regierungsbezirk Detmold auf 3.503 Euro, im Regierungsbezirk Düsseldorf auf 4.707 Euro, im Regierungsbezirk Köln auf 4.647 Euro und im Regierungsbezirk Münster auf 4.443 Euro.
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Mittel in Nordrhein-Westfalen?
Insgesamt wurden bisher (Stand 30. Juni 2021) Billigkeitsleistungen in Höhe von 1.478.944 Euro im Sofortprogramm „Heimat, Tradition und Brauchtum“ bewilligt und ausgezahlt.