Kleine Anfrage 2577des Abgeordneten Herbert Strotebeck vom 28.05.2019
Die Steuereinnahmen sinken – Benötigt NRW ein Spendenkonto?
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete im Jahre 2012 über die Einrichtung eines Spendenkontos für den Freistaat Thüringen. Ein damaliger FDP-Abgeordneter begründete die Einrichtung damit, dass es Bürger in der Bundesrepublik gebe, „die über ihre Steuerpflicht hinaus einen weiteren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten wollen“.1 Das „Konto zur Reduzierung der Thüringer Staatsverschuldung“ war ein Vorschlag der FDP und wurde im Landtag mit großer Mehrheit angenommen. Zwei Jahre nach Einrichtung des „Kontos zur Reduzierung der Staatsschulden“ betrug der Kontostand über 55.600 Euro. Ein damaliger Minister kommentierte: „Jeder Beitrag ist ein Zeichen an die politisch Verantwortlichen, der Verschuldungspolitik anhaltend den Rücken zu kehren“.2
Zuvor wurde ein vergleichbares Konto für die Bundesrepublik eingerichtet. Ein Ministeriumssprecher kritisierte dieses Konto als nicht effektiv, um Schulden zu tilgen, er wies aber zugleich darauf hin, dass es ein Verlangen nach einem solchen Konto gebe. Trotzdem werden diese Konten nicht beworben. Im Jahre 2010 gingen Zahlungen von über 110.000 Euro auf das Bundeskonto zur Schuldentilgung ein. Ein großer Beitrag stammte von einem Unternehmer, der mit dem Geld seine statistischen Staatsschulden zurückzahlte. Genau solche Spender hatte die FDP mit der Einrichtung auch vor Augen: „Zielgruppe seien vielmehr all jene Prominente, die in den vergangenen Jahren in der Presse höhere Steuern für Reiche gefordert haben […].“
Nordrhein-Westfalen hatte Ende 2018 einen Schuldenstand von ungefähr 168 Milliarden Euro und das Land muss „2019 und 2020 insgesamt mit knapp 1,7 Milliarden Euro weniger auskommen als in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen.“ 3 4
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Gibt es für Nordrhein-Westfalen ein vergleichbares „Konto zur Reduzierung der Staatsverschuldung“ wie im Freistaat Thüringen?
2. Wenn ja (siehe Frage 1), wie hat sich der Kontostand seit 2012 entwickelt (bitte zum jeweils 31.12. aufschlüsseln)?
3. Wenn nein (siehe Frage 1), was spricht gegen die Einführung?
4. Wie hoch ist derzeit die statistische Schuldenlast eines einzelnen Bürgers in NRW?
Herbert Strotebeck
2 www.thueringen.de/th5/tfm/aktuell/ai/76486/index.aspx
3 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157124/umfrage/schuldenstand-der-bundeslaender-2010/
4 www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/haushalt-nrw-steuerschaetzung-100.html
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 25.06.2019
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 2577 mit Schreiben vom 19. Juni 2019 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Gibt es für Nordrhein-Westfalen ein vergleichbares „Konto zur Reduzierung der Staatsverschuldung“ wie im Freistaat Thüringen?
2. Wenn ja (siehe Frage 1), wie hat sich der Kontostand seit 2012 entwickelt (bitte zum jeweils 31.12. aufschlüsseln)?
3. Wenn nein (siehe Frage 1), was spricht gegen die Einführung?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Nein. Einnahmen aus Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen Dritter können im Einzelplan 20 bei Kapitel 20 020 Titel 282 20 vereinnahmt werden.
Die oben genannte Haushaltsstelle ist im Jahr 2015 im Haushaltsvollzug eingerichtet worden. Folgende Einnahmen sind seitdem aufgekommen:
2015: 0,02 Euro
2016: 3.500,00 Euro
2017: 2.000,00 Euro
2018: 0,00 Euro
2019 (31. Mai): 0,00 Euro
4. Wie hoch ist derzeit die statistische Schuldenlast eines einzelnen Bürgers in NRW?
Die Schuldenlast des Landes Nordrhein-Westfalen betrug laut Statistischem Bundesamt 7.782 Euro je Einwohner zum 31.12.2017.