Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung – Vervollständigung des Sachstandsberichts

Kleine Anfrage
vom 14.02.2025

Kleine Anfrage 5067

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Vervollständigung des Sachstandsberichts

Aus dem Sachstandsbericht „Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung“1 geht hervor, dass durch den Landeshaushalt 2024 insgesamt 24 neue Stellen zur Verfügung gestellt wurden. Insgesamt soll die ZFE somit über 53 Mitarbeiter verfügen. Im Haushalt 2024 sind im Kapitel 07 090 über den Titel 547 182 Ausgaben in Höhe von 625.000 Euro für ‚Sächliche Verwaltungsausgaben‘ vorgesehen.

Die eklatantesten Lücken weist der Sachstandsbericht allerdings bei der statistischen Auswertung auf. Insbesondere wird hier nicht zwischen den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3 sowie den §§ 18d, 18f, 18g, 19, 19b, 19c, 20 und 20a AufenthG differenziert. Ebenso fehlt eine Aufschlüsselung nach Berufsbranchen und Herkunftsländern.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchen Haushaltstiteln sind die Personalstellen der ZFE abgebildet?
  2. Welche Kosten fallen im Zusammenhang mit der ZFE abgesehen von den Mitteln des Titels 547 18 im Kapitel 07 090 und den Personalausgaben an?
  3. Wie lassen sich die aufgeführten Verfahren gem. § 71 Abs. 1 S. 5 AufenthG im Detail aufschlüsseln? (Bitte möglichst differenziert nach Jahr, den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 18g, 19, 19b, 19c, 20 und 20a AufenthG, der Anzahl der per Familiennachzug hinzukommenden Personen, nach Branche, Herkunftsland und Anzahl der Personen listen)
  4. Wie lassen sich die aufgeführten Anträge gem. § 81a AufenthG im Detail aufschlüsseln? (Bitte möglichst differenziert nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b, 18c Absatz 3 und nach § 18g AufenthG, nach Branche, Herkunftsland und Anzahl der Personen listen)
  5. In welchen Rahmen erfolgt eine Zusammenarbeit der ZFE mit ähnlichen Einrichtungen in anderen Bundesländern?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-12788

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/3397

2 Titel 547 18: „Sächliche Verwaltungsausgaben für die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung“


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 5067 mit Schreiben vom 14. März 2025 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. In welchen Haushaltstiteln sind die Personalstellen der ZFE abgebildet?

Die Personalstellen der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung (ZFE) sind zum einen als Plan­stellen der allgemeinen inneren Verwaltung im Einzelplan 03 Kapitel 310 „Fünf Bezirksregie­rungen“ unter dem Titel 422 01 „Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter“ und zum anderen als Stellen für Tarifbeschäftigte unter dem Titel 428 01 „Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ aufgeführt.

  1. Welche Kosten fallen im Zusammenhang mit der ZFE abgesehen von den Mitteln des Titels 547 18 im Kapitel 07 090 und den Personalkosten an?

Es fallen allgemeine Kosten für beispielsweise Telekommunikationskosten, Büromaterial, IT-Ausstattung, Möbel etc. an. Diese Ausgaben werden aus dem Kapitel 03 310 finanziert. Da diese Ausgaben zentral für die gesamte Bezirksregierung Köln beschafft werden, kann eine Abgrenzung der Kosten, die lediglich auf die ZFE entfallen, nicht ohne weiteres erfolgen.

  1. Wie lassen sich die aufgeführten Verfahren gem. § 71 Abs. 1 S. 5 AufenthG im Detail aufschlüsseln? (Bitte möglichst differenziert nach Jahr, den §§ 16a, 16d, 17 Absatz 1, den §§ 18a, 18b, 18c Absatz 3, den §§ 18d, 18f, 18g, 19, 19b, 19c, 20 und 20a AufenthG, der Anzahl der per Familiennachzug hinzukommenden Personen, nach Branche, Herkunftsland und Anzahl der Personen listen)
  2. Wie lassen sich die aufgeführten Anträge gem. § 81a AufenthG im Detail auf­schlüsseln? (Bitte möglichst differenziert nach den §§ 16a, 16d, 18a, 18b, 18c Ab­satz 3 und nach § 18g AufenthG, nach Branche, Herkunftsland und Anzahl der Personen listen)

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine belastbare Aufschlüsselung der aufgeführten Verfahren im Detail ist aufgrund der ledig­lich händischen Auswertungsmöglichkeit der vorliegenden Datenbasis in der für die Beantwor­tung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand mög­lich.

  1. In welchen Rahmen erfolgt eine Zusammenarbeit der ZFE mit ähnlichen Einrich­tungen in anderen Bundesländern?

Die ZFE tauscht sich aktuell insbesondere mit Bayern zu den Themen im beschleunigten Fachkräfteverfahren aus. Der Austausch erfolgt in einem abgestimmten Turnus und sowie bei Bedarf. Es ist geplant, den Austausch auf weitere Länder auszudehnen.

 

MMD18-13134