Lehrkräftepotenzial unter Flüchtlingen

Kleine Anfrage
vom 15.12.2017

Kleine Anfrage 634
des Abgeordneten Helmut Seifen AfD

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Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtete am 08. Dezember 2017 darüber, dass sich geflüchtete Lehrkräfte an der Ruhr-Universität Bochum ab 15. Dezember 2017 in einem Programm mit dem Namen „Lehrkräfte plus“ fortbilden lassen können, um nach Absolvierung einer einjährigen Ausbildung an Haupt, Real- und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen unterrichten zu können.

Das Projekt wird von der Stiftung Mercator mit 400 000 Euro gefördert und vom NRW-Schulministerium unterstützt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Für wie viele Teilnehmer ist das Programm „Lehrkräfte plus“ maximal angelegt?
  2. Sind neben der Ruhr-Universität Bochum weitere Universitäten in das Programm „Lehrkräfte plus“ eingebunden?
  3. Wie hoch schätzt die Landesregierung grundsätzlich den in Frage kommenden Personenkreis von „geflüchteten Lehrern“ in Nordrhein-Westfalen ein?
  4. Von vielen „Flüchtlingen“ liegen oftmals keine Ausweispapiere oder andere personenbezogenen Dokumente vor. Nach welchen Kriterien sollen Personen in das Programm „Lehrkräfte plus“ einbezogen werden?
  5. Plant die Landesregierung Absolventen des Programms „Lehrkräfte plus“ in reinen Migrantenklassen einzusetzen?

Helmut Seifen

Beteiligte:
Helmut Seifen