Gewaltexzesse in Düsseldorf und Essen am 18. und 19. November

Kleine Anfrage
vom 22.11.2017

Kleine Anfrage 562
des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD

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Prolog: Am 19. November 2017 kam es im Essener Hauptbahnhof erneut zu einem Gewaltex­zess, einen Tag zuvor im Düsseldorfer Hofgarten.

In Essen griffen sieben „Schutzsuchende“ aus Syrien ein Einkaufsgeschäft im Hauptbahnhof an, „haben die Filiale komplett verwüstet“ und attackierten (unter anderem mit einem Messer) zwei Ladendetektive. Zivilfahnder konnten die flüchtenden Flüchtlinge festnehmen.1 Vor dem Angriff auf das Geschäft hatten die Syrer bereits eine Frau im Hauptbahnhof bedrängt. Alle Täter sind laut Presseangaben angeblich zwischen 13 und 18 Jahre alt und „wieder auf freiem Fuß“. Die „Filiale musste geschlossen werden, die Mitarbeiterinnen stehen unter Schock“. Der Ladendetektiv musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.

In Düsseldorf griffen eine Nacht zuvor 15 „junge Männer“ Passanten im Hofgarten an. Der Hofgarten liegt zentral in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Den Angriff übten die Täter mit einem Elektroschocker, Messer und Kopftritten aus. Zuvor beschimpften sie Frauen im Hof­garten. Die Täter sahen laut Zeugenbeschreibung arabisch aus und sind auf der Flucht (vor der Polizei).2

In der Düsseldorfer Altstadt konnte die Polizei laut Zeitungsbericht am selben Wochenende „eine Gruppe von mehreren Nordafrikanern“ auf frischer Tat beim Taschendiebstahl festneh­men.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Sofortmaßnahmen plant die Regierung, um die größtmögliche Sicherheit der Rei­senden und Geschäfte am Essener Hauptbahnhof wiederherzustellen?
  2. Welche Sofortmaßnahmen plant die Landesregierung, um die größtmögliche Sicherheit von Passanten im Düsseldorfer Hofgarten wiederherzustellen?
  3. Beurteilt die Polizei den Essener Hauptbahnhof mittlerweile als sogenannten Angst-raum/No-go-Zone?
  4. Beurteilt die Polizei den Düsseldorfer Hofgarten (zu bestimmten Uhrzeiten) als sogenann­ten Angstraum/No-go-Zone?
  5. Wird sich die Landesregierung in diesen konkreten Fällen für eine unverzügliche Abschie­bung der ermittelten Täter einsetzen?

1 http://www.br.de/nachrichten/sieben-jugendliche-verwuesten-eine-tchibo-filiale-und-verletzten-laden-detektiv-100.html

2 http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/hofgarten-in-duesseldorf-bewaffnete-maen-ner-attackieren-jugendliche-aid-1.7212689

Herbert Strotebeck

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 562 im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In­tegration des Landes Nordrhein-Westfalen wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung

Zu den Ausführungen in Bezug auf die Definition der Begriffe Angstraum und No-Go-Area verweise ich auf die Antworten der Kleinen Anfragen 143 (LT-Drs. 17/485) und 286 (LT-Drs. 17/1044).

Frage 1. Welche Sofortmaßnahmen plant die Regierung, um die größtmögliche Sicherheit der Reisenden und Geschäf­te am Essener Hauptbahnhof wiederherzustellen?

Für die Sicherheit im Hauptbahnhof Essen ist die Bundespolizei originär zuständig. Die Landesregierung bewertet Einsatzmaßnahmen der Bun­despolizei grundsätzlich nicht bzw. nimmt hierzu keine Stellung. Die Maßnahmen der Kreispolizeibehörde Essen zur Gewährleistung der Si­cherheit konzentrieren sich demnach auf die Umgebung des Bahnhofes.

Präsenzmaßnahmen werden sowohl durch die Polizei als auch durch gemeinsame Streifen der Polizei und des Ordnungsamtes geleitet.

Frage 2. Welche Sofortmaßnahmen plant die Landesregierung, um die größtmögliche Sicherheit von Passanten im Düsseldorfer Hofgarten wiederherzustellen?

Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt stellt ein singuläres Ereignis dar, in dessen Nachgang die Präsenzmaßnahmen temporär erhöht wurden.

Frage 3. Beurteilt die Polizei den Essener Hauptbahnhof mitt­lerweile als sogenannten Angstraum/No-go-Zone?

Es liegen weder Erkenntnisse vor, dass die Menschen während des Aufenthaltes in dem Bereich des Bahnhofes erhebliche Angst oder Un­sicherheit verspüren, noch, dass die Umgebung des Bahnhofes von der Bevölkerung aus Angst gemieden wird. Nach Auswertung der Kriminali-täts- und Einsatzbelastung stellt die Kreispolizeibehörde Essen fest, dass die Umgebung des Essener Hauptbahnhofes aktuell keinen Angst­raum darstellt.

Frage 4. Beurteilt die Polizei den Düsseldorfer Hofgarten (zu bestimmten Uhrzeiten) als sogenannten Angst-raum/No-go-Zone?

Es liegen weder Erkenntnisse vor, dass die Menschen während des Aufenthaltes im Bereich des Hofgartens erhebliche Angst oder Unsi­cherheit verspüren, noch, dass die Örtlichkeit von der Bevölkerungen aus Angst gemieden wird. Nach Auswertung der Kriminalitäts- und Ein­satzbelastung stellt die Kreispolizeibehörde Düsseldorf fest, dass der Düsseldorfer Hofgarten aktuell keinen Angstraum darstellt.

Frage 5. Wird sich die Landesregierung in diesen konkreten Fällen für eine unverzügliche Abschiebung der ermit­telten Täter einsetzen?

Der Abschiebung von ausreisepflichtigen Straftätern kommt in Nord­rhein-Westfalen eine besondere Priorität zu. Zur priorisierten Rückfüh­rung von Straftätern verweise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 209 des Abgeordneten Marcus Pretzell der Frak­tion der AfD „Massenschlägereien in den Straßen von NRW“, LT-Drs. 17/712.

Zu konkreten Fällen können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine weitergehenden Angaben gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul