Kleine Anfrage vom 26.07.2017
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD
Antwort der Landesregierung als PDF
Es soll überprüft werden, welche Mittel die Landesregierung im Rahmen Ihrer Integrationsstrategie 2030 aufwenden möchte und wie die Empfänger von Fördermitteln kontrolliert werden sollen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- In welchem Umfang sollen der Integrationsstrategie 2030 vom Land NRW Gelder zur Verfügung gestellt werden?
- Wofür sollen diese in welcher jeweiligen Höhe verwendet werden (aufgeschlüsselt nach Projekt- und Sachausgaben, Personalkosten etc.)?
- Migranten – Selbstorganisationen, die schon heute hohe Fördermittel erhalten, sollen in noch größerem Umfang gefördert werden. Für welchen Zweck und in welcher Höhe sind hier weitere Mittel geplant.
- Sollen Migranten – Selbstorganisationen in Zukunft auf die freiheitlich demokratische Grundordnung und das Grundgesetz verpflichtet werden?
- Wie soll diese Verpflichtung, speziell bei muslimischen Organisationen, überprüft werden, auch hinsichtlich der problematischen Einflussnahme fremder Staaten.
Gabriele Walger-Demolsky
Kleine Anfrage 158 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky
der Fraktion der AfD; „NRW — Integrationsstrategie 2030″,
Landtags-Drucksache 17/276
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 158 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:
- In welchem Umfang sollen der Integrationsstrategie 2030 vom Land NRW Gelder zur Verfügung gestellt werden?
- Wofür sollen diese in welcher jeweiligen Höhe verwendet werden (aufgeschlüsselt nach Projekt- und Sachausgaben, Personalkosten etc.)?
- Migranten-Selbstorganisationen, die schon heute hohe Fördermittel erhalten, sollen in noch größerem Umfang gefördert werden. Für welchen Zweck und in welcher Höhe sind hier weitere Mittel geplant.
- Sollen Migranten-Selbstorganisationen in Zukunft auf die freiheitlich demokratische Grundordnung verpflichtet werden?
- Wie soll diese Verpflichtung, speziell bei muslimischen Organisationen, überprüft werden, auch hinsichtlich der problematischen Einflussnahme fremder Staaten.
Antwort zu den Fragen 1 — 5:
Der Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 — 2022 sieht im Kapitel „Integration und Einwanderung“ die Entwicklung einer NRW-Integrationsstrategie 2030 vor. Die Landesregierung wird einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. Konkrete Ziele und mögliche Aussagen zu erwarteten Kosten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Mit freundlichen Grüßen