Die Debatte um den sogenannten Majestätsbeleidigungsparagraphen 188 (Drs. 18/12843) nimmt wieder Fahrt auf. Vor dem Hintergrund absurder Bagatellfälle von Politikerbeleidigungen wollen vereinzelte CDU-Politiker diesen fragwürdigen Paragraphen streichen, die SPD hingegen blockiert entsprechende Gedankenspiele. Dazu Thomas Röckemann, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion NRW:
„Der sogenannte Majestätsbeleidigungsparagraph 188 ist ersatzlos zu streichen. Wir sehen keinen nachvollziehbaren Grund, warum Politiker oder Regierungsmitglieder im Falle von persönlichen Beleidigungen einen rechtlichen Sonderstatus genießen. Zumal es sich bei vielen der bisher öffentlich in den Medien bekannt gewordenen Fälle um vollkommen harmlose Bagatellen oder offensichtliche, wenn auch scharfe Meinungsäußerungen handelt.
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) ist aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung von Paragraph 188 in Gang zu setzen. Allein das würde bereits erheblichen Druck für eine rechtliche Neubewertung durch die Bundesregierung auslösen. Das ist auch dringend notwendig, denn zwischen 2019 und 2024 erhöhte sich die Zahl der Ermittlungsverfahren nur im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf von 13 auf 147 Fälle.
Doch wir haben wenig Hoffnung, dass es dazu kommt. Anzeigen von Bürgern durch Politiker sind längst ein lukratives Geschäftsmodell. Das beste Beispiel hierfür ist Ministerpräsident Wüst selbst, der bereits im Amt für das mehr als fragwürdige Denunziationsportal ‚So Done‘ warb. Apropos: Auf die Frage unserer Fraktion, wie viele Anzeigen der Ministerpräsident selbst unter Paragraph 188 stellte, blieb uns die Landesregierung eine Antwort schuldig.“