Reichsbürger und Selbstverwalter

Kleine Anfrage
vom 16.12.2020

Kleine Anfrage 4757des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.12.2020

 

Reichsbürger und Selbstverwalter

Reichsbürger und Selbstverwalter werden im Verfassungsschutzbericht Nordrhein-Westfalen 2019 als Bestrebungen mit einem erheblichem Gefahrenpotenzial eingestuft. Während Reichsbürger behaupten, das Deutsche Reich existiere weiter-hin in den Grenzen des Kaiserreichs von 1871 beziehungsweise innerhalb derjenigen des Jahres 1937, sehen sich die Selbstverwalter überhaupt keiner staatlichen Autorität unterstellt.

Beide Gruppen erkennen die Legitimation gewählter Repräsentanten der Bundes-republik Deutschland nicht an. Reichsbürger und Selbstverwalter lassen sich in drei Motivgruppen unterteilen:

  • Rechtsextremisten,
  • Verschwörungstheoretiker und
  • Personen, die sich den finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat entziehen wollen.

Im Jahre 2019 stieg die Zahl der Reichsbürger und der Selbstverwalter auf ca. 3,200 Anhänger an (im Jahre 2017 waren es ca. 2,600). Die Anzahl der Straftaten von Angehörigen dieser Gruppen ist dagegen seit dem Jahre 2017 (85) rückläufig. Im Vergleich sind sie um nahezu 50 Prozent auf 43 im Berichtsjahr 2019 zurückgegangen. Bei den Gewaltdelikten kann sogar ein Rückgang von zwölf auf drei Taten verzeichnet werden.

Die Bereitschaft, (Schuss-)Waffen einzusetzen, um Exekutivmaßnahmen durch staatliche Stellen zu verhindern, war im Jahre 2016 sehr hoch. Seit dem Jahre 2017 sind jedoch keine weiteren Fälle im Zusammenhang mit Waffen hinzugekommen.

Insgesamt zeigt die Szene dennoch eine ausgeprägte Affinität zu Waffen. Bei Durch­suchungsmaßnahmen werden immer wieder Waffen sichergestellt.

Die Struktur dieser Szene ist geprägt von Einzelpersonen und Kleingruppen, die teil-weise miteinander kooperieren, sich aber auch scharf voneinander abgrenzen. Die Organisationsstruktur reicht von hoch über lose bis zu Einzelpersonen, die nur im Internet tätig sind.1

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hoch ist die gegenwärtige Anzahl der Personen, die dem Spektrum der Reichbürger/ Selbstverwalter zugeordnet werden? (Bitte nach Gruppenzugehörigkeit aufschlüsseln.)
  2. Wie viele Straftaten sind 2020 durch Personen dieses Spektrums begangen worden? (Bitte nach Deliktfeldern aufschlüsseln und auf die Verwendung von Waffen eingehen.)
  3. Wurden 2020 Waffen bei Reichsbürgern/ Selbstverwaltern sichergestellt oder eingezogen? (Bitte Anzahl der Personen und Anzahl sowie Art der Waffen angeben.)
  4. Wandelt sich die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter derzeit strukturell, ideologisch und personell?
  5. Wie hoch ist der Anteil von gesichert rechtsextremen Personen unter den Reichsbürgern und Selbstverwaltern?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1     Vgl. https://polizei.nrw/sites/default/files/2020-06/VS_Bericht_NRW_2019.pdf und https://www.im.nrw/sites/default/files/media/document/file/vorab_vs_bericht_2017.pdf#:~:text= Verfassungsschutzbericht%20des%20Landes%20NordrheinWestfalen%20%C3%BCber%20das%20Jahr%20 2017,01%20Telefax%3A%200211%2F871%20%203355%20poststelle%40im.nrw.de%20www.im.nrw.de%2 0Vorab-Textfassung.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4757 mit Schreiben vom 11. Januar 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheit­lich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.

Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie

  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Ent­scheidungen richten.
  • sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerk­male, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsor­gane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben.
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen aus­wärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
  • gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörig­keit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äuße­ren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres ge­sellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammen­hang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105­108e, 109-109h, 129a, 129b, 130, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.

Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.

Datenquelle zur Beantwortung der Fragen ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).

  1. Wie hoch ist die gegenwärtige Anzahl der Personen, die dem Spektrum der Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet werden? (Bitte nach Gruppenzugehö­rigkeit aufschlüsseln.)

Gegenwärtig werden in Nordrhein-Westfalen rund 3200 Personen dem Spektrum der Reichs-bürger/Selbstverwalter zugeordnet.

Eine niedrige dreistellige Zahl an Personen wird der Gruppierung „Verfassunggebende Ver­sammlung“ zugerechnet.

Eine mittlere zweistellige Zahl an Personen wird folgenden Gruppierungen zugerechnet:

  • „Freistaat Preußen“
  • „Staatenbund Deutsches Reich“
  • „Religionsgemeinschaft heilsamer Weg“.

