
Krankenkassen müssen Notfallversorgung garantieren
Weil Kreise und Krankenkassen in NRW sich nicht auf die Kostenerstattung für Einsatzfahrten mit Rettungswagen einigen können, müssen Patienten im Ennepe-Ruhr-Kreis sowie voraussichtlich auch im Oberbergischen Kreis selbst für diese Kosten aufkommen. In den Medien wird über eine Summe von 452 Euro je Fahrt berichtet. Dazu Dr. Martin Vincentz, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW:










