Kleine Anfrage 3713
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD
Warum besteht in NRW kein Interesse mehr an der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung?
Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3375 hervorgeht, waren zum Stichtag 31.12.2022 für Nordrhein-Westfalen im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 1.324 Personen mit einer Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG registriert, zum Stichtag 31.12.2023 waren es 331 Personen. Das entspricht einem Rückgang in Höhe von 75 %.
Bei der Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG waren es zum Stichtag 31.12.2022 1.888 Personen, zum Stichtag 31.12.2023 dann nur noch 1.023 Personen (Rückgang 46 %).
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie erklärt sich die Landesregierung den dramatischen Rückgang der Bestandszahlen bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung in NRW?
- Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung hierbei insbesondere zum neu geschaffenen Chancen-Aufenthaltsrecht?
- Wie viele Personen haben seit Einführung der Ausbildungsduldung in NRW die begonnene Ausbildung auch erfolgreich abgeschlossen?
- Wie vielen Personen ist seit Einführung der Beschäftigungsduldung in NRW der Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie in ein dauerhaftes Bleiberecht geglückt?
- Welche Ausbildungsberufe bzw. Berufszweige sind hierbei überwiegend vertreten?
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3713 mit Schreiben vom 16. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
- Wie erklärt sich die Landesregierung den dramatischen Rückgang der Bestandszahlen bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung in NRW?
- Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung hierbei insbesondere zum neu geschaffenen Chancen-Aufenthaltsrecht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet.
Um den Herausforderungen des hohen Fach- und Arbeitskräftebedarfs begegnen zu können, sollte auch das Potential von ausländischen Personen genutzt werden, die bereits in Nordrhein-Westfalen leben. Zugleich fördert die Aufnahme von Ausbildung und Beschäftigung Integrationsprozesse, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und eine eigenständige Existenzsicherung.
Aus diesem Grund beobachtet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen im Auslän-derzentralregister hinsichtlich der Daten zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung aufmerksam. Sie steht in regelmäßigem Austausch mit der Anwendungspraxis, um mögliche
Optimierungsbedarfe zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung adressieren zu können. Einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der zwei Instrumente unternahm der Bundesgesetzgeber zum Beispiel mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung vom 26. Februar 2024 (Beschäftigungsduldung) und mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023 (Ausbildungsduldung). Zum einen wurden die Zugangsvoraussetzungen der Beschäftigungsduldung praxistauglicher ausgestaltet und zum anderen kann eine qualifizierte Berufsausbildung nunmehr auch mit einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen. Beide Veränderungen sollten einen positiven Effekt auf die Nutzung der zwei Instrumente haben.
Zu möglichen Auswirkungen der Regelungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht auf die Fallzahlen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung liegen der Landesregierung überdies keine Daten vor.
- Wie viele Personen haben seit Einführung der Ausbildungsduldung in NRW die begonnene Ausbildung auch erfolgreich abgeschlossen?
- Wie vielen Personen ist seit Einführung der Beschäftigungsduldung in NRW der Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie in ein dauerhaftes Bleiberecht geglückt?
- Welche Ausbildungsberufe bzw. Berufszweige sind hierbei überwiegend vertreten?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 bis 5 gemeinsam beantwortet. Der Landregierung liegen hierzu keine Daten vor.