Waldbrandgefahr durch Windkraftanlagen?

Kleine Anfrage
vom 12.03.2019

Kleine Anfrage 2133des Abgeordneten Andreas Keith vom 11.03.2019

 

Waldbrandgefahr durch Windkraftanlagen?

Eine Windkraftanlage verbraucht laut Landesregierung im Durchschnitt 0,39 ha Fläche in einem Waldgebiet (Drs. 17/5292). Folglich ist der angrenzende Baumbestand unweit von der Windkraftanlage entfernt. In Bosbüll (Kreis Nordfriesland) kam es im Januar dieses Jahres zu einem Brand einer Windkraftanlage.1 Das Feuer brach im Gondelkopf in 65 Meter Höhe aus. Die Freiwillige Feuerwehr konnten vor Ort mit ihren Wasserschläuchen nicht bis zum Brandherd vordringen. Die Kriminalpolizei Niebüll vermutete einen technischen Defekt im Gondelkopf.

Im Februar dieses Jahres brannte eine Windkraftanlage im baden-württembergischen Langenhard.2 Abermals brannte die Gondel aus und ein brennender Flügel fiel zu Boden. Die Windkraftanlage war just am Vortag gewartet worden. Erneut wurden bzw. konnten keine Löscharbeiten an der gut 110 Meter hohen Windkraftanlage durchgeführt werden.

Der deutsche Feuerwehrverband (DFV) empfiehlt, wenn es im oberen Teil einer Windkraftanlage brennt, sollte von der Option des kontrollierten Abbrennens Gebrauch gemacht werden.3 Dabei plädiert der DFV sogar zu einer Sperrzone von 500 Meter Radius um die Anlage. Das entspricht einer Fläche von circa 80 ha.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder in Deutschland zu Bränden von Windkraftanlagen. Insbesondere der Sommer 2018 war geprägt von einer anhaltenden Hitzewelle und einer ausgeprägten Dürrephase. Inwiefern sieht die Landesregierung eine Gefahr eines Waldbrands durch eine brennende Windkraftanlage in Nordrhein-Westfalen?

2. Wie oben aufgezeigt, lassen sich Brände in Windkraftanlagen nicht zwangsläufig durch regelmäßige Wartungsarbeiten verhindern. So waren auch schon Blitzeinschläge Auslöser für entstehende Brände. Inwiefern sieht die Landesregierung den geringen Abstand von Windkraftanlagen zum angrenzenden Baumbestand als Gefahr an?

3. Der deutsche Feuerwehrverband empfiehlt das kontrollierte Abbrennen von Windkraftanlagen. Auch sind Freiwillige Feuerwehren für Brände in solchen Höhen nur schlecht ausgestattet. Welches Konzept der Brandbekämpfung sieht die Landesregierung im Falle einer brennenden Windkraftanlage in einem Waldgebiet vor?

4. Inwieweit werden in Nordrhein-Westfalen die Betreiber von Windkraftanlagen in die Verantwortung genommen, um insbesondere technische Brandursachen zu verhindern bzw. zu minimieren?

Andreas Keith

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 16.04.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2133 mit Schreiben vom 16. April 2019 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Di­gitalisierung und Energie, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

1. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder in Deutschland zu Bränden von Windkraftanlagen. Insbesondere der Sommer 2018 war geprägt von einer anhalten­den Hitzewelle und einer ausgeprägten Dürrephase. Inwiefern sieht die Landesre­gierung eine Gefahr eines Waldbrands durch eine brennende Windkraftanlage in Nordrhein-Westfalen?

2. Wie oben aufgezeigt, lassen sich Brände in Windkraftanlagen nicht zwangsläufig durch regelmäßige Wartungsarbeiten verhindern. So waren auch schon Blitzein­schläge Auslöser für entstehende Brände. Inwiefern sieht die Landesregierung den geringen Abstand von Windkraftanlagen zum angrenzenden Baumbestand als Ge­fahr an?

3. Inwieweit werden in Nordrhein-Westfalen die Betreiber von Windkraftanlagen in die Verantwortung genommen, um insbesondere technische Brandursachen zu verhin­dern bzw. zu minimieren?

