Herner Schule wappnet sich: Burkinis gehören nun zum Repertoire des Schwimmunterrichts

Kleine Anfrage
vom 15.06.2018

Kleine Anfrage 1148der Abgeordneten Helmut Seifen und Gabriele Walger-Demolsky vom 12.06.2018

 

Herner Schule wappnet sich:
Burkinis gehören nun zum Repertoire des Schwimmunterrichts

Das Pestalozzi-Gymnasium in Herne hat für den Schwimmunterricht mit muslimischen Schülerinnen 20 Burkinis angeschafft. Der Schulleiter teilte auf Anfrage der WAZ-Redaktion mit, dass damit die Ausrede an dem Unterricht nicht teilnehmen zu können, nicht länger gelte.

Aus integrationspolitischer Sicht ist der Schritt des Herner Gymnasiums nicht positiv zu bewerten. Durch die Anschaffung der Burkinis wird der islamischen Kultur in der Institution Schule ein weiteres willkommenes Angebot zur Ausbreitung gemacht. Dabei dienen Burkinis gewiss nicht als Garant für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, in welcher Jahrgangsstufe die sogenannten Burkinis zum Einsatz kommen sollen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Welche nordrhein-westfälischen Schulen haben bereits Burkinis für den Schwimmunterricht angeschafft bzw. welche planen dies zu tun?

2. Wer trägt die Kosten für die Beschaffung der Burkinis?

3. Für welche Jahrgangsstufe[n] sind die Burkinis an der oben angeführten Schule angeschafft worden? (Es wird auch um Auskunft in Bezug auf andere Schulen mit ähnlicher Motivation gebeten)

4. Welche Erkenntnisse liegen in Bezug auf die erfolgreiche Teilnahme am Schwimmunterricht durch das Tragen eines Burkinis vor?

5. Welche Verpflichtung in Bezug auf die Teilnahme an dem Schwimmunterricht geht damit einher?

Helmut Seifen
Gabriele Walger-Demolsky


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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 12.07.2018

 

Vorbemerkung der Landesregierung:

Das Pestalozzi-Gymnasium in Herne hat für den Schwimmunterricht mit muslimischen  Schülerinnen 20 Burkinis angeschafft. Der Schulleiter teilte auf Anfrage der WAZ-Redaktion mit, dass damit die Ausrede an dem Unterricht nicht teilnehmen zu können, nicht länger gelte.  Aus integrationspolitischer Sicht ist der Schritt des Herner Gymnasiums nicht positiv zu  bewerten. Durch die Anschaffung der Burkinis wird der islamischen Kultur in der Institution  Schule ein weiteres willkommenes Angebot zur Ausbreitung gemacht. Dabei dienen Burkinis  gewiss nicht als Garant für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht. Darüber hinaus stellt  sich die Frage, in welcher Jahrgangsstufe die sogenannten Burkinis zum Einsatz kommen  sollen.

Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1148 mit Schreiben vom 12. Juli 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder,  Familie, Flüchtlinge und Integration wie folgt: 

1. Welche nordrhein-westfälischen Schulen haben bereits Burkinis für den  Schwimmunterricht angeschafft bzw. welche planen dies zu tun?

Die Landesregierung erhebt keine Daten zur Beschaffung von Sportkleidung in Schulen, somit  auch nicht zur Beschaffung von Burkinis. Dies ist auch weiterhin nicht geplant. 

2. Wer trägt die Kosten für die Beschaffung der Burkinis?

Die Beschaffung von Burkinis gehört nicht zu den Aufgaben des Landes. In dem konkreten  Fall am Pestalozzi-Gymnasium in Herne erfolgte die Finanzierung der Burkinis aus  Spendengeldern. 

3. Für welche Jahrgangsstufe[n] sind die Burkinis an der oben angeführten Schule  angeschafft worden? (Es wird auch um Auskunft in Bezug auf andere Schulen mit  ähnlicher Motivation gebeten)

Am Pestalozzi-Gymnasium in Herne findet der Schwimmunterricht in den Jahrgangsstufen  sechs und acht statt. Zu weiteren Schulen kann keine Auskunft erteilt werden (s. Antwort zur  Frage 1). 

4. Welche Erkenntnisse liegen in Bezug auf die erfolgreiche Teilnahme am  Schwimmunterricht durch das Tragen eines Burkinis vor?

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

5. Welche Verpflichtung in Bezug auf die Teilnahme an dem Schwimmunterricht geht  damit einher?

Die Schulpflicht erstreckt sich auch auf den Schwimmunterricht, daher ist die Teilnahme für  alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.


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