Laut unserer Verfassung (Art. 7, Abs. 3 GG) darf es Religionsunterricht nur im Austausch mit einem festen Ansprechpartner der jeweiligen Religionsgemeinschaft geben. Genau den gibt es aber im Islam nicht. Für CDU und FDP egal.
Durch eine formale Befristung des Islamunterrichts kann das Grundgesetz umgangen werden. Zuletzt wurde 2011 eine Frist bis 2019 gesetzt, ehe nun jüngst die Verlängerung folgte. Doch da fangen die Probleme erst an, wie Helmut Seifen (AfD) erklärt.