Die Fragen 1 und 2 und 4 werden gemeinsam wie folgt beantwortet:

Die Landesregierung hat am 8. Mai 2018 in einem Runderlass die Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagenerläutert. In Kapitel 5 „Genehmigung von Windenergieanlagen“ werden u. a. die bauordnungsrechtlichen Zulässigkeitsvorausset­zungen dargestellt; in Nr. 5.2.3.2 wird das Thema Brandschutz behandelt. Bei Windenergie­anlagen mit mehr als 30 m Höhe ist bei der Genehmigungsbehörde auch ein Brandschutzkon-zept einzureichen.

Windenergieanlagen müssen – wie alle baulichen Anlagen – so beschaffen sein, dass der Ent­stehung eines Brandes der Anlage und der Brandweiterleitung auf die Umgebung (Gebäude, bauliche Anlagen und Wald) vorgebeugt wird. In der Regel reichen dafür die ebenfalls in dem Erlass erläuterten Abstandsregelungen aus. Soweit besondere Standort- oder Risikofaktoren im Einzelfall erkennbar sind, wie dies regelmäßig bei Anlagen im Wald oder in der Nähe des Waldes anzunehmen ist, sind neben den regelmäßig zu beachtenden Anforderungen (z. B. Blitzschutzanlagen, Wartung und Instandhaltung) weitere geeignete Vorkehrungen zu treffen, wie beispielsweise

a) soweit möglich Verwendung nichtbrennbarer Baustoffe,
b) Brandfrüherkennung mit automatischer Abschaltung der Anlagen und vollständiger Tren­nung von der Stützenergie,
c) Vorhaltung selbsttätiger Feuerlöschanlagen.

Diese Vorkehrungen sind bereits heute technischer Standard, ohne die nach Auskunft von Sachversicherern Neuanlagen nicht mehr versichert werden. Die Stellungnahmen der Forst­behörde als zwingend zu beteiligendem Träger öffentlicher Belange werden regelmäßig von der Forderung begleitet, einen geeigneten Feuerwehrplan vorzulegen, der für örtliche Feuer­wehren im Brandfalle nicht nur die anlagenspezifischen Informationen beinhaltet, sondern auch die Erreichbarkeit von Brandstellen in der Örtlichkeit sicherstellt.

Insofern ist die Landesregierung überzeugt, mit dem Windenergieerlass dem besonderen Schutz des Waldes auch vor möglichen Brandschäden Rechnung zu tragen.

4. Der deutsche Feuerwehrverband empfiehlt das kontrollierte Abbrennen von Wind­kraftanlagen. Auch sind Freiwillige Feuerwehren für Brände in solchen Höhen nur schlecht ausgestattet. Welches Konzept der Brandbekämpfung sieht die Landesre­gierung im Falle einer brennenden Windkraftanlage in einem Waldgebiet vor?

Die Fachempfehlung Nr. 1 des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) „Einsatzstrategien an Windkraftanlagen“ in der Fassung vom 16. Mai 2012 entspricht dem allgemein anerkannten Stand der Brandbekämpfungstechnik.

Eine effektive Brandbekämpfung an einer Windenergieanlage kann in aller Regel weder von innen noch von außen erfolgen. Die eventuell notwendigen Löscharbeiten beschränken sich unter Beachtung des Trümmerschattens auf das Umfeld der WEA, ohne den Gefahrenbereich zu betreten. Welche Maßnahmen dann im jeweiligen Fall zu treffen sind, obliegt allein der Entscheidung des örtlichen Einsatzleiters.

Zur Sicherstellung einer Brandbekämpfung ist bereits bei der Erstellung des Brandschutzkon-zeptes im Vorfeld die notwendige Löschwasserversorgung darzustellen. Als Löschwasserver­sorgung kommen neben der öffentlichen Sammelwasserversorgung durch Hydranten auch Löschteiche, Löschwasserzisternen, nahe gelegene offene Gewässer oder die Versorgung mit Tanklöschfahrzeugen der Feuerwehr in Frage.

 

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Beteiligte:
Andreas Keith