NRW gegen Extremismus – Keine Steuergelder für Feinde der Demokratie!

Antrag
vom 21.06.2017

Antrag vom 21.06.2017
der Fraktion der AfD

Antrag als PDF laden

Demokratieklausel bei der Förderung von Programmen zur Extremismusprävention einführen – Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung für eine Förderung

  1. Ausgangslage

Der antitotalitäre Grundkonsens ist für die Bundesrepublik Deutschland konstitutiv. Daher ste­hen Demokraten gegen jegliche Form des Extremismus ein. Dies bedeutet, dass Demokraten nicht mit Extremisten zusammenarbeiten, geschweige denn, diese bewusst oder unbewusst aus dem Haushalt finanzieren.

Auf Bundesebene gab es daher zwischen den Jahren 2011 und 2014 eine Demokratieer­klärung, die die Antragsteller der Bundesförderungsprogramme „Toleranz fördern – Kompe­tenz stärken“, „Initiative Demokratie stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zu unter­schreiben hatten, bevor es zu einer Auskehrung von staatlichen Mitteln kommen konnte. Mit dieser Erklärung bekannten sich die Antragsteller zur freiheitlich-demokratischen Grundord­nung und verpflichteten sich, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Sie verpflichteten sich, keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an dem jeweiligen Projekt zu beauftragen, von denen ihnen bekannt war oder bei denen sie damit rechneten, dass diese sich gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung betätigen bzw. diese in Frage stellen.

Auch im Freistaat Sachsen gab es eine gleichlautende Norm. Beide Regelungen sind mittler­weile vom Bundes- bzw. Landesgesetzgeber zurückgenommen worden. Dies jeweils nach ei­ner Regierungsbeteiligung der SPD.

Mit einer solchen Demokratie- oder Extremismusklausel sollte und soll erreicht werden, dass keine extremistischen Organisationen vom Land finanziell unterstützt werden. Extremismus soll nicht mit Extremisten bekämpft werden!

Gegen die Demokratieerklärung wurde unter anderem angeführt, dass Initiativen „gegen rechts“ damit vermeintlich per se unter Extremismusverdacht stünden. Dies ist aber nicht der Fall. Nicht nur diejenigen, die im Verdacht stehen, tatsächlich linksextremistische Ziele zu ver­folgen, sollen die Demokratieerklärung unterzeichnen, sondern alle, die staatliche Fördergel­der zum Zwecke der Bekämpfung von Extremismus beantragen, unabhängig davon, gegen welche Art von Extremismus sich das Engagement richtet. Es soll gewährleistet werden, dass diejenigen, die staatlich unterstützt werden, nicht mit eben diesen Mitteln ein Wirken finanzie­ren, das sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und damit gegen das Fun­dament des Staates richtet.

Tatsächlich sind die vormals bestehenden Demokratieklauseln vor allem von linksgerichteten Initiativen kritisiert worden, was daran liegt, dass die Anzahl von Initiativen gegen Rechtsext­remismus wesentlich höher ist als die gegen Linksextremismus. Dennoch ist es nicht Ziel einer solchen Demokratieerklärung, bestimmte Initiativen von Fördermöglichkeiten auszuschließen. Lediglich ein Bekenntnis, dass die Mittel sich nicht gegen den Förderer selbst richten, soll abgegeben werden.

Mit der Demokratieklausel des Bundes hatte sich der Verfassungsrechtler Battis in einem Gut­achten vom 29.11.2010 auseinandergesetzt, in dem er den ersten Satz der Klausel, dessen Einführung Anliegen dieses Antrags ist, als rechtlich unbedenklich bezeichnete. Es sei legiti­mes Ziel, dass nur Projektträger eine staatliche Förderung erhalten sollten, die sich für Demo­kratie im Sinne des Grundgesetzes einsetzen. Hierzu sei die Selbstverpflichtung im Sinne der Demokratieklausel geeignet, erforderlich und angemessen. Rechtlich bedenklich waren laut diesem Gutachten der zweite und der dritte Satz der Klausel, weil sie einen Leistungs­empfänger zu einer praktisch kaum durchführbaren Kontrolle Dritter verpflichteten. Die Best­immungen verstießen laut dem Gutachten gegen den Bestimmtheitsgrundsatz und waren un­verhältnismäßig. In diesem Sinne entschied auch das Verwaltungsgericht Dresden in seinem Urteil vom 25.04.2012. In der Folge wurde die Klausel am 14.09.2012 in der Weise geändert, dass die beanstandeten Bestimmungen des zweiten und des dritten Satzes verändert wurden.

Im Sinne der geschilderten Kritik sind die vormals bestehenden Klauseln im Bund und im Frei­staat Sachsen offensichtlich nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen abge­schafft wurden.

Es muss für Organisationen, die sich gegen Extremismus engagieren, selbstverständlich sein, sich zum Grundgesetz zu bekennen. Dies ist auch nicht mit einem Aufwand verbunden, der ein solches Engagement beeinträchtigen oder ausbremsen könnte.

Ein Beweggrund dafür, ein solches Bekenntnis abzulehnen, kann aber darin liegen, die eigene antidemokratische Einstellung unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Extremismus ver­bergen zu wollen. Auf diese Weise versuchen Organisationen, die dem radikalen und extre­mistischen Umfeld angehören, in die Mitte der Gesellschaft vorzurücken und staatliche Gelder zu vereinnahmen, die wesentlich auch zur Verbreitung der eigenen extremistischen Ideologie eingesetzt werden.

Es soll daher eine Demokratieklausel eingeführt werden, deren Unterzeichnung von Vereinen, Organisationen und Initiativen verlangt wird, die Fördermittel im Kampf gegen Extremismus beantragen. Die Unterzeichnung dieser Klausel soll Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln sein.

  1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

eine Demokratieklausel entsprechend der bis 2014 im Bund bestehenden Demokratieklausel als Förderungsvoraussetzung für die Mittelvergabe im Engagement gegen Extremismus ein­zuführen. Angelehnt an die bis 2014 im Bund bestehende Klausel, sollte diese wie folgt lauten:

  1. „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten
  2. Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts beauftragen, von denen uns bekannt ist oder bei denen wir damit rechnen, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.“und Fraktion

Alexander Langguth

Andreas Keith

Beteiligte:
Andreas Keith