Kleine Anfrage 958
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Nach Aussage der Bundesregierung sind Deutschlands Grenzen längst nicht mehr offen. Die unkontrollierte Einreise Hunderttausender Flüchtlinge gehöre der Vergangenheit an, die Balkanroute sei geschlossen. Dennoch kommen monatlich, nach wie vor, weit mehr als 16.500 Asylsuchende nach Deutschland. Allein 2017 wurden, nach offiziellen Angaben des Bundesinnenministeriums, 198.317 neue Asylbewerber registriert1. Das entspricht etwa der Einwohnerzahl einzelner NRW-Städte, von Hamm über Hagen bis Oberhausen, oder der 2,5 fachen Einwohnerzahl der Bezirksregierungsstadt Arnsberg.
Da Deutschland und somit auch NRW bekanntlich über keine gemeinsame Außengrenze mit Syrien, Eritrea, Marokko, Tunesien, der Türkei oder Afghanistan verfügt, stellt sich die Frage, wie all diese Menschen ins Land kommen?
Eine entsprechende Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung ergab, dass der Anteil derjenigen Asylsuchenden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland gekommen seien, sich auf rund 30 Prozent belaufe.
Somit reist rund jeder dritte Asylsuchende mit dem Flugzeug ein.
Da aktuell noch keine zivilen Direktflüge aus den großen Krisengebieten und Hauptherkunftsländern wie Syrien oder Afghanistan nach Deutschland möglich sind, stellt sich also die Frage, von wo aus die Asylsuchenden starteten. Nach Informationen der Wochenzeitung Junge Freiheit (Printausgabe vom 16.03.2018) nutze ein Großteil von ihnen Flugzeuge aus Griechenland, Italien und der Türkei. Die dortigen Behörden scheinen sie also nicht an der Weiterreise nach Deutschland gehindert zu haben.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Asylsuchende sind aus welchen Ländern kommend, an Flughäfen in NRW gelandet? Bitte aufschlüsseln nach Personenzahlen in den Jahren 2015 bis 2017 und aktuell 2018. Bitte weiter aufschlüsseln nach Departure und Destination Airport NRW.
- Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind im gleichen Zeitraum über NRW-Flughäfen abgeschoben worden? Bitte aufschlüsseln nach Personenzahlen in den Jahren 2015 bis 2017 und aktuell 2018. Bitte weiter aufschlüsseln nach Destination und Departure Airport NRW.
- Toleriert die Landesregierung vor diesem Hintergrund, dass somit möglicherweise Personen Asyl, oder zumindest temporäres Bleiberecht erhalten, die sich auf widerrechtliche Weise den Transport nach Deutschland erschlichen haben?
- Falls Frage 3 mit Ja beantwortet wird, wie wird die Landesregierung ein Bleiberecht auf Basis von Rechtsverstößen den Bürgern in NRW vermitteln, die mit den Folgen der Migrationskrise leben müssen?
- Falls Frage 3 mit Nein beantwortet wird, wie wird die Landesregierung zukünftig mit dem in Frage stehenden Personenkreis, im Rahmen von Recht und Gesetz, zeitnah umgehen?
Markus Wagner