ZUE Mülheim-Raadt soll im Sommer 2025 schließen – Können sich die betroffenen Anwohner zu 100 % darauf verlassen?

Kleine Anfrage
vom 17.04.2024

Kleine Anfrage 3715

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

ZUE Mülheim-Raadt soll im Sommer 2025 schließen Können sich die betroffenen Anwohner zu 100 % darauf verlassen?

Wie aus einem Bericht der WAZ hervorgeht, gibt es diverse Irritationen bezüglich der Nachnutzung der Immobilie der derzeitigen ZUE Mülheim-Raadt.1

In der Vergangenheit hatte es zahlreiche Einsätze der Polizei im Zusammenhang mit der ZUE gegeben.2 Dies sorgte bei den betroffenen Anwohner für ein nachvollziehbares Unbehagen.

Da der Mietvertrag im Sommer 2025 ausläuft, stellt sich die Frage der Nachnutzung. Im Bericht der WAZ heißt es hierzu: „Aber kommt es auch dazu, dass die ZUE im Sommer 2025 schließt? Hierzu bekräftigte OB Marc Buchholz im Gespräch mit dieser Redaktion noch einmal den festen Willen der Stadt, ihr Vetorecht gegen eine Verlängerung des Mietvertrages zu ziehen, das ihr Regierungspräsident Thomas Schürmann öffentlich eingeräumt hatte. Vielleicht schon für die Ratssitzung im August wolle man die Politik dazu entscheiden lassen, spätestens aber im Oktober.“3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern kann die Landesregierung zum heutigen Zeitpunkt eine Weiternutzung besagter Immobilie in Mülheim-Raadt als ZUE ausschließen?
  2. Inwiefern ist die Landesregierung in diesem Zusammenhang bereit, den betroffenen Anwohnern bereits heute eine entsprechende Zusage – zur Aufgabe des Standorts als ZUE – zu geben?
  3. Die Landeskapazitäten zur Unterbringung Asylsuchender sollen bis zum Jahresende auf ca. 41.000 Plätze erweitert werden. Welche Planungen zur Errichtung neuer Landesunterkünfte (ZUE, EAE,NU) gibt es derzeit für Mülheim? (Bitte mögliche neue Standorte im Detail benennen)
  4. Inwiefern ist die Landesregierung dazu bereit, bereits jetzt verbindlich auszuschließen, dass das Vetorecht der Stadt Mülheim im Sommer 2025 ausgehebelt wird, insbesondere bei bestimmten ungünstigen Umständen (z.B. fehlende, aber dringend benötigte Unterbringungskapazitäten)?

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-8942

 

1 Vgl. https://www.waz.de/staedte/muelheim/article242005416/ZUE-Raadt-Aus-im-Sommer-2025-was-Investor-danach-plant.html

2 Vgl. Kleine Anfragen 2372 und 3495

3 Ebd.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3715 im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 3. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Inwiefern kann die Landesregierung zum heutigen Zeitpunkt eine Weiternutzung besagter Immobilie in Mülheim-Raadt als ZUE ausschließen?

Eine abschließende Entscheidung hinsichtlich einer möglichen Verlängerung der Nutzung ist seitens der Bezirksregierung noch nicht getroffen worden. Sie steht zu dieser Frage im steten Austausch mit der Stadt Mülheim an der Ruhr, da die Verlängerung des Mietverhältnisses nur im ausdrücklichen Einvernehmen mit der Stadt Mülheim an der Ruhr möglich ist.

  1. Inwiefern ist die Landesregierung in diesem Zusammenhang bereit, den betroffe­nen Anwohnern bereits heute eine entsprechende Zusage zur Aufgabe des Standorts als ZUE zu geben?

Eine abschließende Zusage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.

  1. Die Landeskapazitäten zur Unterbringung Asylsuchender sollen bis zum Jahres­ende auf ca. 41.000 Plätze erweitert werden. Welche Planungen zur Errichtung neuer Landesunterkünfte (ZUE, EAE, NU) gibt es derzeit für Mülheim? (Bitte mög­liche neue Standorte im Detail benennen)

Es existieren derzeit keinerlei Pläne zur Errichtung von neuen Landesunterkünften in Mülheim a.d.R.

  1. Inwiefern ist die Landesregierung dazu bereit, bereits jetzt verbindlich auszu­schließen, dass das Vetorecht der Stadt Mülheim im Sommer 2025 ausgehebelt wird, insbesondere bei bestimmten ungünstigen Umständen (z.B. fehlende, aber dringend benötigte Unterbringungskapazitäten)?

Die Bezirksregierung steht zu ihrer vertraglich zugesicherten Zusage, einen etwaigen Weiter­betrieb der zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Mülheim nur in explizitem Einverneh­men mit der Stadt Mülheim vorzunehmen und hat dies dem Oberbürgermeister der Stadt Mül­heim an der Ruhr bereits im August 2023 schriftlich bestätigt.

 

MMD18-9495