Kleine Anfrage 876
des Abgeordneten Roger Beckamp AfD
Auf dem angespannten Wohnungsmarkt konkurrieren derzeit mehrere Gruppen um eine begrenzte Zahl des verfügbaren neuen oder freiwerdenden Wohnraums im Bestand: Dies sind insbesondere untere und mittlere Einkommensgruppen, Flüchtlinge, Studierende oder Obdachlose.
Bei der Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen zeichnet sich zwar ein Rückgang ab, der jedoch eher durch nicht angepasste Einkommensgrenzen und nicht durch einen Rückgang des Bedarfs erklärt werden kann.
Die Zahl der Flüchtlinge nimmt zwar nicht weiter drastisch zu wie in den Jahren 2015 und 2016, jedoch sind weiterhin Zugänge auch in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen.
Die zunehmende Anzahl von Studierenden erfordert ebenfalls zusätzlichen Wohnraum an den Universitäts- und Fachhochschulstandorten.
Darüber hinaus ist eine wachsende Zahl an Obdachlosen zu verzeichnen, die insbesondere in den Wintermonaten mit Wohnraum zu versorgen sind.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie entwickelt sich die Zahl der Wohnberechtigungsscheine in den letzten fünf Jahren?
- Wie groß ist die Anzahl der durch anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzsuchende oder Menschen mit Abschiebeverbot gestellten Anträge auf Wohnberechtigungsscheine?
- Wie groß ist die Anzahl der Berechtigten auf Leistungen gemäß „Hartz-IV“ aus dem in Frage 2 genannten Personenkreis?
- Hält die Landesregierung den vorgesehenen Ansatz von 50 Mio. € jährlich für ausreichend, um bei wachsenden Studentenzahlen den zusätzlichen Wohnraumbedarf abdecken zu können?
- In welchem Umfang sind seitens der Landesregierung spezielle Maßnahmen für die Wohnraumversorgung von Obdachlosen und für Frauenhäuser vorgesehen?
Roger Beckamp