Antragder AfD-Fraktion vom 03.07.2018
Flüchtlinge auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorbereiten – Einführung eines Programms „Fit4Return / Heimat mit Zukunft – Vom Geflüchteten zum Aufbauhelfer“
I. Ausgangslage
Der Aufenthalt in Deutschland für subsidiär geschützte Personen wie auch für Flüchtlinge nach Genfer Flüchtlingskonvention ist auf Zeit angelegt und orientiert sich in erster Linie an der Sicherheitslage in den Herkunftsländern. Die Anerkennung als Asylberechtigter bzw. die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Derzeit ist noch nicht erkennbar, was mit den Schutzsuchenden nach Wegfall des Fluchtgrundes passiert. Ebenso erfordert die große Anzahl der abgelehnten Asylbewerber, derzeit geduldeten Personen, eine Lösung, da eine fehlende Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise und eine schleppende Abschiebepraxis, zu einem dauerhaften Aufenthalt führen könnten.
Im Falle einer sich abzeichnenden Verbesserung der Sicherheitslage in den jeweiligen Herkunftsländern müssen Flüchtlingen Perspektiven eröffnet werden, die zu einer hoffnungsvollen Rückkehr in die Heimatländer animieren. Um ihre Länder wiederaufzubauen, müssen die schutzsuchenden Menschen Fähigkeiten erwerben, die ihren Heimatregionen angepasst sind. Aus Schutzsuchenden müssen perspektivisch Aufbauhelfer werden. Nur dann können diese Menschen auch einen wertvollen Beitrag für den Aufbau ihres Heimatlandes leisten. Empfehlenswert ist außerdem, begleitend und im Anschluss, eine weitere Förderung vor Ort im Rahmen der Entwicklungshilfe – eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Perspektivisch ist für die Menschen die Aussicht auf ein selbstbestimmtes und sozial abgesichertes Leben zusammen mit den Angehörigen im Heimatland wichtig. Angepasste Qualifikationen z.B. in den Bereichen Bauhandwerk, Ver- und Entsorgung sowie Straßenbau, der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelwirtschaft, aber auch in den Bereichen der Versorgung und Betreuung von Menschen, sind als Einstiege in die Berufstätigkeit und Grundversorgung in den Heimatländern geeignete Maßnahmen zur Festigung der eigenen Existenz und stellen zugleich einen wertvollen Beitrag zur Zivilgesellschaft in den Herkunftsländern dar. Nicht selten werden dort aufgrund vorangegangener Zerstörungen und Schäden durch bewaffnete Konflikte versierte Arbeitskräfte für den Wiederaufbau dringend benötigt. Neben der Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten ist auch die verstärkte Bildung in der Muttersprache von Bedeutung, gerade auch in der Schriftform.
Der vorübergehende Aufenthalt in Deutschland muss dem Anlass angemessen sein. Die Politik der kosten- und zeitintensiven Integration in die deutsche Gesellschaft suggeriert falsche Perspektiven und weckt falsche Hoffnungen. Das regelhafte Ziel muss die rasche Rückführung der Menschen in ihre Heimatländer sein. Sobald es die Sicherheitslage im Herkunftsland oder mindestens in einem Teil des Landes erlaubt, ist die Remigration der Zwangsintegration vorzuziehen. Die Zwangsintegration in Deutschland überfordert die Aufnahmegesellschaft und beraubt die Schutzsuchenden ihrer Kultur und ihrer Heimat.
Laut einer Analyse eines Wissenschaftlers in der Zeitschrift APuZ der Bundeszentrale für politische Bildung (Ausgabe 27-29/2017) lassen sich die Flüchtlinge in drei Gruppen unterteilen:
- 1/3 hat keinen Schulabschluss und weist große Lücken in der Grundbildung bis hin zum Analphabetismus auf
- knapp die Hälfte verfügt über keinen Berufsschulabschluss, sondern nur über einen einfachen Schulabschluss, der aber mit deutschem Niveau nicht vergleichbar ist
- etwa 1/5 verfügen über eine berufliche oder hochschulische Bildung, welche ebenfalls mit deutschen Abschlüssen dennoch meist nicht vergleichbar ist.
