Die Stadt Köln beherbergt Verfassungsfeinde: Folgen und Nachfrage.

Kleine Anfrage
vom 06.09.2018

Kleine Anfrage 1423des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 05.09.2018

 

Die Stadt Köln beherbergt Verfassungsfeinde: Folgen und Nachfrage.

In meiner Kleinen Anfrage vom 28. Juni 2018 (Drs. 17/2990) fragte ich die Landesregierung nach verfassungsfeindlichen Umtrieben im sogenannten „Autonomen Zentrum“ in Köln, nach­dem die Kölner Oberbürgermeisterin jegliche Kenntnis von solchen Vorgängen abstritt und im Rahmen einer Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Köln sogar berichtete, dass sie das „AZ“ bereits besucht habe.

Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass die Oberbürgermeisterin Letzteres mit Schreiben an den Landtagspräsidenten vom 20. Juli 2018 bestritt, nur um einige Tage später das „Auto­nome Zentrum“ zu besuchen und dort laut Presseberichten1 sogar „Fanartikel“ zu erwerben. Die Landesregierung beantwortete mit Schreiben des Innenministers vom 17. August 2018 (Drs. 17/3442) die Anfrage. Hiernach betätigen sich im „Autonomen Zentrum“ ganze vier ver­fassungsfeindliche Organisationen:

  • Interventionistische Linke Köln
  • Anarchistisches Kollektiv Köln
  • Antifaschistische Gruppe (AG CGN)
  • Antifa AK Köln

Unbeantwortet blieb allerdings Teilfrage 3: „Bestehen nach Auffassung der Landesregierung Bedenken hinsichtlich der Förderung einer Organisation aus Steuermitteln, die zumindest mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammenarbeitet?“

Hier antwortete die Landesregierung lediglich, dass das „Autonome Zentrum“ nicht aus Lan­desmitteln gefördert werde.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Bestehen nach Auffassung der Landesregierung Bedenken hinsichtlich der Förderung ei­ner Organisation aus kommunalen Mitteln, die mit gleich vier verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammenarbeitet?

2. Warum schreitet die Bezirksregierung als Landesbehörde, die mit der Kommunalaufsicht befasst ist, hier nicht ein?

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Betätigung der vier genannten Organi­sationen?

4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob eine der vier genannten Organisatio­nen oder deren Angehörige an Straftaten oder Versammlungen bei denen es zu Straftaten kam, beteiligt waren? (z.B. Ausschreitungen im „Hambacher Forst“, beim G20-Gipfel oder im Rahmen des AfD-Bundesparteitags 2017 in Köln)

5. Welchem Umstand war die deutlich verspätete Beantwortung der ursprünglichen Kleinen Anfrage (Nr. 1228) geschuldet?

Sven W. Tritschler

 

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1 https://www.ksta.de/koeln/koeln-innenstadt-archiv/autonomes-zentrum-in-koeln-ob-reker-kauft-t-shirt-mit-aufschrift–az-bleibt–31018336


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 09.10.2018

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1423 mit Schreiben vom 9. Oktober 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet.

1. Bestehen nach Auffassung der Landesregierung Bedenken hinsichtlich der Förderung einer Organisation aus kommunalen Mitteln, die mit gleich vier verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammen-arbeitet?

2. Warum schreitet die Bezirksregierung als Landesbehörde, die mit der Kommunalaufsicht befasst ist, hier nicht ein?

Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf Frage 1 aus der Kleine Anfrage 1228, LT-Drs. 17/3442 ausgeführt, überlässt das „Autonome Zentrum Köln“ nach Erkenntnissen des Nordrhein-Westfälischen Verfassungsschutzes den dort genannten „linksextremistischen Gruppierungen“ temporär oder dauerhaft Räume als Büro oder für Veranstaltungen. Eine Förderung aus Landesmitteln erfolgt nicht. Darüber hinaus ist keine finanzielle Förderung des „Autonomen Zentrum Köln“ durch die Stadt Köln bekannt. Die Überlassung von im Eigentum der Stadt Köln stehenden Räumlichkeiten ist eine Angelegenheit, über die die Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung allein entscheidet. Im Übrigen wird auf die Antworten der Landesregierung zu der Großen Anfrage 3, LT-Drs. 17/2258, Ziff. II, 10 und 11 (S. 13 f.), zu der Großen Anfrage 6, LT-Drs. 17/3563, XXIX (S. 26 f.), zu der Kleinen Anfrage 259, LT-Drs. 17/768 sowie zu der Kleinen Anfrage 64, LT-Drs. 17/352 verwiesen

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Betätigung der vier genannten Organisationen?

Die genannten Gruppierungen werden der linksextremistischen Szene zugeordnet und sind daher im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Teil der Beobachtung durch den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen. Sie betätigen sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf den für die linksextremistische Szene typischen Aktionsfeldern Antifaschismus, Antirassismus, Antiglobalisierung, Antigentrifizierung, Antisexismus und Kurdistansolidarität. Die Aktivitäten reichen dabei von interner Kommunikation und Vernetzungsbemühungen, Mobilisierung zu Aktionen bis hin zur Organisation von oder Teilnahme an szenebezogenen Veranstaltungen und Kundgebungen.

4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob eine der vier genannten Organisationen oder deren Angehörige an Straftaten oder Versammlungen bei denen es zu Straftaten kam, beteiligt waren? (z.B. Ausschreitungen im „Hambacher Forst“, beim G20-Gipfel oder im Rahmen des AfD-Bundesparteitags 2017 in Köln)

Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes waren die genannten Gruppen am Demonstrationsgeschehen zum AfD-Bundesparteitag 2017 in Köln etwa durch Mobilisierung, logistische Vorbereitung, Anmeldung bei der Versammlungsbehörde, Beteiligung mittels Spruchbändern, Transparenten, Wortbeiträgen und Verlaufsberichterstattung in sozialen Medien beteiligt.

5. Welchem Umstand war die deutlich verspätete Beantwortung der ursprünglichen Kleinen Anfrage (Nr. 1228) geschuldet?

Aufgrund der offenen Formulierung der Frage nach einer „Förderung“ war für die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1228, LT-Drs. 17/2990 eine umfangreiche Ressortabfrage notwendig.

 

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Beteiligte:
Sven Tritschler