„Autonomes Zentrum Mülheim“ – Beherbergt auch die Stadt Mülheim an der Ruhr Verfassungsfeinde?

Kleine Anfrage
vom 28.06.2019

Kleine Anfrage 2693der Abgeordneten Herbert Strotebeck und Sven W. Tritschler vom 28.06.2019

 

„Autonomes Zentrum Mülheim“ – Beherbergt auch die Stadt Mülheim an der Ruhr Verfassungsfeinde?

Die Stadt Mülheim an der Ruhr beherbergt wie die Stadt Köln ein selbsternanntes „Autonomes Zentrum“.

Dieses Mülheimer Zentrum wurde zumindest in der Vergangenheit wie auch das in Köln durch die Stadt gefördert1.

Das „Autonome Zentrum“ der Stadt Köln beherbergt laut Antwort (Dr. 17/3442) der Landesregierung auf ein kleine Anfrage des Abgeordneten Sven W. Tritschler (Dr. 17/1228) mehrere vom Verfassungsschutz beobachtete linke Organisationen:

  • Interventionistische Linke Köln
  • Anarchistische Gruppe
  • Antifaschistische Gruppe (AG CGN)
  • Antifa AK Köln

In Köln hält außerdem die linke „Rote Hilfe“ Vortragsveranstaltungen2 ab. Diese Organisation wird von Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes als verfassungsfeindlich eingestuft.

In Mülheim arbeitet das „Autonome Zentrum“ ebenfalls mit der „Roten Hilfe“ zusammen. An jedem 4. Dienstag des Monats ist die Ortsgruppe Oberhausen / westliches Ruhrgebiet bei einer sogenannten Antirepressionskneipe dort anzutreffen3. Darüber hinaus veranstaltet die lokale Antifa in den Räumlichkeiten des „Autonomen Zentrums Mülheim“ ein offenes Antifa Café am dritten Mittwoch eines Monats4.

Dieses Zentrum bezeichnet sich darüber hinaus – im Nachgang zu einem kürzlich stattgefundenen Polizeieinsatz5 am frühen Samstagmorgen (8. Juni 2019) – selbst als „Linkes Jugendkulturprojekt“. Bei diesem Einsatz wurden zwei Mitarbeiter des „Autonomen Zentrums“ in Polizeigewahrsam genommen, weil sie sich weigerten, ihre Identitäten nachzuweisen. Ein 35jähriger Besucher hatte die Polizei gerufen, weil er des Zentrums verwiesen worden war.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen und Organisationen im Umfeld des „Autonomen Zentrums Mülheim“?
  2. 2. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im „Autonomen Zentrum Mülheim“ oder in seiner unmittelbaren Umgebung in den vergangenen fünf Jahren begangen? (Bitte nach Jahr und Tatbestand aufschlüsseln.)
  3. 3. Wegen welcher Straftaten wird im Zuge des Polizeieinsatzes ermittelt? Bitte nach Mitarbeitern und Gästen des Zentrums und den Straftaten aufschlüsseln.
  4. 4. Sind die beiden festgenommenen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums Mitglieder einer linken, vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation bzw. kooperieren sie mit diesen?
  5. 5. In welchen Umfang sind die beiden Mitarbeiter mit Straftaten in der Vergangenheit, insbesondere mit Bezug zu linken Straftaten, hervorgetreten?

Herbert Strotebeck
Sven W. Tritschler

 

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1 https://www.waz.de/staedte/muelheim/15-jahre-jugendarbeit-im-az-id7253293.html

2 https://az-koeln.org/Veranstaltung/vortrag-der-roten-hilfe/

3 http://www.az-muelheim.de/rotehilfe/

4 https://antifacafe.az-muelheim.de/?page_id=6

5 https://www.waz.de/staedte/muelheim/autonomes-zentrum-kritisiert-brutalen-polizeieinsatz-id226118791.html


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 25.07.2019

 

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2693 mit Schreiben vom 25. Juli 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet.

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen und Organisationen im Umfeld des „Autonomen Zentrums Mülheim“?

Nach Erkenntnissen der Landesregierung bieten Mitglieder des Vereins „Rote Hilfe e. V.“ in der sogenannten „Antirepressionskneipe“ des Autonomen Zentrums Mülheim Unterstützung bei juristischen Problemen für Personen aus dem linken und linksextremistischen Spektrum an.

2. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im „Autonomen Zentrum Mülheim“ oder in seiner unmittelbaren Umgebung in den vergangenen fünf Jahren begangen? (Bitte nach Jahr und Tatbestand aufschlüsseln.)

Datenbasis ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die Erfassung von

Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der PKS erfolgt nach bundesein-

einheitlichen, jährlich mit den beteiligten Gremien abgestimmten Richtlinien. Die Erhebung der Fallzahlen für die Jahre 2014 bis 2018 erfolgte für die postalische Anschrift des Autonomen Zentrums Mülheim, Auerstraße 51, 45468 Mülheim an der Ruhr. Eine valide Erhebung der Fallzahlen für den Bereich der „unmittelbaren Umgebung“ konnte aufgrund fehlender Konkretisierung in der Fragestellung nicht erfolgen. Ordnungswidrigkeiten werden in der PKS nicht erfasst.

Eine detaillierte Übersicht zu den erfassten Straftaten an dem vorbezeichneten Objekt ist der Anlage 1 zu entnehmen.

3. Wegen welcher Straftaten wird im Zuge des Polizeieinsatzes ermittelt? Bitte nach Mitarbeitern und Gästen des Zentrums und den Straftaten aufschlüsseln.

Das Polizeipräsidium Essen führt im Zusammenhang mit dem Einsatz im Autonomen Zentrum Mülheim an der Ruhr am 08.06.2019 folgende Ermittlungsverfahren:

  • Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines Gastes gegen eine unbekannte Person.
  • Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher einfacher Köperverletzung gegen einen 31­jährigen Besucher des Autonomen Zentrums.
  • Ermittlungsverfahren wegen Widerstand sowie tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte gegen eine 22-jährige Mitarbeiterin des Autonomen Zentrums.
  • Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung zum Nachteil von Krankenhausbediensteten gegen einen 39-jährigen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums (Strafantrag wurde nicht gestellt).
  • Ermittlungsverfahren wegen Widerstand sowie tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten gegen einen 39-jährigen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums.
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangaben gegen einen 39­jährigen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums.
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Namensangaben gegen eine 22­jährige Mitarbeiterin des Autonomen Zentrums.

4. Sind die beiden festgenommenen Mitarbeiter des Autonomen Zentrums Mitglieder einer linken, vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation bzw. kooperieren sie mit diesen?

Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

5. In welchen Umfang sind die beiden Mitarbeiter mit Straftaten in der Vergangenheit, insbesondere mit Bezug zu linken Straftaten, hervorgetreten?

Gegen die beiden Mitarbeiter wurden polizeiliche Ermittlungen in den Jahren 2014 bis 2019 unter anderem wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs, der gemeinschädlichen Sachbeschädigung und gefährlichen Körperverletzung, des unerlaubten Entfernens von Wahlplakaten, des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, der Nötigung und des Landfriedensbruchs geführt.

 

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