Bezug von Leistungen nach §2 AsylbLG

Kleine Anfrage
vom 23.08.2017

Kleine Anfrage vom 23.08.2017
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD

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Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben gemäß § 2 AsylbLG nach Ablauf von 15 Monaten Anspruch auf Leistungen im Umfang des SGB XII, sofern sie ihre Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben (sog. Analogleistungen).

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Ist der Landesregierung bekannt wieviel Personen derzeit in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, aufgeschlüsselt nach deren jeweiligen Herkunftsländern?
  2. Ist der Landesregierung bekannt wie hoch der Anteil ausländischer Staatsangehöriger bezogen auf die Gesamtsumme der Personen, die in Nordrhein-Westfalen derzeit Grundsicherung und sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ist?
  3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Leistungen, die in Nordrhein-Westfalen nach § 2 AsylbLG derzeit monatlich ausbezahlt wird?

Gabriele Walger-Demolsky

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 218 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt:

  1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Personen derzeit in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, auf­geschlüsselt nach deren jeweiligen Herkunftsländern?
  2. Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch der Anteil ausländi­scher Staatsangehöriger bezogen auf die Gesamtsumme der Per­sonen, die in Nordrhein-Westfalen derzeit Grundsicherung und sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ist?
  3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Leistungen, die in Nordrhein-Westfalen nach § 2 AsylbLG derzeit monatlich ausbezahlt wird?

Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 3 zu­sammen beantwortet.

Landesweite Statistiken über die Anzahl der Personen, die in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Herkunftsländern, liegen der Landesregierung nicht vor.

Informationen über die Summe der Leistungen nach dem AsylbLG ins­gesamt (aufgeschlüsselt nach Grundleistungen und Leistungen in be­sonderen Fällen) sowie über deren Empfängerinnen und Empfänger (aufgeschlüsselt unter anderem auch nach den jeweiligen Herkunftslän­dern) enthält die öffentlich zugängliche Statistik zum AsylbLG, die auf der Internetseite des Landesbetriebs Information und Technik NRW ab­rufbar ist.

Zum Ende des 1. Quartals 2017 haben in Nordrhein-Westfalen 269.225 Personen Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezogen. Der Anteil ausländischer Personen beläuft sich dabei auf 53.749, also knapp 20%.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp