Rheintalsperrung und Baumaßnahmen der Deutsche Bahn AG

Kleine Anfrage
vom 14.09.2017

Kleine Anfrage 14.09.2017
der Abgeordneten Nic Vogel und Frank Neppe AfD

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Am 12. August hatten sich beim Tunnelbau bei Rastatt die Schienen abgesenkt, nachdem Wasser und Erdreich eingedrungen waren. Seither ist der Bahnverkehr auf dem Streckenabschnitt unterbrochen. Auf der Rheintalbahn fahren Züge daher erst wieder ab 7. Oktober. (dpa/jt)

Diese Sperrung hat auch immensen Einfluss auf die Logistik in NRW. Logistikverbände sprechen von Schäden in Milliardenhöhe. Rund 50 % des Warenaustausches zwischen Nordeuropa und Italien laufen über diese Trasse.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Ist das Ausmaß der wirtschaftlichen Nachteile für nordrheinwestfälische Transportunternehmen schon bekannt?
  2. Wie weit hat die Landesregierung Einfluss auf die Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG in NRW um solche gravierenden Schäden in NRW zu verhindern oder auch Baumaßnahmen allgemein zu beschleunigen? (siehe auch Drucksache 18/12046 vom Deutschen Bundestag, Marode Eisenbahnbrücken in NRW)
  3. Steht die Landesregierung in regelmäßigen Kontakt zur Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG um die zügige Abhandlung von Baumaßnahmen in NRW einzufordern?
  4. Was sind die wichtigsten Forderungen der Landesregierung um den Güterverkehr per Bahn zu verbessern?

Nic Vogel
Frank Neppe

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 313 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisie­rung und Energie wie folgt:

  1. Ist das Ausmaß der wirtschaftlichen Nachteile für nordrhein-westfälische Transportunternehme schon bekannt?

Nein, entsprechende belastbare Zahlen bezogen auf nordrhein-westfälische Transportunternehmen liegen der Landesregierung nicht vor.

  1. Wie weit hat die Landesregierung Einfluss auf die Baumaß­nahmen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG in NRW um solche gravierenden Schäden in NRW zu verhindern oder auch Baumaßnahmen allgemein zu beschleunigen? (siehe auch Drucksache 18/12046 vom Deutschen Bundestag, Marode Ei­senbahnbrücken in NRW)

 

  1. Steht die Landesregierung in regelmäßigem Kontakt zur Deut­schen Bahn AG bzw. DB Netz AG um die zügige Abhandlung von Baumaßnahmen in NRW einzufordern?

Die Fragen 2. und 3. werden gemeinsam beantwortet.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat keinerlei Aufsichts- und Geneh­migungszuständigkeit für Baumaßnahmen der Deutsche Bahn AG und der DB Netz AG inne, diese liegt allein beim Bund. Aufsichts-und Genehmigungsbehörde ist hier das Eisenbahn-Bundesamt. Gleichwohl steht die Landesregierung in ständigem Kontakt mit dem Konzernbevollmächtigten der Deutsche Bahn AG für Nordrhein-Westfalen, um sich mit der Deutsche Bahn AG über landesbedeut-same Weichenstellungen, Themen und Vorhaben im Bereich der Schiene abzustimmen.

  1. Was sind die wichtigsten Forderungen der Landesregierung um den Güterverkehr per Bahn zu verbessern?

Die wesentlichen Handlungsempfehlungen an die Politik für eine Stärkung des Schienengüterverkehrs wurden in einer bereits von der vorangegangenen Landesregierung in Auftrag gegebenen Stu­die ermittelt. Hierzu zählen vor allem die Netzertüchtigung für 740-Meter-Züge, die Steigerung der Netzeffizienz durch Engpassbeseiti-gung und Knotenausbau, die mittelfristige Streckenertüchtigung auf einen einheitlichen ETCS-Standard, eine Senkung der Trassenprei-se im Schienengüterverkehr, das Ausräumen bestehender Wettbe­werbsnachteile gegenüber der Straße durch die Anlastung mit ex­ternen Energiekosten sowie Impulse für mehr Forschung und Inno­vationen auf dem Schienengüterverkehrsmarkt.

Alle diese Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit und Gestaltungs­hoheit des Bundes, da sie sich im Wesentlichen auf die bundesei­gene Netzinfrastruktur beziehen. Dementsprechend wurden die Empfehlungen dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingesetzten „Runden Tisch“ zur Stärkung des Schienengüterverkehrs vorgelegt. Über ihre Notwendigkeit herrscht in Bund, Ländern und der Schienengüterverkehrsbranche große Über­einstimmung. Dementsprechend haben sämtliche Empfehlungen Eingang in den vom Runden Tisch inzwischen vorgelegten Master-plan Schienengüterverkehr gefunden. Darin sind die Maßnahmen in Meilensteine gefasst und vom Bund mit Realisierungshorizonten versehen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Hendrik Wüst

Beteiligte:
Nic Vogel