Linke Gewalt – Auch in NRW eine Gefahr für die Bevölkerung?

Kleine Anfrage
vom 11.07.2017

Kleine Anfrage vom 11.07.2017
des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD

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Prolog: Vom 6. bis zum 9. Juli wurde Hamburg von linksextremer Gewalt erschüttert. Die Zer­störung der Stadt erreichte dabei „ein für die Bundesrepublik beispielloses Ausmaß“.1 Die lin­ken Demonstranten (unter anderem die „Antifa“) bewarfen und beschossen Menschen mit Steinen und Pyrotechnik, griffen einen Hubschrauber an, plünderten Geschäfte und schlugen unzählige Scheiben ein. 20.000 Polizisten (darunter über 2.300 aus NRW) reichten nicht aus, die Sicherheit der Bevölkerung vor marodierenden Linksradikalen zu garantieren, so dass wei­tere Polizisten aus anderen Bundesländern beordert werden mussten. Die Zahl der durch linke Demonstranten verletzten Polizisten lag bei 476. Der CDU-Politiker Armin Schuster verlangt als Folge der linken Gewaltausbrüche die konsequente Schließung bekannter linksextremer Treffpunkte in Hamburg (z.B. „Rote Flora“) und Berlin (z.B. „Rigaer Straße 94“). Der Sprecher der „Roten Flora“ war zugleich Anmelder der Hamburger Gewaltdemo „Welcome to Hell“ und hatte linksextreme Demonstranten aus dem Ausland nach Hamburg eingeladen.2

Politiker von CDU und SPD fordern nun eine „grenzübergreifende Linksextremisten-Datei“3.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Gab es unter den über 2.300 in Hamburg eingesetzten NRW-Polizisten Verletzte? Bitte aufschlüsseln nach Verletzungsgrad und Anzahl.
  2. Liegen Erkenntnisse vor, dass auch linke Gruppen aus NRW an den Attacken und Plün­derungen in Hamburg teilgenommen haben?
  3. Gibt es Erkenntnisse über linksextreme Zentren / Häuser in NRW-Großstädten? Bitte aufschlüsseln nach Großstädten und Anzahl.
  4. Wenn ja, welche Maßnahmen plant die NRW-Landesregierung bzw. werden derzeit schon umgesetzt, um zu verhindern, dass von den Bewohnern dieser linken Zentren Gewalt wie in Hamburg gegen die Bevölkerung ausgeht (Brandanschläge, Plünderun­gen usw.)?
  5. Im Straßenwahlkampf sind Stände der „Alternative für Deutschland“ oft Ziel linker Ge­waltausbrüche. Wie oft wurden AfD-Stände zur vergangenen NRW-Landtagswahl ange­griffen (bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Angriffe) und liegen der Landes­regierung Erkenntnisse vor, dass auch im kommenden NRW-Bundestagswahlkampf Ge­fahr für AfD-Wahlhelfer und Stände besteht?

 

1 Rheinische Post: http://www.rp-online.de/politik/orgie-der-gewalt-ueberschattet-g-20-gipfel-aid-1.6935188

2 Hamburger Abendblatt: http://www.abendblatt.de/hamburg/g20/article211192219/Was-wird-nach-den-Krawallen-aus-der-Roten-Flora.html

3 Tagesschau: http://www.tagesschau.de/inland/g20-krawalle-reaktionen-101.html

 

Herbert Strotebeck


Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 64 wie folgt:

Frage 1:

Gab es unter den über 2.300 in Hamburg eingesetzten NRW-Polizisten Verletzte? Bitte aufschlüsseln nach Verletzungsgrad und Anzahl.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Land Hamburg aus Anlass des G20-Gipfels durch die Unterstellung von in der Spitze bis zu ca. 2.200 Polizeibeamtinnen/-beamten unterstützt.

Im Rahmen des Unterstützungseinsatzes wurden nach derzeitigem Sachstand eine Polizeibeamtin und zwei Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalen leicht verletzt.

Frage 2:

Liegen Erkenntnisse vor, dass auch linke Gruppen aus NRW an den Attacken und Plünderungen in Hamburg teilgenommen haben?

Der Landesregierung liegen bisher keine derartigen Informationen vor.

Frage 3:                                                                                                                  

Gibt es Erkenntnisse über linksextreme Zentren / Häuser in NRW-Großstädten? Bitte aufschlüsseln nach Großstädten und Anzahl.

Sogenannte linksautonome Hochburgen, die vergleichbar sind mit den Szenen in Berlin, Leipzig oder Hamburg, gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. In der folgenden Tabelle wird die Anzahl bekannter Zentren in den aufgeführten Städten dargestellt, die zum maßgeblichen Teil von Grup­pierungen des sogenannten autonomen linksextremistischen Spektrums genutzt werden.

Aachen 1
Bielefeld 1
Bochum 1
Dortmund 2
Düsseldorf 1
Essen 1
Köln 3
Krefeld 1
Wuppertal 1

 

Frage 4:

Wenn ja, welche Maßnahmen plant die NRW – Landesregierung bzw. werden derzeit schon umgesetzt, um zu verhindern, dass von den Bewohnern dieser linken Zentren Gewalt wie in Hamburg ge­gen die Bevölkerung ausgeht? (Brandanschläge, Plünderungen usw.)?

Die zu 3. genannten Zentren sind nicht dauerhaft bewohnt, sondern werden als „soziokulturelle Zentren“ sowie als Veranstaltungsörtlichkeit genutzt. Polizeiliche Maßnahmen werden anlass- und einzelfallbezogen durch die zuständigen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft.

Die „autonome“ linksextremistische Szene steht in Nordrhein-Westfalen unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes, gewalttätige Bestre­bungen werden prioritär mit nachrichtendienstlichen Mitteln aufgeklärt.

Werden Straftaten festgestellt, werden diese konsequent verfolgt.

Frage 5:

Im Straßenwahlkampf sind Stände der „Alternative für Deutsch­land“ oft Ziel linker Gewaltausbrüche. Wie oft wurden AfD-Stände zur vergangenen NRW-Landtagswahl angegriffen (bitte aufschlüs­seln nach Ort, Art und Anzahl der Angriffe) und liegen der Landes­regierung Erkenntnisse vor, dass auch im kommenden NRW-Bundestagswahlkampf Gefahr für AfD-Wahlhelfer und Stände be­steht?

Nach den Erfahrungen der Vergangenheit ist grundsätzlich nicht auszu­schließen, dass VVahlkampfaktivitäten der AfD Ziel für „autonome“ links­extremistische Aktionen sind. Konkrete Erkenntnisse hierzu liegen je­doch derzeit nicht vor.

Folgende Körperverletzungsdelikte zum Nachteil von Wahlhelfern an Informationsständen der AfD im Vorfeld der NRW- Landtagswahl 2017 wurden bekannt:

Datum Tatort Kriminalhauptstelle Delikt
04.03.2017 Wuppertal Wuppertal § 223 StGB
06.05.2017 Essen Essen § 223 StGB
09.05.2017 Mülheim Essen § 224 StGB (Versuch)
13.05.2017 Lippstadt Dortmund § 224 StGB (Versuch)

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Minister des Innern

Herbert Reul

Der Minister der Justiz

Peter Biesenbach MdL