Besetzung von Hausgrundstücken

Kleine Anfrage
vom 16.10.2017

Kleine Anfrage 426
des Abgeordneten Andreas Keith AfD

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Immer wieder werden leerstehende Wohn- und Geschäftshäuser von Linksradikalen besetzt. Die Polizei schreitet oftmals nur halbherzig ein, obwohl die Eigentümer in der Regel Strafanzeige gestellt haben. Rückhalt erfahren die Linksradikalen teils auch von gewählten Abgeordneten. So kommt immer wieder die Forderung auf, dass Hausbesetzungen entkriminalisiert werden sollen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Grundstücke wurden bis heute besetzt und wie lange hielt die Besetzung an? (Bitte die Antwort nach Jahren und Dauer der Besetzung seit 2012 aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Einsätze gab es seit 2012 in Verbindung mit der Besetzung von Grundstücken?
  3. Wie viele Beamte nahmen durchschnittlich an einem solchen Einsatz, im Zusammenhang mit der Besetzung von Grundstücken, teil?
  4. Wie viele Einsatzkräfte wurden bei der Auflösung der Besetzungen verletzt?
  5. Wie möchte die Landesregierung mit den noch aktuell besetzten Grundstücken verfahren?

Andreas Keith

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 426 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz wie folgt:

Frage 1 Wie viele Grundstücke wurden bis heute besetzt und wie lange hielt die Besetzung an? (Bitte die Antwort nach Jahren und Dauer der Besetzung seit 2012 auf ­schlüsseln.)

Frage 2 Wie viele Einsätze gab es seit 2012 in Verbindung mit der Besetzung von Grundstücken?

Frage 3 Wie viele Beamte nahmen durchschnittlich an einem solchen Einsatz, im Zusammenhang mit der Besetzung von Grundstücken, teil?                                                    

Frage 4 Wie viele Einsatzkräfte wurden bei der Auflösung der Besetzungen verletzt?

Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenfassend beantwortet. Die erbete­nen Daten liegen auf Landesebene nicht automatisiert abrufbar vor. Sta­tistisch werden weder die Besetzung von Grundstücken noch polizeili­che Einsätze gesondert erfasst. Eine Erhebung der Daten würde eine händische Auswertung sämtlicher polizeilicher Vorgänge über den an­gefragten Zeitraum bedingen. In der zur Bearbeitung der Kleinen Anfra­ge zur Verfügung stehenden Zeit ist eine solche Datenauswertung nicht möglich.

Frage 5 Wie möchte die Landesregierung mit den noch aktuell besetzten Grundstücken verfahren?

Die Rechtslage bei besetzten Grundstücken bzw. Geländen ist hetero­gen. Die Verfahrensweise zu besetzten Grundstücken muss diesem Umstand Rechnung tragen und kann nur auf einer den Einzelfall be­trachtenden Bewertung beruhen.

Eine Besetzung geht nicht zwangsläufig mit der Begehung einer ver-folgbaren Straftat einher, da zum Beispiel das in Rede stehende Objekt der Rechtsnatur eines umfriedeten Besitztums nicht entspricht, die Be­setzung im Anschluss an ein bestehendes Vertragsverhältnis erfolgt ist, im Vorfeld stillschweigend geduldet wurde oder der für die Verfolgung des § 123 StGB (Hausfriedensbruch) erforderliche Strafantrag des Ge­schädigten nicht vorliegt.

Wenn keine Straftat begangen wurde, muss die Räumung auf dem zivil­rechtlichen Weg herbeigeführt werden. Die Räumung erfolgt hier grund­sätzlich durch den Gerichtsvollzieher.

Zur Verhinderung von Straftaten bzw. der fortgesetzten Begehung von Straftaten ist die Polizei von Gesetzes wegen verpflichtet. Diesem Auf­trag kommt die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent nach.

 

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul

Beteiligte:
Andreas Keith