Eine niedrige zweistellige Zahl an Personen wird folgenden Gruppierungen zugerechnet:

  • „Germaniten/Germanitenpartei“
  • „Internationaler Justizgerichtshof für Naturrecht, Menschenrecht, Völkerrecht und all­gemeingültige Rechtsprechung“ (ICCJV)
  • „AGAPE“
  • „Keltisch-Druidische Glaubensgemeinschaft“.

Eine einstellige Zahl an Personen wird folgenden Gruppierungen zugerechnet:

  • „Amt für Menschenrechte“
  • „Global Common Law Court“ (GCLC)
  • „Indigenes Volk der Germaniten/Staat Germanitien“
  • „staatenlos.info“
  • „Königreich Deutschland“ (KRD)
  • „Republik Freies Deutschland“ (RFD)
  • „Amt Deutscher Heimatbund“
  • „Die Exilregierung Deutsches Reich“ (Gruppe um Alexander S.)
  • „Kommissarische Reichsregierung des Deutschen Reiches“
  • „Institut für Rechtssicherheit“.

Des Weiteren wird eine niedrige zweistellige Zahl an Personen dem Umfeld der am 19.03.2020 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verbotenen Gruppierung „Ge­einte deutsche Völker und Stämme“ zugerechnet.

Alle übrigen Personen gehören keiner Gruppierung an oder können nicht zugeordnet werden.

  1. Wie viele Straftaten sind 2020 durch Personen dieses Spektrums begangen wor­den? (Bitte nach Deliktfeldern aufschlüsseln und auf die Verwendung von Waffen eingehen.)

Die Gesamtzahl der durch Personen dieses Spektrums begangenen Straftaten setzt sich aus Delikten der Allgemeinkriminalität und politisch motivierten Kriminalität zusammen. Die Aus­wertung der Delikte der Allgemeinkriminalität umfasst eine umfangreiche, händische Auswer­tung, die in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden kann. Da der KPMD-PMK als Verlaufsstatistik eine detaillierte Übersicht zum polizeilich relevanten Geschehen abbildet, wurden nur die im KPMD-PMK erfassten De­likte für die Beantwortung der Frage in die Auswertung einbezogen.

Insgesamt wurden 38 Straftaten durch Personen des unter Frage 1 dargestellten Spektrums begangen, die sich wie folgt aufschlüsseln:

Delikt Anzahl
§ 86 a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswid- riger Organisation 2
§ 113, § 115 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 3
§ 123 StGB, Hausfriedensbruch 1
§ 130 StGB, Volksverhetzung 3
§ 140 StGB, Belohnung und Billigung von Straftaten 1
§ 145 d StGB, Vortäuschen einer Straftat 1
§ 164 StGB, Falsche Verdächtigung 3
§ 185 StGB, Beleidigung 6
§ 186 StGB, Üble Nachrede 1
§ 187 StGB, Verleumdung 3
§ 201, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 3
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 2
§ 240 StGB, Nötigung 5
§ 241 StGB, Bedrohung 1
§ 263 StGB, Betrug 1
§ 267 StGB, Urkundenfälschung 1
§ 303 StGB, Sachbeschädigung 1

 

Bei der Ausübung dieser Straftaten wurden keine Waffen verwendet.

  1. Wurden 2020 Waffen bei Reichsbürgern/Selbstverwaltern sichergestellt oder ein­gezogen? (Bitte Anzahl der Personen und Anzahl sowie Art der Waffen angeben.)

Im Jahr 2020 wurden bei zwei den Reichsbürgern/Selbstverwaltern zuzurechnenden Perso­nen insgesamt elf Waffen sowie zwei Schalldämpfer sichergestellt. Bei den Waffen handelt es sich um eine Pistole, eine Signalpistole, eine Einzelladerbüchse, einen Drilling, zwei Bock-büchsflinten, zwei Bockdoppelflinten sowie drei Repetierbüchsen.

Bei der durchgeführten Abfrage zur Sicherstellung oder Einziehung von Waffen handelt es sich ausschließlich um (ehemals) legal besessene Waffen. Eine Auswertung zur Sicherstel­lung oder Einziehung von illegal besessenen Waffen kann aufgrund des hohen Verwaltungs­aufwandes in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden.

  1. Wandelt sich die Szene der Reichsbürger/Selbstverwalter derzeit strukturell, ide­ologisch und personell?

Ein grundsätzlicher Wandel der Szene ist derzeit nicht festzustellen. Im Zuge der vermehrt durchgeführten Protestveranstaltungen gegen Regierungsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie ist jedoch festzustellen, dass Akteure der Reichsbürgerszene diese Proteste nut­zen, um ihre extremistische Ideologie in einem größeren Personenkreis, der bislang nicht er­reicht werden konnte, zu verbreiten. Diese Verbreitung bezieht sich sowohl auf realweltliche Veranstaltungen wie auch auf soziale Medien.

  1. Wie hoch ist der Anteil von gesichert rechtsextremen Personen unter den Reichs­bürgern und Selbstverwaltern?

Zurzeit werden in Nordrhein-Westfalen rund 110 Personen aus dem Spektrum der Reichsbür-ger/Selbstverwalter zugleich dem Bereich des Rechtsextremismus zugerechnet.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner