Politisch motivierte Sachbeschädigungen in NRW im Jahre 2023

Kleine Anfrage
vom 16.05.2024

Kleine Anfrage 3840

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Politisch motivierte Sachbeschädigungen in NRW im Jahre 2023

Wie die statistische Auswertung des Innenministeriums für das erste Berichtshalbjahr 2023 ergab, konzentrierten sich im Bereich der politisch motivierten Kriminalität die Sachbeschädigungen hauptsächlich auf die Phänomenbereiche PMK-ausländische Ideologie-und PMK-links, wobei die Zahl mit linksextremistischem Hintergrund am höchsten ist.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts in NRW?
  2. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-links in NRW?
  3. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2023 in den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religiöse Ideologie in NRW?
  4. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich?
  5. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter ermittelt werden konnte?

Markus Wagner

 

MMD18-9276

 

1 Vgl. Lt.-Drucksache 18/6287.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3840 mit Schreiben vom 24. Mai 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheit­lich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Ent­scheidungen richten,
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerk­male, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsor­gane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswär­tige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und/oder
  • gegen eine Person wegen der ihr zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Hal­tung, Einstellung und/oder ihres Engagements gerichtet sind bzw. aufgrund von Vorur­teilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe,

Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychi­sche Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Diese Straftaten können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Ob-jekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.

Darüber hinaus werden Tatbestände gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102, 104, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 192a, 234a oder 241a Strafgesetzbuch (StGB) sowie des Völkerstrafgesetzbuches erfasst, weil sie Staatsschutzdelikte sind, selbst wenn im Einzel­fall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

  1. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-rechts in NRW?

Im Phänomenbereich PMK – Rechts sind für das Jahr 2023 im KPMD-PMK für Nordrhein-Westfalen 104 Sachbeschädigungsdelikte erfasst worden.

  1. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2023 im Phänomenbereich PMK-links in NRW?

Im Phänomenbereich PMK – Links sind für das Jahr 2023 im KPMD-PMK für Nordrhein-West­falen 407 Sachbeschädigungsdelikte erfasst worden.

  1. Wie viele Sachbeschädigungen gab es im Jahre 2023 in den Phänomenbereichen PMK-ausländische Ideologie bzw. PMK-religiöse Ideologie in NRW?

Für das Jahr 2023 sind im KPMD-PMK für den Phänomenbereich PMK – Ausländische Ideo­logie für Nordrhein-Westfalen 217 und für den Phänomenbereich PMK – Religiöse Ideologie für Nordrhein-Westfalen 61 Straftaten erfasst worden.

  1. In wie vielen Fällen war die Zuordnung zu einem der Phänomenbereiche nicht möglich?

Jeder Sachverhalt kann immer nur einem Phänomenbereich zugeordnet

werden. Ist der Sachverhalt nicht unter den Phänomenbereichen PMK – Links, PMK – Rechts, PMK – Ausländische Ideologie oder PMK – Religiöse Ideologie subsumierbar, wird der jeweilige Sachverhalt im Phänomenbereich PMK – Sonstige Zuordnung erfasst.

Im Phänomenbereich PMK – Sonstige Zuordnung sind für das Jahr 2023 im KPMD-PMK für Nordrhein-Westfalen 234 Sachbeschädigungsdelikte erfasst worden.

  1. In wie vielen Fällen erfolgte eine Zuordnung in einen der Phänomenbereiche (rechts, links, ausländische Ideologie, religiöse Ideologie), obwohl kein Täter er­mittelt werden konnte?

In 946 von 1.023 Fällen konnten Tatverdächtige nicht ermittelt werden. Die Zuordnung dieser Sachbeschädigungsdelikte bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Phänomenbereich Anzahl
PMK – Rechts 91
PMK – Links 376
PMK – Ausländische Ideologie 213
PMK – Religiöse Ideologie 59
PMK – Sonstige Zuordnung 207
Gesamt 946

 

MMD18-9686

Beteiligte:
Markus Wagner