„Clan-Fehde“ in Köln-Kalk mit fünf Schwerverletzten – Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 06.05.2019

Kleine Anfrage 2442des Abgeordneten Sven W. Tritschler vom 06.05.2019

 

„Clan-Fehde“ in Köln-Kalk mit fünf Schwerverletzten – Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung?

Nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers1 kam es am Abend des vergangenen Freitags (3. Mai 2019) in Köln-Kalk zu einem Streit unter den Mitgliedern zweier „Großfamilien“.

Laut Zeugenaussagen seien ca. 20 Beteiligte gegen 20:10 Uhr auf der Kalker Hauptstraße mit Messern und Schlagstöcken aufeinander losgegangen. Fünf Personen seien dabei schwer verletzt und zwei Tatverdächtige vorläufig festgenommen worden.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Von wie vielen Tatverdächtigen wurden im Rahmen des Polizeieinsatzes die Personalien festgestellt?

2. Welche Nationalität bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen jeweils?

3. Sind die beiden Festgenommenen wieder auf freiem Fuß?

4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Art und Umfang der Verletzungen der fünf Schwerverletzten?

5. Inwieweit sind die unter Ziffer 1-4 genannten Personen bereits durch Vorstrafen aktenkundig?

Sven W. Tritschler

 

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1 https://www.ksta.de/koeln/mann-niedergestochen-clan-fehde-in-koeln-eskaliert-auf-offener-strasse-32469558 – abgerufen am 6. Mai 2019


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 19.06.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2442 mit Schreiben vom 19. Juni 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

1. Von wie vielen Tatverdächtigen wurden im Rahmen des Polizeieinsatzes die Personalien festgestellt?

Das Ermittlungsverfahren richtet sich derzeit gegen 14 Beschuldigte.

Die Personalien von 13 dieser 14 Beschuldigten konnten vor Ort oder im Rahmen der anschließenden Sachbearbeitung ermittelt werden. In einem Fall dauern die diesbezüglichen Ermittlungen noch an.

2. Welche Nationalitäten bzw. welchen Aufenthaltsstatus haben die Tatverdächtigen jeweils?

Bei den vorgenannten 14 Beschuldigten handelt es sich um zwei deutsche Staatsbürger, fünf deutsch-libanesische Staatsbürger, fünf libanesische Staatsbürger, einen irakischen Staatsbürger sowie einen Beschuldigten mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (vgl. Antwort zu Frage 1.). Die diesbezüglichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Ermittlungen zum ausländerrechtlichen Status der libanesischen und des irakischen Staatsangehörigen dauern an.

3. Sind die Festgenommenen wieder auf freiem Fuß?

Im Rahmen des polizeilichen Einsatzes sind keine Festnahmen erfolgt. Zwei der Tatverdächtigen sind zum Zwecke der Identitätsfeststellung einer Polizeiwache zugeführt und nach erfolgter Überprüfung entlassen worden.

4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Art und Umfang der Verletzungen der fünf Schwerverletzten?

Im Verlaufe der Auseinandersetzung sind nach derzeitigem Stand der Ermittlungen acht Personen verletzt worden. Es ist – bei jeweils einer Person – zu einer Stichverletzung in das Gesäß, einer Handfraktur in Verbindung mit einer Kopfplatzwunde, einer Rippenprellung in Verbindung mit einer Kopfplatzwunde, einer Gehirnerschütterung, einer Verletzung im Bereich des Augenlids, einer Schädelprellung sowie zwei isolierten Kopfplatzwunden gekommen.

5. Inwieweit sind die unter Ziffer 1-4 genannten Personen bereits durch Vorstrafen aktenkundig?

Im Rahmen der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnten folgende Erkenntnisse erlangt werden:

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz am 05.06.2019 berichtet, dass ihm derzeit zu vier der insgesamt vierzehn Beschuldigten Vorverurteilungen bekannt seien. Zu einem Beschuldigten seien ihm neun, zu zwei Beschuldigten jeweils fünf und zu einem weiteren Beschuldigten eine Vorverurteilung bekannt. Zu drei Beschuldigten habe er noch keine Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten.

Dem Polizeipräsidium Köln liegt eine Auskunft vor, nach der für einen weiteren Beschuldigten insgesamt drei Vorverurteilungen erfasst sind.

 

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Beteiligte:
Sven Tritschler