Kleine Anfrage 543
des Abgeordneten Andreas Keith AfD
Im vergangenen Jahr hat die Polizei Nordrhein-Westfalens in 52 Fällen auf Menschen geschossen, rechnerisch gesehen also jede Woche einmal. Elf Menschen starben, weitere 28 wurden verletzt. Hinzu kamen Warnschüsse. Wie aus den Zahlen der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster zudem hervorgeht, schießen Polizisten vor allem, um gefährliche, kranke oder verletzte Tiere zu töten. 12.656 Fälle dieser Art wurden vergangenes Jahr in Deutschland registriert.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- In wie vielen Fällen haben Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalens seit dem Jahr 2007 bis zum ersten Halbjahr 2017 von der Schusswaffe Gebrauch gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Warnschüsse, Alarmschüsse, Schüsse auf Menschen, Schüsse auf gefährliche Tiere, Schüsse auf Tiere nach Wildunfällen, Schüsse auf Fahrzeuge, sonstiger Einsatz von Schusswaffe)
- Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob Polizeibeamte anderer Bundesländer oder des Bundes im oben genannten Zeitraum in Nordrhein-Westfalen von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben? (Falls ja, bitte ebenfalls nach den oben genannten Kriterien aufschlüsseln)
- In wie vielen Fällen wurden durch Schüsse von Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalens Menschen verletzt oder getötet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2007 und Verletzten bzw. Getöteten)
- Wie häufig trainieren die Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen den Einsatz der Schusswaffe in der Aus- und Fortbildung und fielen Trainingseinheiten mit der Schusswaffe, aufgrund eines zu hohen Arbeitspensums, aus?
- Kam es bei Einsätzen in denen Schusswaffen gebraucht wurden zu Strafanzeigen von Augenzeugen gegen Polizeibeamte? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2007 und Verletzten bzw. Getöteten)
Andreas Keith
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 543 wie folgt:
Frage 1: In wie vielen Fällen haben Polizeibeamte des Landes Nordrhein-Westfalens seit dem Jahr 2007 bis zum ersten Halbjahr 2017 von der Schusswaffe Gebrauch gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Warnschüsse, Alarmschüsse, Schüsse auf Menschen, Schüsse auf gefährliche Tiere, Schüsse auf Tiere nach Wildunfällen, Schüsse auf Fahrzeuge, sonstiger Einsatz von Schusswaffe)
Die Anzahl der Fälle von Schusswaffengebrauch durch Polizeivollzugs-beamtinnen/Polizeivollzugsbeamte (PVB) des Landes Nordrhein-Westfalen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Für das Jahr 2017 liegen derzeit noch keine Fallzahlen vor.
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
|
Anzahl der Fälle | 901 | 1078 | 949 | 1147 | 975 | 1197 | 1244 | 1214 | 1390 | 1560 |
gegen Personen | 23 | 7 | 14 | 14 | 19 | 17 | 19 | 22 | 25 | 24 |
davon gezielt geg. Personen | 5 | 4 | 9 | 6 | 8 | 4 | 10 | 12 | 12 | 11 |
davon geg. Sachen/Kfz * | 4 | 0 | 1 | 0 | 1 | 2 | 1 | 3 | 1 | 3 |
davon Warnschüsse | 14 | 3 | 4 | 8 | 10 | 11 | 8 | 7 | 12 | 10 |
gegen Tiere | 872 | 1070 | 932 | 1132 | 956 | 1180 | 1225 | 1192 | 1365 | 1536 |
geg. sonstige Sachen | 1 | 3 | 1 | |||||||
Unbeabsicht. Schussabgabe | 6 |
* in denen sich Personen befanden
Frage 2: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob Polizeibeamte anderer Bundesländer oder des Bundes im oben genannten Zeitraum in Nordrhein-Westfalen von der Schusswaffe Gebrauch gemacht haben? (Falls ja, bitte ebenfalls nach den oben genannten Kriterien aufschlüsseln)
In Bezug auf den Schusswaffengebrauch von PVB anderer Länder und des Bundes liegen keine Daten vor, da eine solche Erhebung in Nordrhein-Westfalen nicht erfolgt.
Frage 3: In wie vielen Fällen wurden durch Schüsse von Polizeibeamten des Landes Nordrhein- Westfalens Menschen verletzt oder getötet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2007 und Verletzten bzw. Getöteten)
Die Anzahl der Fälle von durch Schusswaffengebrauch durch PVB des Landes Nordrhein-Westfalen getöteten und verletzten Personen werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Für das Jahr 2017 liegen derzeit noch keine Fallzahlen vor.
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
|
Tote | 2 | 1 | 0 | 2 | 2 | 0 | 1 | 2 | 3 | 3 |
Verletzte | 3 | 2 | 6 | 3 | 4 | 4 | 7 | 7 | 7 | 7 |
Frage 4: Wie häufig trainieren die Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen den Einsatz der Schusswaffe in der Aus- und Fortbildung und fielen Trainingseinheiten mit der Schusswaffe, aufgrund eines zu hohen Arbeitspensums, aus?
Zwischen polizeilicher Ausbildung und Fortbildung bestehen in Bezug auf Schießtrainings Unterschiede hinsichtlich des zeitlichen Umfangs.
Im Rahmen der dreijährigen Ausbildung des Bachelorstudiengangs Po-lizeivollzugsdienst stehen jedem Kurs im „Berufspraktischen Training“ des LAFP NRW 150 Stunden für das Teilmodul „Schie-ßen/Nichtschießen“ zur Verfügung. Im Rahmen der Ausbildung fallen in diesem Trainingsbereich keine Trainingsstunden aus.
Hinsichtlich der Fortbildung ist zu berücksichtigen, dass die Berechtigung zum Führen der Dienstwaffen im Laufe eines Kalenderjahres durch Erfüllung der Landeseinheitlichen Übungen zur Handhabungs-und Treffsicherheit (LOHT) nachzuweisen ist. Die Polizeibehörden stellen sicher, dass dienstlich zugelassene Waffen nur von PVB geführt werden, die zuvor die erforderliche Berechtigung erlangt haben. Ferner gewährleisten die Behörden die Teilnahme der Zielgruppenangehörigen an den entsprechenden Einsatztrainings und Überprüfungen.
Die Fortbildung der PVB findet in den Kreispolizeibehörden dezentral statt. Diese umfasst jährlich einen Zeitansatz von sechs Stunden.
Es liegen landesweit keine zentral abrufbaren statistischen Angaben zu einem möglichen Ausfall des Schießtrainings vor. In der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine anlassbezogene Abfrage in den 47 Kreispolizeibehörden nicht möglich.
Frage 5: Kam es bei Einsätzen in denen Schusswaffen gebraucht wurden zu Strafanzeigen von Augenzeugen gegen Polizeibeamte? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2007 und Verletzten bzw. Getöteten)
Die nachgefragten Daten werden an zentraler Stelle nicht erfasst und liegen der Landesregierung insofern nicht vor.
Eine händische Auswertung aller Einzelsachverhalte ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Reul