Welche Kommunen haben der jeweils zuständigen Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Unterbringungseinrichtung des Landes angeboten?

Kleine Anfrage
vom 04.04.2024

Kleine Anfrage 3601

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Welche Kommunen haben der jeweils zuständigen Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Unterbringungseinrichtung des Landes angeboten?

Bedingt durch die 1:1-Anrechnung von Landesunterkünften auf die Zuweisungen an die Kommunen ist es aus rein finanzieller Sicht lukrativ, der jeweiligen Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung durch das Land anzubieten. Da es sich hierbei in der Regel um größere Immobilien handelt, hält sich die Zustimmung der betroffenen Anwohner in Grenzen. Da die Landesregierung aktuell bestrebt ist, die aktive Kapazität der Landesunterkünfte massiv auszubauen, erscheint es wahrscheinlich, dass sich zahlreiche Kommunen beteiligen wollen, selbst dann, wenn derartige Projekte bei den betroffenen Anwohnern auf Ablehnung stoßen würden. Folgerichtig ist eine Bürgerbeteiligung in der Regel erst dann vorgesehen, wenn die entsprechenden Verträge unterzeichnet sind.

Ich frage daher die Landeregierung:

  1. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg haben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringenden Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)
  2. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Detmold haben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringenden Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)
  3. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf haben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringenden Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)
  4. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster haben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringenden Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)
  5. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln haben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringenden Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-8669


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3601 mit Schreiben vom 2. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

In die Beantwortung wurden alle Angebote aufgenommen, die die Bezirksregierungen seitens einer Kommune erreicht haben, auch wenn es sich dabei nicht um kommunaleigene Grund­stücke oder Liegenschaften gehandelt hat und die Verfügungsbefugnisse bei Dritten lagen. Einzelne Angebote befinden sich aktuell in einem sehr frühen Stadium der Klärung und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht offengelegt werden, da dies den weiteren Prüfungs- und Akqui-seprozess sowie die sich ggf. anschließenden Verhandlungen negativ beeinflussen könnte.

  1. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg ha­ben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringen­den Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)

Im Regierungsbezirk Arnsberg haben die folgenden Kommunen Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende angeboten:

Arnsberg, Attendorn, Bad Laasphe, Bochum, Stadt Dortmund, Stadt Erwitte Finnentrop, Ges­eke, Hagen, Hallenberg, Hamm, Herne, Kirchhundem, Lüdenscheid, Lünen, Schwelm, Selm, Sprockhövel, Witten.

  1. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Detmold ha­ben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringen­den Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)

Im Regierungsbezirk Detmold haben die folgenden Kommunen Immobilien zur Nutzung als

Landesunterkunft für Asylsuchende angeboten:

Bielefeld, Espelkamp, Minden.

  1. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf ha­ben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringen­den Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)

Im Regierungsbezirk Düsseldorf haben die folgenden Kommunen Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende angeboten:

Duisburg, Düsseldorf, Grevenbroich. Hamminkeln, Hünxe, Jülich, Kempen, Kevelaer, Kor-schenbroich, Krefeld, Moers, Remscheid, Rheinberg, Straelen, Velbert, Wuppertal.

  1. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster ha­ben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zusammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringen­den Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)

Im Regierungsbezirk Münster haben die folgenden Kommunen Immobilien zur Nutzung als Landesunterkunft für Asylsuchende angeboten:

Ahaus, Ahlen, Bocholt, Coesfeld, Dülmen, Gladbeck, Haltern am See, Havixbeck, Hörstel, Rheine, Wettringen.

  1. Welche Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln haben in den Jahren 2023 und 2024 der Bezirksregierung Immobilien zur Nutzung als Lan-desunterkunft für Asylsuchende (EAE, ZUE, NU) angeboten? (Bitte in diesem Zu­sammenhang jeweils Angaben zur Anzahl der voraussichtlich unterzubringenden Personen, zum voraussichtlichen Zeitplan, zu den voraussichtlichen Kosten sowie zum derzeitigen Verhandlungsstand machen)

Im Regierungsbezirk Köln haben die folgenden Kommunen Immobilien zur Nutzung als Lan-desunterkunft für Asylsuchende angeboten:

Aachen, Alsdorf, Alfter, Bad Münstereifel, Bergneustadt, Geilenkirchen, Inden, Kerpen, Köln, Leverkusen, Lohmar, Marienheide, Monschau, Nümbrecht, Odenthal, Overath, Rösrath, Schleiden, Siegburg, Titz, Weilerswist, Würselen.

 

MMD18-9099