Erkenntnisse aus den Fahrzeug- und Personenkontrollen im Rahmen der „länderübergreifenden Kontrollmaßnahmen“ am 15. November 2017 in der Region Aachen

Kleine Anfrage
vom 22.11.2017

Kleine Anfrage 554
des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD

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Nach Angaben des Polizeipräsidiums Aachen fanden im Rahmen sogenannter „länderübergreifender Kontrollmaßnahmen“ am Nachmittag des 15. Novembers 2017 an „fünf neuralgischen Punkten“ der ansonsten ungeschützten deutsch-belgischen Grenze gemeinsame Kontrollen der Bundespolizei, der Landespolizei und der belgischen Polizei statt.

In der Pressemitteilung der Polizei Aachen ist davon die Rede, dass es zu „diversen verhängten Straf- und Bußgeldverfahren“ kam und dass insgesamt 270 Fahrzeuge und 475 Personen kontrolliert wurden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Aufgrund welcher Straftaten wurden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet? (Bitte die Straftatbestände und ggf. die Zahl der Verfahren ausführen.)
  2. Wurden im Rahmen der Kontrollen Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen?
  3. Falls Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt wurden, aus welchen Ländern stammen diese?
  4. Falls Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt wurden, wie wurde mit diesen Personen weiter verfahren?
  5. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil der kontrollierten Personen und Fahrzeuge am durchschnittlichen Gesamtverkehr, der an den „fünf neuralgischen Punkten“ die deutsch-belgische Grenze täglich kreuzt?

Sven W. Tritschler

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 554 im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In­tegration, wie folgt:

Frage 1: Aufgrund welcher Straftaten wurden Ermittlungs- bzw. Strafverfahren eingeleitet? (Bitte die Straftatbestände und ggf. die Zahl der Verfahren ausführen.)                                                                              :

Auf deutschem Hoheitsgebiet wurden sechs Strafverfahren eingeleitet.

Drei Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelge­setz (§ 29 BtMG), drei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis (§ 21 StVG).

Frage 2: Wurden im Rahmen der Kontrollen Personen ohne gülti­gen Aufenthaltstitel aufgegriffen?

Frage 3: Falls Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt wurden, aus welchen Ländern stammen diese?

Frage 4: Falls Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel festgestellt wurden, wie wurde mit diesen Personen weiter verfahren?

Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.

Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel wurden im Rahmen der Kontrollen nicht festgestellt.

Frage 5: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil der kontrollierten Personen und Fahrzeuge am durchschnittlichen Gesamtverkehr, der an den „fünf neuralgischen Punkten“ die deutsch-belgische Grenze täglich kreuzt?

Die nachgefragten Daten werden zentral nicht erhoben und liegen der Landesregierung insoweit nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul

Beteiligte:
Sven Tritschler