Kleine Anfrage 2376der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 09.04.2019
Nutzung des kostenlosen Eintritts für Flüchtlinge in Museen
Die meisten Asylsuchenden kamen nicht aus europäischen Ländern und wurden oftmals mit einer anderen Kultur sozialisiert. Daher ist es für diese Menschen im Rahmen der Integration von enormer Bedeutung die deutsche Geschichte und Kultur kennenzulernen. Der beste Weg einen Zugang und ein Verständnis für eine andere Kultur zu gewinnen, ist die aktive Teilnahme am Kulturleben. Museumsbesuche sind hierbei ein wichtiger Baustein.
Seit August 2015 bietet der LVR für alle Flüchtlinge nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (BüMA, Aufenthaltsgestattung, Duldung) freien Eintritt in die LVR-Museen (kostenlosen Besuch für Flüchtlinge mit bis zu 2 Begleitpersonen).1 Es gibt auch verschiedene kulturelle Angebote, wie zum Beispiel „Treffpunkt Museum“ im Kunstpalast.2
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welche Museen, abgesehen von den LVR-Museen, bieten – soweit bekannt –ebenfalls für die genannte Zielgruppe einen freien Museumseintritt an?
2. Welche Regelung gibt es diesbezüglich speziell bei den NRW-Landesmuseen?
3. Wie viele Flüchtlinge haben von den Angeboten des freien Eintritts in Museen bisher Gebrauch gemacht? (Bitte soweit bekannt auflisten nach Museum und Jahr seit 2015).
4. Inwieweit liegen der Landesregierung Informationen vor, in welchem Umfang Museumsbesuche von Flüchtlingen alleine oder organisiert in Gruppen erfolgten?
Gabriele Walger-Demolsky
1 https://www.facebook.com/freilichtmuseumkommern/posts/10156822556945596:0
2 https://www.kunstpalast.de/calendar/258/1842-Treffpunkt-Museum
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 03.05.2019
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 2376 mit Schreiben vom 3. Mai 2019 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Welche Museen, abgesehen von den LVR-Museen, bieten – soweit bekannt – ebenfalls für die genannte Zielgruppe einen freien Museumseintritt an?
2. Welche Regelung gibt es diesbezüglich speziell bei den NRW-Landesmuseen?
Auf Grund der inhaltlichen Überschneidung werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet.
Der Landesregierung liegen lediglich Informationen zur Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen als einzigem vom Land finanzierten und verantworteten Museum vor.
Die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen bietet freien Eintritt für Flüchtlinge an.
Informationen über die von kommunal getragenen und privaten Museen praktizierten Eintrittsregelungen liegen hier nicht vor.
3. Wie viele Flüchtlinge haben von den Angeboten des freien Eintritts in Museen bisher Gebrauch gemacht?
Seit 2015 haben insgesamt 941 Personen von dem Angebot der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen Gebrauch gemacht. Zahlen vor dem Jahr 2015 liegen aufgrund der Umstellung auf ein neues Verrechnungssystem nicht vor.
4. Inwieweit liegen der Landesregierung Informationen vor, in welchem Umfang Museumsbesuche von Flüchtlingen alleine oder organisiert in Gruppen erfolgten?
Insgesamt wurden 250 Freitickets seit 01.11.2015 in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen in Empfang genommen. Zusätzlich haben 691 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an 54 Gruppenführungen teilgenommen.