Kleine Anfrage 3701
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Unionsfraktionen beantragen in Bundestag Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber – Stößt dieses Ansinnen auf Zustimmung bei der schwarz-grünen NRW-Landesregierung?
Aus der Opposition heraus beantragten die Unionsfraktionen im Bundestag gravierende Einschnitte bei den Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber.1 Die Bundesregierung wurde in diesem Zusammenhang aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der u. a. Folgendes vorsieht:
- eine Leistungskürzung auf das physische Existenzminimum, solange eine Ausreisepflicht besteht und eine Ausreise tatsächlich und rechtlich möglich ist;
- für Geduldete lediglich eine zweiwöchige Überbrückungsleistung nebst Reisebeihilfe, wenn ein Schutzstatus aus dem EU-Ausland oder einem leicht erreichbaren Drittstaat vorliegt;
- schnellere Sanktionsverfahren, indem die Verhängung von Sanktionen nach dem AsylbLG mit ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen gekoppelt wird;
- Sanktionsvorschriften nach § 1a AsylbLG auch auf Geduldete auszuweiten, wenn sie zumindest eines von mehreren Ausreisehindernissen selbst zu vertreten haben oder wenn eine gesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise verstrichen ist, sowie
- eine Ergänzung des Art. 20 GG, in der festgelegt wird, dass für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bei der Bestimmung des Existenzminimums und der Anwendung des Gleichheitssatzes Kriterien wie die Dauer und die Rechtmäßigkeit des bisherigen Aufenthalts und das Leistungsniveau anderer EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind.
Da insbesondere im Rahmen der beantragten Grundgesetzänderung auch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist und die Regierungszusammensetzung in NRW von der Situation im Bund abweicht, stellt sich die Frage, wie sich die Landesregierung in dieser Frage positioniert.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Inwiefern würde die Landesregierung die beantragte Ergänzung des Art. 20 GG mittragen und im Bundesrat unterstützen?
- Wie positioniert sich die Landesregierung generell, wenn es um Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber geht?
- Welche parlamentarischen Initiativen sind in diesem Zusammenhang in näherer Zukunft geplant?
- Welche Bundesratsinitiativen der NRW-Landesregierung sind in diesem Zusammenhang in näherer Zukunft geplant?
- Welche Initiativen der NRW-Landesregierung sind in diesem Zusammenhang anlässlich der nächsten Bund-Länder-Gipfel geplant?
Enxhi Seli-Zacharias
1 Vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/20/097/2009740.pdf und https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/abgelehnte-asylbewerber-cdu-will-leistungen-kuerzen-19376259.html
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 8912 mit Schreiben vom 15. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
- Inwiefern würde die Landesregierung die beantragte Ergänzung des Art. 20 GG mittragen und im Bundesrat unterstützen?
- Wie positioniert sich die Landesregierung generell, wenn es um Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber geht?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Für den Fall, dass eine Sachentscheidung im Plenum des Bundesrats ansteht, wird sich die Landesregierung auf ihr Abstimmverhalten verständigen. Dem kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.
- Welche parlamentarischen Initiativen sind in diesem Zusammenhang in näherer Zukunft geplant?
- Welche Bundesratsinitiativen der NRW-Landesregierung sind in diesem Zusammenhang in näherer Zukunft geplant?
- Welche Initiativen der NRW-Landesregierung sind in diesem Zusammenhang anlässlich der nächsten Bund-Länder-Gipfel geplant?
Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Landesregierung plant derzeit keine parlamentarischen Initiativen, welche auf eine Änderung des AsylbLG abzielen.