Kleine Anfrage vom 23.08.2017
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD
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Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben gemäß § 2 AsylbLG nach Ablauf von 15 Monaten Anspruch auf Leistungen im Umfang des SGB XII, sofern sie ihre Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben (sog. Analogleistungen).
Ich frage daher die Landesregierung:
- Ist der Landesregierung bekannt wieviel Personen derzeit in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, aufgeschlüsselt nach deren jeweiligen Herkunftsländern?
- Ist der Landesregierung bekannt wie hoch der Anteil ausländischer Staatsangehöriger bezogen auf die Gesamtsumme der Personen, die in Nordrhein-Westfalen derzeit Grundsicherung und sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ist?
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der Leistungen, die in Nordrhein-Westfalen nach § 2 AsylbLG derzeit monatlich ausbezahlt wird?
Gabriele Walger-Demolsky
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 218 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wie folgt:
- Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Personen derzeit in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, aufgeschlüsselt nach deren jeweiligen Herkunftsländern?
- Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch der Anteil ausländischer Staatsangehöriger bezogen auf die Gesamtsumme der Personen, die in Nordrhein-Westfalen derzeit Grundsicherung und sog. Analogleistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, ist?
- Wie hoch ist die Gesamtsumme der Leistungen, die in Nordrhein-Westfalen nach § 2 AsylbLG derzeit monatlich ausbezahlt wird?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet.
Landesweite Statistiken über die Anzahl der Personen, die in Nordrhein-Westfalen Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Herkunftsländern, liegen der Landesregierung nicht vor.
Informationen über die Summe der Leistungen nach dem AsylbLG insgesamt (aufgeschlüsselt nach Grundleistungen und Leistungen in besonderen Fällen) sowie über deren Empfängerinnen und Empfänger (aufgeschlüsselt unter anderem auch nach den jeweiligen Herkunftsländern) enthält die öffentlich zugängliche Statistik zum AsylbLG, die auf der Internetseite des Landesbetriebs Information und Technik NRW abrufbar ist.
Zum Ende des 1. Quartals 2017 haben in Nordrhein-Westfalen 269.225 Personen Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) bezogen. Der Anteil ausländischer Personen beläuft sich dabei auf 53.749, also knapp 20%.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Stamp