Die Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen ist ein gewichtiger demokratischer Akt. Aus diesem Grund muss sie ausgewogen, transparent und frei von parteipolitischen Einflüssen sein. Weshalb der Gesetzgeber eine Zweidrittel-Mehrheit vorgesehen hat.
Nach jahrzehntelangem parlamentarischen Brauch setzen sich daher alle Fraktionen im Vorfeld zusammen und beraten über entsprechende Konsenskandidaten. Nicht zum ersten Mal wird ein solcher – bewährter – Prozess konterkariert und die AfD ausgeschlossen. Nicht offiziell selbstverständlich, denn der Anschein eines demokratisch legitimierten Ablaufs soll wie immer aufrecht erhalten werden. Tatsächlich aber hatte man sich hinter verschlossenen Türen längst geeinigt und die AfD vor vollendete Tatsachen gestellt.
Demokratie geht anders. Mit ihrer Aktion in der Plenarsitzung des NRW-Landtags am 21.03.2018 setzt die AfD-Fraktion ein deutliches Zeichen gegen die Demokratie-Unmündigkeit der selbsternannten „heiligen Vierfaltigkeit“ aus CDU, SPD, Grüne und FDP (aka Einheitspartei) in der Hoffnung, dass diese Leute irgendwann auch einmal das Wohl der Bürger in NRW ins Auge nehmen.