Für die große Mehrheit würden also auf Dauer max. Helfertätigkeiten in Frage kommen. Ein längerfristiger Verbleib in Helfertätigkeiten ist für Schutzsuchende allerdings nicht anzustreben, da diese Tätigkeiten oft keine stabile Erwerbs- und Einkommensperspektive bieten und die ohnehin schwierige Konkurrenzsituation in diesem Bereich noch verstärkt wird. Arbeitsmarktpolitisch ergäbe es wesentlich mehr Sinn, bestehende Arbeitsuchende, die bisher nur für Helfertätigkeiten geeignet sind, durch geeignete Fördermaßnahmen an Fachkräftetätigkeiten heranzuführen. Die Sprachvermittlung, in vielen Fällen auch vorher die Alphabetisierung, die Integration, Beschulung und Ausbildung von Schutzsuchenden wäre mit einem wesentlich größeren Aufwand verbunden, zeitlich und finanziell. Außerdem würde man im Bereich der Schutzsuchenden, die es schaffen zu Fachkräften aufzusteigen, bei einem längeren oder auch dauerhaften Aufenthalt die besten Leute dem Arbeitsmarkt der Herkunftsländer entziehen. Das ist aus entwicklungspolitischer Sicht unverantwortlich.
Laut einem Bericht der Tageszeitung Die WELT 1 schafften 50 % der Flüchtlinge 2017 den Deutschtest, damit also das Sprachniveau B1, welches „reicht, um im Supermarkt die Kasse zu bedienen, um Alte zu pflegen, um Straßen zu kehren, um Grünanlagen zu pflegen, um Schlaglöcher zu flicken oder um Haare zu schneiden.“ – in der Regel also Hilfstätigkeiten. Bei diesem Anforderungsniveau treffen, wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist, 10 Bewerber auf eine offene Stelle. Und was ist dann mit dem Rest, mit den Menschen also, die nicht das Niveau B1 schaffen? Berücksichtigen muss man hierbei noch, dass von 339.578 Menschen nur 289.751 den Sprachkurs bis zum Ende besucht haben. In einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen wird über einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes berichtet. 2 Danach „ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der eingesetzten Mittel verpuffte, weil die Kurse von schwindenden Teilnehmerzahlen geprägt waren. Konkret seien bei fast allen der 528 untersuchten Kurse mit der Zeit immer mehr Teilnehmer ferngeblieben. Als die Prüfer anrückten, trafen sie nicht mal die Hälfte, sondern nur 43,3 Prozent der gemeldeten knapp 10.000 Teilnehmer an.“ Es zeigt sich, dass die so genannte „Asylzuwanderung“ eine qualifizierte Zuwanderung in den Arbeitsmarkt nicht ersetzen kann.
Die aktuellen Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit für NRW 3 zeigen eindeutig einen derzeit fehlenden Bedarf im Bereich der Arbeitsuchenden im Anforderungsniveau für „Helfer“ und „Fachkräfte“. (Die Anforderungsbereiche „Spezialist“ und „Experte“ kommen, von einer verschwindend geringen Zahl abgesehen, für subsidiär geschützte Person mittel- bis langfristig nicht in Betracht und werden in der folgenden Übersicht nicht betrachtet.) In der Übersicht wird das Verhältnis von Arbeitsuchenden und gemeldeten Stellen betrachtet, bezogen auf „Helfer“ und „Fachkräfte“. Der Quotient zeigt dann die Anzahl der Arbeitsuchenden je gemeldeter Stelle.
Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit nach Zielberufen für NRW, Stand März 2018
Tätigkeitsbereich | Arbeitsuchende „Helfer“ | gemeldete offene Stellen „Helfer“ | arbeitsuchende „Helfer“ je offener Stelle | Arbeitsuch ende „Fachkraft“ | gemeldete offene Stellen „Fachkraft“ | arbeitsuchende „Fachkräfte“ je offener Stelle |
Insgesamt | 569.416 | 31.178 | 18,3 | 400.051 | 106.95
2 |
3,7 |
Landwirtschaft | 3.052 | 127 | 24 | 223 | 64 | 3,5 |
Rohstoffgewinnung, Glas- und Keramik Verarbeitung | 939 | 179 | 5,2 | 510 | 146 | 3,5 |
Kunststoff/Holz
Herstellung und |
10.927 | 197 | 5,5 | 5.511 | 3.512 | 1,6 |
Papier- und Druckberufe | 10.553 | 633 | 16,6 | 3.625 | 542 | 6,7 |
Metallerzeugung- und Bearbeitung | 25.178 | 3721 | 6,8 | 11.991 | 9.008 | 1,3 |
Maschinen- und Fahrzeugtechnik | 6.847 | 438 | 15,6 | 20.434 | 9883 | 2,1 |
Textil- und Lederberufe | 4.438 | 219 | 20,3 | 4.480 | 393 | 11,4 |
Lebensmittelherstellung- und Verarbeitung | 59.930 | 1.837 | 32,6 | 9.906 | 2.365 | 4,2 |
Bauplanung, Architektur, | 193 | 89 | 2,2 | 242 | 126 | 1,9 |
Vermessungsber ufe | ||||||
Hoch- und Tiefbau | 12.478 | 533 | 23,4 | 6.080 | 2.041 | 3 |
Innenausbau | 17.550 | 557 | 31,5 | 10.237 | 3.096 | 3,3 |
Gebäude- und Versorgungstechnische Berufe | 3.015 | 538 | 5,6 | 19.297 | 4.140 | 4,7 |
Verkehr, Logistik | 107.665 | 7.807 | 13,8 | 17.564 | 6.051 | 2,9 |
Reinigungsberufe | 108.600 | 1.750 | 62 | 9.206 | 1.381 | 6,7 |
medizinische Gesundheitsberufe | 3.079 | 504 | 61 | 11.942 | 5.971 | 2 |
nichtmedizinische Gesundheitsberufe | 20.426 | 1681 | 12,2 | 11.973 | 5.272 | 2,3 |
Erkennbar besteht in NRW im Anforderungsniveau „Helfer“ kein Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften und im Bereich der „Fachkräfte“ nur bei einigen ausgewählten Tätigkeitsbereichen.
