Kleine Anfragen 4555 bis 4598der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Herbert Strotebeck, Helmut Seifen, Gabriele Walger-Demolsky, Markus Wagner, Andreas Keith, Dr. Martin Vincentz, Dr. Christian Blex, Nic Peter Vogel, Christian Loose, Iris Dworeck-Danielowski, Thomas Röckemann vom 12.10.2020
Radio ___ – wie viel Steuergeld erhält der „Privatsender“?
Radio _ ist einer von 44 Lokalradiosendern in NRW. Sein Sendegebiet umfasst XY. Gemäß § 52 Landesmediengesetz (LMG) ist der Sender nach dem sogenannten „Zwei-Säulen-Modell“ organisiert.
Bei diesem Modell sind für jeden Sender jeweils eine programmverantwortliche „Veranstaltergemeinschaft“ sowie eine „Betriebsgesellschaft“ zu bilden, die technisch und wirtschaftlich für den Sendebetrieb verantwortlich sind.
Die „Veranstaltergemeinschaft“ besteht gemäß § 62 LMG aus bis zu 23 natürlichen Personen, die von folgenden Personenkreisen entsandt werden:
- Kirchen und Religionsgemeinschaften,
- Gewerkschaften,
- der zuständigen Kommunalvertretung,
- Arbeitgeberverband,
- Jugendring, Wohlfahrts- und Naturschutzverbände,
- Verbraucherzentrale,
- Verlegerverband,
Außerdem muss jeweils mindestens eine Person
- aus den Bereichen Kultur und Kunst sowie Bildung und Wissenschaft,
- aus dem Kreis der Personen mit Migrationshintergrund,
- aus dem Kreis der örtlichen Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie
- aus dem Bereich der Bürgermedien im Verbreitungsgebiet der Veranstaltergemeinschaft angehören.
[…]
Radio ___ produziert wie alle Lokalradiosender in NRW nur einen Teil seines Programms selbst. Sechzehn Stunden des täglichen Programms liefert der landesweite Monopolist „Radio NRW“, […]. Radio NRW gehört u.a. der FUNKE Mediengruppe, deren Hauptanteilseigner CDU-Minister Stephan Holthoff-Pförtner ist, sowie dem Zeitungsverlag Neue Westfälische.
Die staatlich erzwungene, stark fragmentierte Struktur des Lokalradios in Nordrhein-Westfalen hat dazu geführt, dass die wirtschaftliche Grundlage der werbefinanzierten Sender häufig unzureichend ist. Die Digitalisierung und die damit verbundene Verbreitung von Streamingdiensten, Podcasts und ähnlichen Angeboten sowie die Einführung von DAB+ ist für viele Sender – vor allem für diejenigen in kleineren Verbreitungsgebieten – inzwischen existenzbedrohend.
Aus diesem Grunde wurden bereits vor der durch den „Corona-Lockdown“ verursachten Wirtschaftskrise Subventionen für die kaum noch überlebensfähigen Sender gefordert (vgl. Drs. 17/4119).
Die Landesregierung einigte sich gemäß Auskunft des Chefs der Staatskanzlei (APr. 17/998) mit der Landesanstalt für Medien und mit Vertretern der Lokalradiosender im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ auf einen „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro, von denen ein Teil aus Steuermitteln und ein Teil aus „Rundfunkbeiträgen“ finanziert wird.
Weiterhin unterrichtete der Chef der Staatskanzlei den Landtag vor einigen Tagen über eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Land und Bund (Vorlage 17/3828), nach der Mittel aus dem Förderprogramm „NEUSTART KULTUR“ den NRW-Lokalradios zugutekommen sollen. Bundesweit sind zur Förderung des Hörfunks Steuermittel in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- In welcher Höhe hat Radio ___ Mittel aus dem „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ bezogen, bzw. wird es noch beziehen?
- In welcher Höhe hat Radio ___ Mittel aus dem Förderprogramm „NEUSTART KULTUR“ bezogen, bzw. wird es noch beziehen?
- In welcher Höhe hat Radio ___ bereits in den Jahren von 2017 bis 2020 andere Mittel aus dem Landeshaushalt bezogen, beispielsweise auf dem Wege über Werbebuchungen? (Bitte aufschlüsseln nach: Jahr, Verwendung, zuständigem Ministerium)
- Inwieweit sind die genannten Subventionen und Zahlungen an Radio ___ mit dem bereits im Ersten Rundfunkurteil (BVerfGE 12, 205) niedergelegten Grundsatz der „Staatsferne“ des Rundfunks zu vereinbaren?
- Beabsichtigt die Landesregierung in der Zukunft weitere Zuwendungen an Radio ___, die hier noch nicht aufgeführt sind?
Sven W. Tritschler
Herbert Strotebeck
Helmut Seifen
Gabriele Walger-Demolsky
Markus Wagner
Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz
Dr. Christian Blex
Nic Peter Vogel
Christian Loose
Iris Dworeck-Danielowski
Thomas Röckemann
Nachfolgend die Anfragen zu den 44 Lokalradiosendern in NRW als einzelne PDF-Dateien:
Radio Neandertal Antenne Niederrhein Radio WMW Antenne Unna Radio Westfalica Radio RSG NE-WS 89.4 Radio Wuppertal Radio Rur Welle Niederrhein Radio RST Radio Vest Antenne Münster Radio WAF Radio Bielefeld Radio Hagen Radio Herne Radio Siegen Radio Euskirchen Radio 90,1 Mönchengladbach Radio Sauerland Radio Mülheim/Oberhausen Radio Gütersloh Radio Lippe Welle Hamm Radio Herford Radio Lippe Radio K.W. Hellweg Radio Radio MK Radio Bonn/Rhein-Sieg Radio Erft Radio Köln Radio Emscher-Lippe Radio Duisburg Radio Kiepenkerl Antenne Düsseldorf Radio Ennepe Ruhr Radio Leverkusen Antenne AC Radio Hochstift Radio Essen Radio Bochum Radio 91.2 Radio Berg
Antworten der Landesregierung als PDF:
Radio Neandertal Radio Gütersloh Antenne Niederrhein Radio Lippe Welle Hamm Radio Herford Radio WMW Antenne Unna Radio Westfalica Radio K.W. Hellweg Radio Radio MK Radio Bonn/Rhein-Sieg Radio Erft Radio Köln Radio Duisburg Radio Kiepenkerl Antenne Düsseldorf Radio Ennepe Ruhr Radio Leverkusen Antenne AC Radio Hochstift Radio Essen Radio Bochum Radio 91.2 Radio Berg Radio Mülheim/Oberhausen Radio Sauerland Radio 90,1 Mönchengladbach Radio Euskirchen Radio Siegen Radio Herne Radio Hagen Radio Bielefeld Radio WAF Antenne Münster Radio Vest Radio RST Welle Niederrhein Radio Rur Radio Wuppertal NE-WS 89.4 Radio RSG Radio Lippe Radio Emscher-Lippe