Kleine Anfrage 634
des Abgeordneten Helmut Seifen AfD
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtete am 08. Dezember 2017 darüber, dass sich geflüchtete Lehrkräfte an der Ruhr-Universität Bochum ab 15. Dezember 2017 in einem Programm mit dem Namen „Lehrkräfte plus“ fortbilden lassen können, um nach Absolvierung einer einjährigen Ausbildung an Haupt, Real- und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen unterrichten zu können.
Das Projekt wird von der Stiftung Mercator mit 400 000 Euro gefördert und vom NRW-Schulministerium unterstützt.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Für wie viele Teilnehmer ist das Programm „Lehrkräfte plus“ maximal angelegt?
- Sind neben der Ruhr-Universität Bochum weitere Universitäten in das Programm „Lehrkräfte plus“ eingebunden?
- Wie hoch schätzt die Landesregierung grundsätzlich den in Frage kommenden Personenkreis von „geflüchteten Lehrern“ in Nordrhein-Westfalen ein?
- Von vielen „Flüchtlingen“ liegen oftmals keine Ausweispapiere oder andere personenbezogenen Dokumente vor. Nach welchen Kriterien sollen Personen in das Programm „Lehrkräfte plus“ einbezogen werden?
- Plant die Landesregierung Absolventen des Programms „Lehrkräfte plus“ in reinen Migrantenklassen einzusetzen?
Helmut Seifen