Kleine Anfrage 2051der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 14.02.2019
Förderung der „Freien Kulturszene“ in Bochum
Im Haushaltsjahr 2019 vergibt das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft zusätzliche Förderungen im Bereich Kommunale Theater und Orchester für sogenannte „Exzellenz Projekte“.
Eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum zur 22. Sitzung des Ausschusses für Kultur am 14.11.2018 ergab, dass vom Schauspielhaus Bochum sowie von den Bochumer Symphonikern fristgerecht Förderanträge gestellt wurden.
Die Anfrage des Kulturbüros der Stadt Bochum bei 31 in Frage kommenden Trägern der „Freien Szene“ ergab neun Fehlanzeigen und in 22 Fällen die Verweigerung einer Antwort. Eine solche Verweigerung der Antwort halten wir für eine Missachtung der Bürgervertretung und daher für höchst undemokratisch.
Mindestens 9 Träger haben die Antragsfrist verstreichen lassen, u.a. weil das Antragsverfahren so kompliziert sei. Das Bochumer Kulturbüro wurde darüber von den potentiellen Antragsstellern allerdings nicht informiert. Das geschah vor dem Hintergrund einer jährlichen Förderung der „Freien Kulturszene“ durch die Stadt Bochum in Höhe von 1,5 Mio. Euro. 2017 hatte der Rat der Stadt Bochum, gegen die Stimmen der AfD, eine Festschreibung der Fördersumme inkl. einer jährlichen Anpassung beschlossen.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welche Träger der „Freien Kulturszene“ der Stadt Bochum haben in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 Fördermittel bzw. die in der Anfrage genannten zusätzlichen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt?
2. Welchen Trägern der „Freien Kulturszene“ der Stadt Bochum wurden im Haushaltsjahr 2018 Fördermittel gewährt? (bitte einzeln auflisten nach Träger und Höhe der Förderung)
3. Wie sehen die Beantragungsmodalitäten aus?
4. Wird bei der Vergabe der Fördermittel aus dem Landeshaushalt an die „Freie Szene“ die Förderung durch die Kommunen berücksichtigt?
5. Wird bei der Vergabe der Fördermittel die Verfassungstreue der Träger geprüft?
Gabriele Walger-Demolsky
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 15.03.2019
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2051 mit Schreiben vom 15. März 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
1. Welche Träger der „Freien Kulturszene“ der Stadt Bochum haben in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 Fördermittel bzw. die in der Anfrage genannten zusätzlichen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt?
Die im Antrag genannten zusätzlichen Fördermittel im Rahmen des Programms „Neue Wege“ können nur von kommunalen Theatern und Orchestern beantragt werden.
2. Welchen Trägern der „Freien Kulturszene“ der Stadt Bochum wurden im Haushaltsjahr 2018 Fördermittel gewährt? (bitte einzeln auflisten nach Träger und Höhe der Förderung)
Antragsteller | Projekttitel | Förderung MKW |
Deutsches Forum für Puppenspiel und Figurenspiel- kunst | Institutionelle Förderung inkl. Festival „Fidena“ (60.000 €) | 224.800 € |
Deut. Forum für Puppenspiel und Figurenspielkunst |
Sonderförderung Weltkonferenz der UNIMA (Union Internationale de la Marionnette) in Bochum zum 60. Jubiläum der Fidena | 10.000 € |
Theaterverein Prinz- Regent e.V. | Institutionelle Förderung | 155.867 € |
Bochumer Veranstaltungs GmbH | Projekt „Funkin Stylez Hero Kids“ | 10.000 € |
Rottstr5-Theater e.V. | Projekt „1980 TV-Massaker Mashu-up“ | 10.000 € |
kainkollektiv | Spitzenförderung Theater | 65.000 € |
3. Wie sehen die Beantragungsmodalitäten aus?
Die Anträge wurden auf dem üblichen Weg über die Bezirksregierung Arnsberg unter Berücksichtigung des Zuwendungsrechtes gestellt.
4. Wird bei der Vergabe der Fördermittel aus dem Landeshaushalt an die „Freie Szene“ die Förderung durch die Kommunen berücksichtigt?
Die Förderung der Kommune wird von den Antragsstellern im Rahmen des Kosten- und Finanzierungsplans ausgewiesen. Sämtliche Leistungen Dritter, ob öffentlicher, kommunaler oder privater Natur, sind vom Antragsteller im Antrag nach der LHO NRW anzugeben und finden unter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei der Vergabe von Fördermitteln entsprechende Berücksichtigung.
5. Wird bei der Vergabe der Fördermittel die Verfassungstreue der Träger geprüft?
Falls konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige Verfassungsuntreue über die zuständigen Behörden vorliegen, ist dem nachzugehen.