Anzahl und Zusammensetzung der SGB II-Bezieher sprechen auch eine deutliche Sprache. Eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag (Drucksache: 19/1273) hat folgende Zahlen ergeben (Stand: Oktober 2017):
Regelleistungsberechtigte gesamt | 5.995.390 |
Deutsche | 3.932.473 |
EU | 438.850 |
nicht EU | 1.596.668 |
davon Afghanistan | 99.461 |
davon Irak | 137.813 |
davon Iran | 37.421 |
davon Syrien | 584.064 |
Die These, dass mit den Schutzsuchenden die dringend benötigten Fachkräfte nach Deutschland gekommen seien, lässt sich demzufolge nicht bestätigen. Für eine qualifizierte Zuwanderung ist perspektivisch ein Zuwanderungsgesetz in Anlehnung an das kanadische Modell anzustreben. Bereits heute gibt es für qualifizierte und gesuchte Fachkräfte aus dem Ausland durch §19a Aufenthaltsgesetz – Blaue Karte, Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Unabhängig von der Erwachsenenqualifikation sind Kinder generell zu beschulen. Ihre Entwicklung soll so wenig wie möglich durch ihre Flucht behindert werden. Die Beschulung sollte sowohl auf ein Leben in der Heimat der Kinder als auch auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland vorbereiten. Neben der deutschen Sprache für die Verweildauer hier sollte also auch muttersprachlicher Unterricht für ein Leben in der Heimat angeboten werden. Eine gemeinsame Beschulung in Regelschulen sollte nur bei entsprechendem Leistungsstand erfolgen.
II. Der Landtag stellt fest:
- Der Schutz für subsidiär geschützte Personen, aber auch für Flüchtlinge laut Genfer Flüchtlingskonvention ist in Deutschland nur ein Schutz auf Zeit. Liegt kein Schutzgrund mehr vor, müssen die Flüchtlinge zurückkehren. Auf diese Rückkehr sind die Flüchtlinge so gut wie möglich vorzubereiten. Für die Mehrzahl der Flüchtlinge ist kurz- bis mittelfristig die Remigration das Ziel und nicht die Zwangsintegration in die deutsche Gesellschaft. Die berufliche Qualifikation einer Mehrzahl der Flüchtlinge reicht für den deutschen Arbeitsmarkt nicht aus bzw. reicht mit viel Mühe max. für Hilfstätigkeiten. Ein zusätzlicher Bedarf an Arbeitskräften besteht in diesem Tätigkeitsfeld nicht. Bereits heute gibt es für diese Tätigkeiten ausreichend geeignete Bewerber.
Eine nachträgliche Legalisierung der durch die Bundesregierung begünstigten illegalen Einreise darf es im Regelfall nicht geben. Schutz für Schutzbedürftige und qualifizierte Zuwanderung nach Bedarf sind strikt voneinander zu trennen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. ein Konzept zu erstellen, welches schutzsuchende Personen auf die Rückkehr in ihre Heimatländer vorbereitet. Die darin zu entwickelnden Maßnahmen sollen berufliche Grundqualifikationen sowie eine Perspektivenbildung für die Rückkehr von Flüchtlingen beinhalten.
2. Kinder von Asylantragstellern generell, auch schon in Landeseinrichtungen, zu beschulen. Anerkannte und gut ausgebildete Flüchtlinge können im Rahmen eines muttersprachlichen Unterrichts für Flüchtlingskinder sinnvoll als „Lehrkraft“ eingesetzt werden. Eine gemeinsame Beschulung in Regelschulen kann erst bei entsprechendem Leistungsstand erfolgen.
Gabriele Walger-Demolsky
Andreas Keith
und Fraktion