
Bundesverfassungsgericht erteilt Nachhilfe in Meinungsfreiheit
Die Bundesregierung hebt oft ihren moralischen Zeigefinger gegenüber anderen Staaten, wenn es darum geht, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzufordern. Dabei wären die etablierten Fraktionen gut beraten, vor der eigenen Haustür zu kehren. So musste das Bundesverfassungsgericht nach mehreren Verfassungsbeschwerden Gerichte scharf ermahnen, Artikel 5 des Grundgesetzes zu respektieren. Die entsprechenden Fälle wurden an die zuständigen Gerichte zurückverwiesen. Dazu Sven Tritschler, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion NRW:










