Kapazitäten von Frauen-, Männer- und Kinderschutz

Kleine Anfrage
vom 03.11.2017

Kleine Anfrage 490
des Abgeordneten Andreas Keith AfD

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Immer wieder liest und hört man in den Medien, dass Menschen die vor Gewalt in Schutzeinrichtungen fliehen mussten, abgewiesen werden oder die Bedingungen vor Ort nicht optimal sind. „So sei laut einem Düsseldorfer Frauenhaus, dieses mit dem heutigen Budget nicht zu finanzieren. Ohne Spenden wäre die Einrichtung nicht in der Lage gewesen, seit der Gründung 4000 Frauen und ihre Kinder aufzunehmen. Dabei spiegelt dieser Zufluchtsort auch immer den Zustand einer Gesellschaft. Laut einer Statistik, werde jede vierte Frau, die in einer Partnerschaft lebt, Opfer häuslicher Gewalt. Darüber hinaus verließen die Frauen früher meist nach drei bis vier Monaten diesen Schutzort wieder, heute bleiben viele ein halbes Jahr und länger.“1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Kapazitäten hatten die nordrhein-westfälischen Frauen-, Männer- und Kinderschutzeinrichtungen in den Jahren 2015, 2016 und aktuell 2017? (Bitte nach den einzelnen Einrichtungen aufschlüsseln.)
  2. Wie hoch war die Auslastung der nordrhein-westfälischen Frauen-, Männer- und Kinderschutzeinrichtungen in den Jahren 2015, 2016 und aktuell 2017? (Bitte gesondert den Anteil Schutzsuchender mit Flucht-/Migrationshintergrund, Personen mit Kindern und Personen ohne Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen)
  3. Wie viele Personen mussten aufgrund fehlender Kapazitäten in den Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2016 abgewiesen werden?
  4. Wie hoch waren die in den Jahren 2015 und 2016 beantragten und bewilligten Fördermittel?
  5. Wie viel Personal mit welcher Qualifikation stand in den einzelnen Einrichtungen zur Betreuung zur Verfügung? (Bitte nach Einrichtung und den Jahren 2015 und 2016 aufschlüsseln)

1 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/frauenhaus-will-seine-anonymitaet-wahren-aid-1.6814216

 

Andreas Keith

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 490 im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister des Innern wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Vor dem Hintergrund der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage werden die Fragen zu den vom Land geförderten Gewaltschutzeinrichtungen im Sinne von Zufluchtsstätten beantwortet. Das Land fördert in dem angefragten Zeitraum keine Männerschutzeinrichtungen.

Soweit es um Schutzangebote für Kinder und Jugendliche geht, be­steht eine rechtliche Verpflichtung und Berechtigung des Jugendam­tes, Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen. Der Landesregie­rung ist nicht bekannt, dass Kinder oder Jugendliche aufgrund von Platzmangel abgelehnt wurden. Der Landesregierung liegen keine Zahlen zu Einrichtungen und Plätzen vor.

Frage 1: Welche Kapazitäten hatten die nordrhein-westfälischen Frauen-, Männer- und Kinderschutzeinrichtungen in den Jahren 2015, 2016 und aktuell 2017? (Bitte nach den einzelnen Einrich­tungen aufschlüsseln.)

Die 62 landesgeförderten Frauenhäuser bieten seit vielen Jahren Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die Anzahl der Frauen- und Kinderplätze der einzelnen Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2016 können der Anlage entnommen werden. Aggregierte Daten für das laufende Jahr liegen noch nicht vor.

Frage 2: Wie hoch war die Auslastung der nordrhein-westfälischen Frauen-, Männer- und Kinderschutzeinrichtungen in den Jahren 2015, 2016 und aktuell 2017? (Bitte gesondert den Anteil Schutzsuchender mit Flucht-/Migrationshintergrund, Personen mit Kindern und Personen ohne Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen)

Die durchschnittliche Belegungsquote der landesgeförderten Frauen­häuser betrug 79% im Jahr 2015 und 83% im Jahr 2016. Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten vor.

Die Angabe gesonderter Anteile von Frauen und Kindern mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund, von Frauen mit Kindern und von Frauen und Kindern ohne Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist nicht möglich, da diese Daten nicht erfasst werden.

Frage 3: Wie viele Personen mussten aufgrund fehlender Kapazi­täten in den Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2016 abgewie­sen werden?

Der Landesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele Frau­en aus Kapazitätsgründen tatsächlich keine Aufnahme in einem Frau­enhaus finden konnten.

Für das Jahr 2015 wurde von den landesgeförderten Frauenhäusern gemeldet, dass 4.698 Aufnahmegesuchen wegen Überbelegung nicht entsprochen werden konnte, im Jahr 2016 betrug die Zahl der nicht realisierten Aufnahmegesuche wegen Überbelegung 5.888. Die Daten enthalten jedoch auch Mehrfachzählungen. Wenn eine Frau erst im dritten von ihr angefragten Frauenhaus aufgenommen wird, erhöht sich die Statistik bei den zuvor angefragten Häusern, um jeweils ein Aufnahmegesuch, dem nicht entsprochen werden konnte. Demzufolge ist aus diesen Daten nicht ableitbar, ob und ggf. wie viele Frauen in keinem Frauenhaus aufgenommen werden konnten.

Frauen, die in dem von ihnen angefragten Frauenhaus nicht aufge­nommen werden können, werden anderweitige Unterstützungsange­bote aufgezeigt und/oder in ein anderes Frauenhaus mit freien Kapazi­täten vermittelt.

Frage 4: Wie hoch waren die in den Jahren 2015 und 2016 beantragten und bewilligten Fördermittel?

Für die Förderung von Frauenhäusern wurden beim Land im Jahr 2015 rund 8.050.000 € und im Jahr 2016 rund 8.450.000 € beantragt und bewilligt.

Frage 5: Wie viel Personal mit welcher Qualifikation stand in den einzelnen Einrichtungen zur Betreuung zur Verfügung? (Bitte nach Einrichtung und den Jahren 2015 und 2016 auf­schlüsseln)

Gemäß den Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauen-

häuser) bezuschusst das Land pro Frauenhaus eine personelle Grundausstattung von drei Kräften bestehend aus

– einer staatlich anerkannten Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin;

– einer staatlich anerkannten Erzieherin und

– einer weiteren Mitarbeiterin.

Darüber hinaus kann eine vierte Kraft gefördert werden, die eine ent­sprechende Qualifikation als staatlich anerkannte Sozial-arbeiterin/Sozialpädagogin nachweist. Alle Frauenhäuser nehmen die Förderung für bis zu vier Personalstellen in Anspruch. Eine Aufschlüs­selung nach Einrichtungen ist demnach entbehrlich.

Ein Teil der landesgeförderten Frauenhäuser beschäftigt in unter­schiedlichem Umfang zusätzliches Personal. Die berufliche Qualifika­tion des nicht landesgeförderten Personals ist der Landesregierung nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Ina Scharrenbach

Beteiligte:
Andreas Keith